Drucksache - 0322/VI  

 
 
Betreff: „Gleichberechtigter und diskriminerungsfreier Zugang zu Hilfestrukturen für Rom*ja aus der Ukraine“
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Sisauri, Massalme, Luca, Schröder und die übrigen Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
Ausschuss für Soziales, Arbeit, Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
28.06.2022 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen vertagt   
11.10.2022 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste      
Hauptausschuss (darin integriert Rechnungsprüfungsausschuss) Entscheidung
29.11.2022 
13. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
03.01.2023 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses sowie des Rechnungsprüfungsausschusses      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.01.2023 
15. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.11.2023 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 10.05.2022
4. Beschluss vom 19.01.2023
2. BE SozBüDWohn vom 11.10.2022
3. BE HA vom 03.01.2023
5. VzK SB vom 09.11.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin      Datum:      .09.2023

Soziales und rgerdienste Tel: 33900 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0322/VI

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme - über

Gleichberechtigter und diskriminierungsfreier Zugang zu Hilfestrukturen für Rom*nja aus der Ukraine

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.01.2022 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0322/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht sich für die explizite Unterstützung von vor dem Krieg in der

Ukraine geflohenen Sinti*zze und Rom*nja einzusetzen. Dafür:

 

  1. werden in den Ämtern (Sozialamt, Bürger*innenamt etc.) Trainings für Mitarbeiter*innen

angeboten, mit dem Thema der „Unterstützung von Sinti*zze und Rom*nja“ angeboten

 

  1. werden explizite Unterstützungsstrukturen aufgebaut. Diese beinhalten:
    1. eine sachgerechte Beratung bezüglich Aufenthaltsreglungen und Asylverfahren
    2. eine telefonische Beratungsstelle
    3. eine Beratungsstelle bei psychischer Belastung und / oder erlebter

Diskriminierung und Vernetzungsangebote

 

  1. all diese Angebote stehen mehrsprachig (ukrainisch, russisch) zur Verfügung

 

  1. werden bedarfsgerechte und langfristige Unterkünfte zur Verfügung gestellt

 

  1. erarbeitet das Bezirksamt ein Konzept zur Unterstützung staatenloser geflüchteter

Menschen, die somit ohne Papiere in Deutschland ankommen. Ihnen muss es ermöglicht werden, sich dennoch zu registrieren und an Unterstützungsleistungen zu gelangen, sodass sie denselben Schutz erhalten, wie Menschen mit Papieren.

 

  1. Für Strukturaufbau außerhalb der Kompetenz der bezirklichen Ebene wird das Bezirksamt ersucht sich auf Landesebene einzusetzen.

 

  1. Des Weiteren existiert die Meldestelle „Dokumentationsstelle Antiziganismus“ von dem Verein Amaro Foro e.V., für rassistische Vorfälle gegenüber Sinti*zze und Rom*nja. Das Bezirksamt wird ersucht diese sowohl online, als auch in ihren Ämtern und während Beratungen zu bewerben. Weiterhin werden Vorfälle innerhalb der Ämter an die Meldestelle weitergeleitet.

 

Das Bezirksamt hat am 12.09.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Um besser zu den einzelnen Ersuchen der BVV berichten zu können, hat sich das Bezirksamt erlaubt, diese zu nummerieren. Es liegen zu den einzelnen Punkten Stellungnahmen verschiedener Ämter bzw. Organisationseinheiten vor, die im Folgenden aufgeführt werden.

 

Zu Punkt 1 - Trainings für Mitarbeiter*innen mit dem Thema der „Unterstützung von Sinti*zze und Rom*nja“

Bereich Beauftragte für Partizipation und Integration

 

Die Beauftragte für Partizipation und Integration befürwortet Trainings und Schulungen für Mitarbeitende im Bezirksamt Mitte, die Fachwissen zum Diskriminierungsschutz von Sinti*zze und Rom*nja vermitteln und für mögliche Diskriminierungen sensibilisieren. Im Rahmen der aktuellen Förderperiode des EhAP Plus bieten verschiedene Träger und Vereine solche Trainings kostenfrei für verschiedene Fachämter an. Die Beauftragte für Partizipation und Integration informiert über entsprechende Angebote u.a. im Rahmen der AG EU Zuwanderung.

