Drucksache - 0191/VI  

 
 
Betreff: Kein Abriss von 140 Wohnungen in der Tegeler Straße!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Diedrich, Elliesen-Kliefoth, Kleedörfer sowie die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.02.2022 
5. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE vom 08.02.2022
2. Beschluss vom 17.02.2022

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, jegliche Abrissgenehmigungen in der Tegeler Straße/Ecke Fennstraße (Mettmannkiez) auf dem Areal der BAYER AG erneut zu prüfen. Hierbei muss insbesondere geprüft werden, ob ein ersatzloser Abriss nach dem Zweckentfremdungsverbotsgesetz gültig ist bzw. ob auch hier die Bedingungen des Gesetzes Anwendung finden.

Über ein externes Rechtsgutachten soll geprüft werden, ob, wann und unter welchen Bedingungen Wohnraum auch in Gewerbegebieten erhalten und geschützt werden kann. Die Fragestellung an die Gutachtenden soll mit dem Ziel formuliert werden, die Wohngebäude zu erhalten. Es möge dargelegt werden, ob es und, wenn ja, welche Rechtsvorschriften gibt, mit denen der Erhalt der Wohngebäude begründet werden kann.

r die Dauer der Prüfung werden jegliche Bestrebungen, die Wohnhäuser der Tegeler Straße 2-3 und darüber hinaus abzureißen, unterbrochen.

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 10.06.2022

 
 

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