Drucksache - 0327/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
In Ergänzung zu Drucksache 0191/VI - Kein Abriss von 140 Wohnungen in der Tegeler Straße! - wird das Bezirksamt ersucht die am 04.November 2020 erteilte Abrissverfügung der Wohnhäuser Tegeler Straße Nr. 2,3,4 und 5 auf ihre rechtliche Zulässigkeit gemäß Berliner (ZwVbG) hin zu überprüfen. Insbesondere ist zu prüfen, ob es sich bei den Wohnhäusern um schützenswerten Wohnraum handelt.
Darüber hinaus fordern wir das Bezirksamt auf
Erledigungsfrist: 10.10.2022 |
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