Auch bei der einzelfallbezogenen Vernetzung von Trägern mit entsprechender Expertise und den jeweiligen Fachämtern, unterstützt die Beauftragte für Partizipation und Integration.

 

Amt für Soziales

Das Amt für Soziales Mitte berücksichtigt bei seiner Aufgabenwahrnehmung grundsätzlich die Belange der multikulturellen Klient*innen durch kultursensibles Vorgehen und fördert damit eine Kultur der Wertschätzung von Vielfalt. Bei Prüfung und Zugang zu den Versorgungsstrukturen/-leistungen werden keine Unterschiede gemacht. Die Bearbeitung der Fälle erfolgt bedarfsorientiert und ungeachtet der Herkunft oder Zuordnung zu einer speziellen Gruppe. Bevorzugung oder Benachteiligung sind auszuschließen.

Das Personal des Amtes für Soziales Mitte wurde im Laufe der Jahre und wird auch weiterhin durch die von der Beauftragten für Partizipation und Integration empfohlenen Diversity Schulungen und Supervisionen im Umgang mit dem Publikum sensibilisiert. Antidiskriminierung, Vielfalt und gute/gewaltfreie Kommunikation sind u.a. Themen der Maßnahmen. In den Anforderungsprofilen aller Mitarbeitenden wird unter dem Punkt „Sozialkompetenzen“ nicht nur die migrationsgesellschaftliche Kompetenz im Einzelnen, sondern auch die Diversity Kompetenz in ihrer Gesamtheit gefordert und beurteilt.

r Führungskräfte sind Fortbildungen zu Diversity bzw. migrationsgesellschaftlicher Kompetenz obligatorisch. Inhouse-Schulungen dieser Art wurden und werden innerhalb des Amtes für Soziales organisiert und durchgeführt. Diesbezügliche Schulungen der Verwaltungsakademie, der Akademie der Landesantidiskriminierungsstelle und des Vereins BQN Berlin können genutzt werden, sind für Führungskräfte unter Berücksichtigung der Vorbildfunktion verpflichtend und werden allen Beschäftigten in regelmäßigen Abständen immer wieder angeboten.

Darüber hinaus besteht zwischen dem Amt für Soziales Mitte und der Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Referat C Diversity und Chancengleichheit (jetzt: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung) das gemeinsame Projekt „Diversity im Sozialamt“. Dazu findet eine Befragung der Mitarbeitenden statt, deren Auswertung die Grundlage für Handlungsempfehlungen bilden wird. Mit dem Projekt sollen das Sozialamt im Kontakt mit den heterogenen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt und die Arbeitszufriedenheit sowie Handlungskompetenz der Beschäftigten, aber auch die Zufriedenheit der Nutzenden erhöht werden.

Zusammen mit den im Rahmen der täglichen Arbeit über Jahre hinweg gesammelten Erfahrungen im Umgang mit dem Personenkreis der Sinti*zze und Rom*nja und aller anderen Personengruppen ist grundsätzlich von einer umfassenden Kompetenz der Mitarbeitenden auszugehen.

 

Amt für Bürgerdienste

 

Hinsichtlich der im Beschluss erwähnten Angebote für Sinti*zze und Rom*nja werden für den Fachbereich Bürgeramt die Bedarfe ausreichend über das Integrationsprojekt „die Brücke“ abgedeckt. 

Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung im Bürgeramt werden alle Kunden von den Mitarbeitenden mit einem hohen Maß an sozialer Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit Menschen, egal welchen Geschlechts, welcher Herkunft und welchen Glaubens, gleichermaßen bedient.

