Drucksache - 0191/VI
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, jegliche Abrissgenehmigungen in der Tegeler Straße/Ecke Fennstraße (Mettmannkiez) auf dem Areal der BAYER AG erneut zu prüfen. Hierbei muss insbesondere geprüft werden, ob ein ersatzloser Abriss nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gültig ist bzw. ob auch hier die Bedingungen des Gesetzes Anwendung finden. Über ein externes Rechtsgutachten soll geprüft werden, ob, wann und unter welchen Bedingungen Wohnraum auch in Gewerbegebieten erhalten und geschützt werden kann. Die Fragestellung an die Gutachtenden soll mit dem Ziel formuliert werden, die Wohngebäude zu erhalten. Es möge dargelegt werden, ob es und, wenn ja, welche Rechtsvorschriften gibt, mit denen der Erhalt der Wohngebäude begründet werden kann. Für die Dauer der Prüfung werden jegliche Bestrebungen, die Wohnhäuser der Tegeler Straße 2-3 und darüber hinaus abzureißen, unterbrochen.
Erledigungsfrist: 10.06.2022 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |