Drucksache - 0317/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht mit dem Eigentümer der Habersaathstraße Hausnummer 40-48 Gespräche zu führen, mit dem Ziel, dass die im Raum stehende Aufforderung, die untergebrachten wohnungslosen Personen sollten die Wohnung räumen, zurückgenommen wird. Des Weiteren soll das Bezirksamt alle Mittel nutzen, um einen möglichst langen Verbleib der untergebrachten Personen in den Wohnungen zu sichern und diesen vertraglich abzusichern. Eine Vereinbarung mit dem Eigentümer der Häuser bezüglich der Zukunft der Häuser soll nicht geschlossen werden, wenn keine Einigung über den Verbleib der untergebrachten Menschen in den Wohnungen mit dem Eigentümer erzielt werden kann. Ungeachtet dessen soll das Bezirksamt sich zum einen auf eine möglicherweise kurzfristige Räumung vorbereiten, indem leerstehende Gebäude und Einrichtungen geprüft werden, die als Ersatzwohnraum angeboten werden können. Dabei soll zum Beispiel geprüft werden, ob sich das ehemalige Hostel an der Alten Schönhauser Straße oder weitere leerstehende Gebäude im Bezirk eignen. Notunterkünfte sind dabei nicht als adäquater Ersatzwohnraum anzusehen. Zum anderen wird das Bezirksamt ersucht, ab sofort nach langfristigen Unterkünften für die 60 Bewohner*innen der Habersaathstraße zu suchen.
Erledigungsfrist: 10.10.2022 |
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