Es gab bisher keinerlei Hinweise darauf, dass die Notwendigkeit einer besonderen Kompetenz der Mitarbeitenden und Unterstützung durch die Mitarbeitenden des Bürgeramtes im Umgang mit Sinti*zze und Rom*nja angezeigt wären.

 

Amt für Weiterbildung und Kultur

 

Das Amt für Weiterbildung und Kultur mit Federführung bei der VHS hat sich im April 2023 erfolgreich als Modellkommune im Rahmen des Projekts „Kommunale Allianzen und Strategien gegen Rassismus und Hass“ (KommA) -  gemeinsam Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger stärken“ beworben. Mit dem Modellprojekt KommA werden von 2023-2025 zehn ausgewählte Modellkommunen begleitet, lokale Allianzen zwischen Verwaltung, Zivilgesellschaft und Sicherheitsbehörden aufzubauen. Sie entwickeln antirassistische Strategiekonzepte und Verfahren, wie beim Auftreten von Anfeindungen und Bedrohungen gegenüber Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern und Verwaltungsmitarbeitenden vorzugehen ist.

Des Weiteren werden je nach Bedarf Trainings, Workshops und Coachings für kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger durchgeführt.

 

 

Zu den Punkten 2 a bis c, 3 und 4 - Aufbau von Unterstützungs- und Beratungsstrukturen, langfristige Unterkünfte

 

Amt für Soziales

Die Zuständigkeit zur Schaffung und Bereitstellung von Unterkunftsplätzen und die Unterbringung von aus der Ukraine geflüchteten Personen liegt nach §§ 22-24 Aufenthaltsgesetz beim Land Berlin und damit beim Landesamtr Flüchtlinge (LAF). Während das Land Berlin in den ersten Wochen der Fluchtmigration aus der Ukraine mit Hilfe der Bezirke Unterbringungsmöglichkeiten, beispielsweise Hotels und Jugendherbergen, akquirierte, haben die Bezirke ihre eigenen Strukturen zur Unterbringung genutzt. So gut es bei der großen Anzahl der unterzubringenden Personen ging, wurden dabei Sonderbedarfe berücksichtigt. Seit dem 15.07.2022 werden alle ukrainischen Geflüchteten im Ankunftszentrum (Akuz) des LAF in Tegel registriert und einer Unterkunft zugewiesen. Drittstaatler*innen, die über die Ukraine nach Deutschland kommen, sind den Geflüchteten aus der Ukraine gleichgestellt. Die bezirklichen Strukturen werden in Not- bzw. Härtefällen (beispielsweise bei Menschen mit Behinderungen oder besonderem Pflegebedarf) genutzt.

Die Zuständigkeit für die sachgerechte Erstberatung mit psychosozialen Angeboten liegt beim Akuz/LAF bzw. der Ausländerbehörde.

Weitere Beratung und Unterstützung erhalten die Vorsprechenden bei der Leistungsbeantragung in jedem Einzelfall vor Ort in der zentralen Publikumssteuerung im Rathaus Wedding. Unter anderem werden Anträge aufgenommen, Leistungen ausgezahlt, Anmeldungen bei Krankenkassen vorgenommen, auf externe Beratungsangebote hingewiesen, an Beratungsstellen weitervermittelt und Wohnungsangebote geprüft.

r Beratungen zu allen Fragen des täglichen Lebens stehen der Allgemeine Sozialdienst und der Sozialdienst der Sozialen Wohnhilfe mit Unterstützung von Sprachmittelnden zur Verfügung. Im Sinne des „Berliner Aktionsplans zur Einbeziehung ausländischer Roma“ werden Beratungs- und Unterstützungsangebote der Träger, die Maßnahmen aus dem Aktionsplan anbieten, in die bezirklichen Regelstrukturen eingebunden. Im Amt für Soziales findet die Einbindung hauptsächlich im Bereich der muttersprachlichen Beratung durch Nutzung von Sprachmittelnden oder durch Verweisberatung statt.

