Drucksache - 0399/VI
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Soziales und Bürgerdienste Tel. 33900
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0399/VI Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme-
über
Vollständige und zeitnahe Informierung zum Einbürgerungsverfahren aller daran interessierten Bürger*innen durch das Einbürgerungsamt Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0399/VI):
Das Bezirksamt wird ersucht, bei allgemeinen Anfragen zu Grundvoraussetzungen sowie fallspezifischen Anfragen zum Einbürgerungsverfahren durch Bürger*innen, die unter anderem einen Nachweis zum Integrationskurs erbringen müssen, über die all damit einhergehenden Kriterien und darüber hinaus informiert zu werden. Das Einbürgerungsamt muss laut §10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ihrer Pflicht nachkommen und die interessierten Bürger*innen vollständig über ihre Mitwirkungspflichten informieren, damit diese zwar ihr Recht auf Einbürgerung reibungslos wahrnehmen können. Dies muss nämlich unter den geltenden rechtlichen Rahmen zwecks gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit aller Bürger*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit anstreben, erfolgen.
Das Bezirksamt hat am 13. Dezember 2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Die Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Bezirk Mitte informiert Antragstellende und Interessierte allgemein zu den Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung über das Internet, sowohl auf der Seite des Bezirksamtes Mitte, erreichbar über das offizielle Hauptstadtportal https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/einbuergerungs-und-staatsangehoerigkeitenbehoerde/ als auch unter service.berlin.de. So wird erläutert, wie die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden kann und unter welche Voraussetzungen Ausländerinnen oder Ausländer, die schon längere Zeit in Deutschland leben, Deutsche oder Deutscher werden können. Es werden Hilfsangebote und Kontaktmöglichkeiten zu den bezirklichen Einbürgerungsbehörden, zu den Ausländer- und Integrationsbeauftragten und zu der Rechtsberatung im Migrationsrecht aufgezeigt. Informationen zum Einbürgerungstest und der Einwanderung können nachgelesen werden. Fallspezifische Anfragen zum Einbürgerungsverfahren werden im Rahmen der telefonischen Erstberatung, per Email oder in der telefonischen Sprechstunde direkt mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Bezirk Mitte abgeklärt. Auch im Internet (s.o.) finden sich die Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit. Für die Bitte um einen Erstberatungstermin ist eine eigene Email-Adresse eingerichtet (einbuergerung-terminbuchung@ba-mitte.berlin.de). Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Beratungstermine wurde im Laufe des Jahres 2022 mit den steigenden Antragszahlen, im Rahmen der vorhandenen Personalressource, erhöht. Beratungstermine (telefonisch oder persönlich) erfolgen sehr ausführlich und auf den Einzelfall bezogen. Fälle mit Wiedergutmachungsgehalt oder besonderem öffentlichen Interesse werden vorgezogen, ansonsten erfolgt die Bearbeitung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung in der der Reihenfolge der Eingänge der Anträge. Auf die Mitwirkungspflicht der Antragstellenden gemäß § 82 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wird sowohl in der den Antragstellenden zugehenden Eingangsbestätigung als auch in weiteren Anschreiben hingewiesen. Für die Zukunft hat der Berliner Senat die Zentralisierung der Berliner Staatsangehörigkeitsbehörden und das Projektes zur Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung beschlossen. Voraussichtlich ab Januar 2024 werden Einbürgerungsverfahren in einer Abteilung des Landesamt für Einwanderung (LEA) zentral bearbeitet. In diesem Zusammenhang ist die Einführung der E-Akte beabsichtigt. Antragsformulare sollen dann online zur Verfügung gestellt werden. Antragstellende sollen dann über einen sogenannten Quick-Check im Internet prüfen können, ob sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Eine vom Projekt eingerichtete Arbeitsgruppe prüft gegenwärtig, wie der Akten- und Wissensübergang an das LEA möglichst reibungslos gestaltet werden kann. Um den zeitnahen Aufgabenübergang von den Bezirken an das Landesamt umsetzen zu können, wird mit Einschränkungen in der Erreichbarkeit der bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden in 2023 zu rechnen sein. Verstärkt wird diese Entwicklung durch eine hohe Personalfluktuation. Viele Kolleginnen und Kollegen der bezirklichen Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde nehmen die Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung zum Anlass, sich bereits jetzt beruflich neu zu orientieren.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
Keine
C) Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters.
Berlin, den . 11.2022
Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadtrat Spallek
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