Drucksache - 0399/VI  

 
 
Betreff: Vollständige und zeitnahe Informierung zum Einbürgerungsverfahren aller daran interessierten Bürger*innen durch das Einbürgerungsamt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Sisauri, Massalme, Luca, Amin und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
28.06.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen vertagt   
11.10.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.10.2022 
12. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 07.06.2022
2. BE SozBüDWohn vom 11.10.2022
3. Beschluss BVV vom 20.10.2022
4. VzK SB vom 12.01.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin            .12.2022

Soziales und Bürgerdienste                                             Tel. 33900

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0399/VI

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

 

über

 

Vollständige und zeitnahe Informierung zum

Einbürgerungsverfahren aller daran interessierten Bürger*innen

durch das Einbürgerungsamt

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0399/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, bei allgemeinen Anfragen zu Grundvoraussetzungen sowie

fallspezifischen Anfragen zum Einbürgerungsverfahren durch Bürger*innen, die unter

anderem einen Nachweis zum Integrationskurs erbringen müssen, über die all damit

einhergehenden Kriterien und darüber hinaus informiert zu werden. Das Einbürgerungsamt

muss laut §10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) ihrer Pflicht nachkommen und die

interessierten Bürger*innen vollständig über ihre Mitwirkungspflichten informieren, damit

diese zwar ihr Recht auf Einbürgerung reibungslos wahrnehmen können. Dies muss nämlich

unter den geltenden rechtlichen Rahmen zwecks gesellschaftlicher Teilhabe und

Chancengleichheit aller Bürger*innen, die die deutsche Staatsangehörigkeit anstreben,

erfolgen.

 

Das Bezirksamt hat am   13. Dezember 2022 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Bezirk Mitte informiert Antragstellende und Interessierte  allgemein zu den Grundvoraussetzungen für eine Einbürgerung über das Internet, sowohl auf der Seite des Bezirksamtes Mitte, erreichbar über das offizielle Hauptstadtportal https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/einbuergerungs-und-staatsangehoerigkeitenbehoerde/ als auch unter service.berlin.de.

So wird erläutert, wie die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit beantragt werden kann und unter welche Voraussetzungen Ausländerinnen oder Ausländer, die schon längere Zeit in Deutschland leben, Deutsche oder Deutscher werden können.

Es werden Hilfsangebote und Kontaktmöglichkeiten zu den bezirklichen Einbürgerungsbehörden, zu den Ausländer- und Integrationsbeauftragten und zu der Rechtsberatung im Migrationsrecht aufgezeigt.  Informationen zum Einbürgerungstest und der Einwanderung können nachgelesen werden.

Fallspezifische Anfragen zum Einbürgerungsverfahren werden im Rahmen der telefonischen Erstberatung, per Email oder in der telefonischen Sprechstunde direkt mit den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern der Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde im Bezirk Mitte abgeklärt. Auch im Internet (s.o.) finden sich die Informationen zur telefonischen Erreichbarkeit. Für die Bitte um einen Erstberatungstermin ist eine eigene Email-Adresse eingerichtet (einbuergerung-terminbuchung@ba-mitte.berlin.de).

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Beratungstermine wurde im Laufe des Jahres 2022 mit den steigenden Antragszahlen, im Rahmen der vorhandenen Personalressource, erhöht.

Beratungstermine (telefonisch oder persönlich) erfolgen sehr ausführlich und auf den Einzelfall bezogen. Fälle mit Wiedergutmachungsgehalt oder besonderem öffentlichen Interesse werden vorgezogen, ansonsten erfolgt die Bearbeitung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung in der der Reihenfolge der Eingänge der Anträge.

Auf die Mitwirkungspflicht der Antragstellenden gemäß § 82 Abs.1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wird sowohl in der den Antragstellenden zugehenden Eingangsbestätigung als auch in weiteren Anschreiben hingewiesen.

r die Zukunft hat der Berliner Senat die Zentralisierung der Berliner Staatsangehörigkeitsbehörden und das Projektes zur Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung beschlossen.

Voraussichtlich ab Januar 2024 werden Einbürgerungsverfahren in einer Abteilung des Landesamt für Einwanderung (LEA) zentral bearbeitet. In diesem Zusammenhang ist die Einführung der E-Akte beabsichtigt.

Antragsformulare sollen dann online zur Verfügung gestellt werden. Antragstellende sollen dann über einen sogenannten Quick-Check im Internet prüfen können, ob sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen.

Eine vom Projekt eingerichtete Arbeitsgruppe prüft gegenwärtig, wie der Akten- und Wissensübergang an das LEA möglichst reibungslos gestaltet werden kann.

Um den zeitnahen Aufgabenübergang von den Bezirken an das Landesamt umsetzen zu können, wird mit Einschränkungen in der Erreichbarkeit der bezirklichen Staatsangehörigkeitsbehörden in 2023 zu rechnen sein. Verstärkt wird diese Entwicklung durch eine hohe Personalfluktuation. Viele Kolleginnen und Kollegen der bezirklichen Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsbehörde nehmen die Zentralisierung der Staatsangehörigkeitsangelegenheiten im Landesamt für Einwanderung zum Anlass, sich bereits jetzt beruflich neu zu orientieren.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

 

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz. Bei der BA-Vorlage handelt es sich um eine Vorlage rein berichtenden Charakters.

 

 

 

Berlin, den      . 11.2022

 

 

 

 

Bezirksbürgermeisterin Remlinger Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 

 

 

 
 

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