Hier wird im Rahmen des Neutralitätsgebotes der Verwaltung auf grundsätzliche Angebote verwiesen. Die allgemeinen Publikationen zu besonderen Hilfsangeboten liegen in der Zwischenzeit in den notwendigen Fremdsprachen vor.

 

Der Aufbau allgemeiner Beratungs- und Unterstützungsstrukturen ist eine übergeordnete Aufgabe des Landes Berlin. So wurde vom Senat mit Beginn der Fluchtmigration aus der Ukraine unter dem Link https://www.berlin.de/ukraine/ eine mehrsprachige Webseite erstellt, die stetig weiterentwickelt wird und umfassende Informationen, Angebote, Hilfen und Netzwerke für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung stellt. Es wurden verschiedene Projekte zur Information, Beratung und Integration ins Leben gerufen und über den Senat finanziert. Auf der Seite wird auch über Angebote hinsichtlich medizinischer Versorgung und psychologischer Unterstützung informiert.

 

Eine vom Senat geschaltete Hotline gibt allgemeine Auskünfte zu Hilfsangeboten und Unterstützungsmöglichkeiten in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Deutsch und Englisch. Grundsätzlich wird die mediale Kommunikation über den Senat gesteuert.

 

 

 

Bereich Beauftragte für Partizipation und Integration

Der Träger Kulturen im Kiez e.V. hat im Jahr 2022 eine Finanzierung aus dem Integrationsfonds erhalten um auch geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu beraten. In 2023 wird Kulturen im Kiez e.V. mit einer Zuwendung aus dem Netzwerk der Wärme unterstützt. Das Projekt arbeitet mehrsprachig.

 

Zur Unterstützung der Hilfesuchenden am Hauptbahnhof wurde bereits im Mai 2022 ein Projekt von Mingru Jipen e.V. durch die Senatsverwaltung gefördert. Von Oktober bis Dezember 2022 wurde zusätzlich aus dem bezirklichen Integrationsfonds 2022 der Verein Roma-Informations-Centrum e.V. gefördert, der in Kooperation mit Mingru Jipen e.V. ankommende geflüchtete Romn*ja zu Behörden und Ärzten begleitet und bei der Unterbringung unterstützt hat. In 2023 wird aus dem Integrationsfonds der Verein Mingru Jipen e.V. für die Beratung geflüchteter Romn*ja aus der Ukraine gefördert. Beide Vereine arbeiten mehrsprachig.

 

Gesundheitsamt

 

Existierende Angebote im Gesundheitsamt:

Im Gesundheitsamt existiert eine Hotline für Ukrainer*innen, Ansprechperson ist der Amtsarzt. Die Hotline berät allerdings gegenwärtig nicht auf Romanes bzw. Sintitikes, sondern vor allem auf Ukrainisch und Russisch.

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) wird durch eine mehrsprachige Kollegin unterstützt, sie ermöglicht die Zusammenarbeit mit aus der Ukraine geflüchteten Familien auf Ukrainisch.

Die Impfstelle hat Zugang zum Dolmetschdienst von SAVD, dieser bietet auch Romanes an, außerdem ist eine Kollegin mit Russischkenntnissen auf Muttersprachniveau vor Ort.

Bestehende Impfangebote für vulnerable Gruppen wurden bereits niedrigschwellig konzipiert, dank SAVD auch mit Sprachmittlung auf Romanes, Dokumente werden nicht benötigt, wenn keine vorhanden sind. Über diese Angebote werden vor allem Menschen ohne eigenen Wohnraum als auch Bewohner*innen aus ASOG-Einrichtungen (vor allem Familien) versorgt.

r geflüchtete Familien in ASOG-Einrichtungen allgemein wurde bereits 2020 das Projekt der Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegepersonen (FGKiKP) konzipiert. Es umfasst ein aufsuchendes Angebot von Familienhebammen und Familienkrankenschwestern für (werdende) Mütter bzw. Eltern von Säuglingen und Kleinkindern zur Vor- bzw. Nachsorge und Unterstützung der Familien nach der Geburt eines Kindes.

