Drucksache - 0428/VI  

 
 
Betreff: Friedensstatue dauerhaft erhalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Diedrich, Bertermann, Haidary sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrA LINKE vom 16.06.2022
2. ÄA Grüne vom 16.06.2022
3. Austauschbl. zum ÄA Grüne vom 21.06.2022
4. Beschluss vom 21.06.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die vom Korea-Verband e.V. beantragte Verlängerung der Sondernutzung öffentlichen Straßenlands für die in Moabit stehende Trostfrauenstatue dauerhaft zu ermöglichen.

Damit und in Verbindung mit den Beschlüssen 2745/V „Friedensstatue bewahren Gedenken an Opfer sexualisierter Gewalt ermöglichen“ vom 01.12.2020 und 3029/V „Sicherheit für Friedensstatue gewährleisten“ vom 18.03.2021, die besagen, „dass das Bezirksamt gemeinsam mit den Antragstellern eine Lösung findet, um die Friedensstatue“ dauerhaft im Bezirk zu erhalten“ und Die BVV ist dabei einzubeziehen.“ bestehen bereits Beschlüsse, die das Bezirksamt bislang nicht umgesetzt hat. Wir erinnern an diese Beschlüsse und fordern dringend eine Lösung, die den Beschlussfassungen entspricht.

 

Auf längere Sicht wird die Statue dem Bezirk in Verbindung mit dem VzK-Beschluss 2865/V zur Errichtung eines dauerhaften Mahnmals durch Bundestag und Bundesregierung an zentraler Stelle fest erhalten.

Sie soll nahtlos in das umfassendere Konzept eines zentralen Mahnmals zur Aufklärung über- und Verhinderung von sexualisierter Gewalt insbesondere in kriegerischen Auseinandersetzungen eingearbeitet werden. Im Zuge dessen kann die Statue entweder an dem jetzigen - oder auch an einem alternativen Ort - in den Status eines Denkmals übergehen.
 

Die Einbeziehung der Friedensstatue muss ein Vergabekriterium bei der Wettbewerbsausschreibung für das o. g. Mahnmal sein. Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber Senatsverwaltung und Bundesregierung dafür einzusetzen. Zudem wird das Bezirksamt ersucht, sich auf Landes- und Bundesebene mit Akteur*innen in Verbindung zu setzen, um Bundestag und Bundesregierung bei der Umsetzung zu unterstützen.

Ebenso ist selbstverständlich die Beteiligung vor Ort stets sicherzustellen.

 

 

 

Erledigungsfrist: 10.10.2022

 
 

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