 

Hinsichtlich der Unterstützungsstrukturen wird überdies auf die Berichte zur Kenntnisnahme zu den Drucksachen 0240/VI und 0332/VI sowie auf die Große Anfrage 0230/VI und die Mündliche Anfrage 0279/VI verwiesen.

 

 

Zu Punkt 5 - Konzept zur Unterstützung staatenloser geflüchteter Menschen ohne Papiere

 

Amt für Soziales

Eine Betreuung/Versorgung nach dem Sozialgesetzbuch ist nur mit einer gesicherten nachgewiesenen Identität möglich. Das Verfahren dazu ist geregelt. Personen ohne Ausweispapiere müssen sich an das Landesamt für Einwanderung (LEA) wenden. Dort findet eine Registrierung und unter erkennungsdienstlicher Behandlung eine Prüfung/Klärung der Identität statt, die einen entsprechenden Eintrag im Ausländerzentralregister (AZR) nach sich zieht. Bei der Bestätigung der Identität bieten gegebenenfalls die Botschaften der jeweiligen Herkunftsländer Unterstützung an. Liegt eine (Übergangs-)Bescheinigung des LEA oder ein Eintrag im AZR vor, kann das Amt für Soziales von einer gesicherten Identität ausgehen.

 

 

Zu Punkt 6 - Einsatz auf Landesebene für Strukturaufbau

 

Amt für Soziales

 

Der Strukturaufbau ist erfolgt (s. Bericht zu den Punkten 2 a bis c)

 

Zu Punkt 7 - „Dokumentationsstelle Antiziganismus“, Verein Amaro Foro e.V.

Bereich Beauftragte für Partizipation und Integration

 

Der Verein Amaro Foro e.V. ist in der bezirklichen AG EU Zuwanderung vertreten und sein Angebot zumindest den dorthin entsandten Vertreter*innen der Ämter (Beauftragte für Partizipation und Integration, Präventionskoordination, Ordnungsamt, Amt für Soziales, Jugendamt) bekannt.

Die beauftragte Person für Queer und Antidiskriminierung im Bezirk ist auch für Beschwerden nach dem LADG zuständig und kann bei rassistischen Vorfällen gegenüber Sinti*zze und Rom*nja entsprechend an die „Dokumentationsstelle Antiziganismus (DOSTA)“ weiterleiten.

Auf der Website des Büros für Partizipation und Integration (https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/beauftragte/integration/) gibt es unter dem Bereich „Beschwerden und Antidiskriminierung“ (https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/beauftragte/integration/artikel.393365.php) eine entsprechende Verlinkung zur Dokumentationsstelle Antiziganismus.

 

Amt für Soziales

 

In den Sprechstunden und in Beratungsgesprächen der Sozialdienste wird bei Bedarf auf das Angebot von Amaro Foro e. V. hingewiesen.

Das 2021 vollumfänglich neu konzipierte zentrale Impuls- und Beschwerdemanagement des Bezirksamtes Mitte bietet jederzeit die Möglichkeit, sich per Mail und Brief, bei telefonischen und persönlichen Terminen und auch über ein Online-Formular (https://www.berlin.de/ba-mitte/service/beschwerdecenter/) zu beschweren. Eine interne Weiterleitung und Bearbeitung der Beschwerden sowie gegebenenfalls eine Mitteilung an die DOSTA durch die beauftragte Person für Queer und Antidiskriminierung ist sichergestellt.

Bei wahrgenommener Diskriminierung können Bürgerinnen und Bürger eine Beschwerde an die Dienststelle richten. Das Bezirksamt Mitte hat hierfür eine eigene E-Mail-Adresse (antidiskriminierung@ba-mitte.berlin.de) eingerichtet.

 

Überdies wird auf die Seite „Beschwerden und Antidiskriminierung“ der Beauftragten für Partizipation und Integration verwiesen (s. oben).

 

 

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

Berlin, den   12.09.2023

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger


 

 

 
 

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