Drucksache - 0018/VI  

 
 
Betreff: Warmen Otto offenhalten!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Pieper, Leuschner und die anderen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der FDP
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2022 
7. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.06.2022 
8. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      
25.05.2023 
18. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
15.06.2023 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
21.09.2023 
20. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag CDU vom 09.11.2021
2. ÄA Grüne vom 16.11.2021
3. Beschluss vom 18.11.2021
4. VzK ZB vom 04.04.2022
5. Anlage 1
6. Anlage 2
7. Anlage 3
8. VzK SB vom 21.03.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .02.2023

Soziales und Bürgerdienste Tel.: 33900

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 0018/VI

Mitte von Berlin

 

 

Vorlage -zur Kenntnisnahme- über

 

Warmen Otto offenhalten!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.11.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0018/VI):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Betrieb des „Warmen Ottos“ in Moabit sicherzustellen.

Hierzu ist gegenüber der Stadtmission mit Nachdruck deutlich zu machen, dass dieser

geöffnet bleiben muss. Entsprechend hat die Stadtmission die personellen Ressourcen

bereitzustellen.

Unberührt der Debatte über eine mögliche Wohnungslosentagesstätte am Alexanderplatz,

r die es derzeitig weder Räumlichkeiten noch einen Träger gibt, spricht sich die BVV dafür

aus, den „Warmen Otto“ auch in Zukunft in Moabit als soziales Angebot aufrechtzuerhalten

und hierfür ggf. dessen Konzeption weiterzuentwickeln.

Wird der kurzfristige Betrieb des „Warmen Ottos“ durch die Stadtmission nicht sichergestellt, wird das Bezirksamt beauftragt, kurzfristig ein*e neue Träger*in mit dem Betrieb des „Warmen Ottos“ zu beauftragen.

 

Das Bezirksamt hat am    14.02.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Nach dem Zwischenbericht des Bezirksamtes vom 15.03.2022 wurde der „Warme Otto“ nach mehreren Personalausfällen wegen Krankheit im August 2022 ganz geschlossen. Betroffene, die dort noch vereinzelt erschienen, wurden vorab auf andere Einrichtungen der Berliner Stadtmission (BSM) und weitere Träger in der Umgebung verwiesen. Das durch EU-Mittel geförderte Projekt „Perspektive für wohnungslose EU-Bürger*innen (PewE)“ wurde zunächst noch bis zum 30.06.2022 gefördert und ist dann ausgelaufen. Das Nachfolgeprojekt der BSM „Beratungsstelle für Wohnungslose in Mitte (BeWiM)“ wird über das EhAP Plus-Programm finanziert. Der von der BSM dafür zu leistende Eigenanteil wird im Jahr 2023 wie auch im Jahr 2022 zunächst über das Aktionsprogramm „Sauberes Berlin“ finanziert und ist danach bei der Haushaltsplanung des Bezirksamtes zu berücksichtigen. Der Betrieb des Projekts erfolgt über einen anderen Standort der BSM.

 

Zwischen dem Bezirksamt und der BSM haben etliche Gespräche hinsichtlich der Beibehaltung des Standortes Wittstocker Straße 7, der Umwandlung der

 

ehemaligen Wohnungslosentagesstätte in ein Kiezcafé nach einem Konzept der BSM und der notwendigen Umbauarbeiten stattgefunden. Verschiedene Finanzierungsvarianten, insbesondere für die Umbaumaßnahmen, wurden dabei diskutiert, geprüft und mussten verworfen werden. Zum einen sind einer Finanzierung im Rahmen des Zuwendungsrechts hier Grenzen gesetzt, zum anderen konnten Voraussetzungen für eine anderweitige Förderung nicht erfüllt werden. Beispielsweise war eine Förderung durch die Lottostiftung ausgeschlossen, da der Eigentümer der Immobilie Wittstocker Straße nicht bereit war, eine von der Lottostiftung verlangte Grundschuld auf sein Gebäude eintragen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund hatte sich die BSM ohne weitere Absprache mit dem Amt für Soziales in eigener Regie unter dem Einsatz von Eigenmitteln dazu entschlossen, die vorbereitenden Maßnahmen und die ohnehin notwendigen Umbaumaßnahmen sofort zu beginnen, um die Räume nicht unnötig lange ungenutzt leerstehen zu lassen. Somit wurde ein Teil des angedachten Projekts bereits begonnen. Gemäß Zuwendungsrecht dürfen jedoch Projekte, die bereits begonnen haben, nicht gefördert werden, da davon ausgegangen werden muss, dass das Projekt (vorbereitende und bauliche Maßnahmen) aus vorhandenen Eigenmitteln finanziert werden kann.

 

Ungeachtet dessen wurden die dem Bezirksamt zuletzt Ende November 2022 von der BSM nach langen internen Abstimmungsprozessen vorgelegten Finanzierungspläne für das Kiezcafé mit Abschreibungsmodellen der Investitionskosten über 5 bzw. 10 Jahre wohlwollend geprüft. Diese ließen im Vergleich zum Finanzierungsplan für den „Warmen Otto“r 2021 erkennen, dass sich einerseits die eingebrachten Eigenmittel stark reduziert haben und andererseits höhere Personalausgaben (ohne adäquate Steigerung der Anzahl der Mitarbeitenden) und insbesondere durch die eingeplante Abschreibung der Investitionskosten erhöhte Mietkosten zu verzeichnen sind. Im Rahmen des Zuwendungsrechts ist es nicht möglich, eine durch den Vermieter festgelegte Miete durch den Zuwendungsempfangenden für die Abschreibung seiner Investitionskosten für die Beantragung der Zuwendungsmittel im Finanzierungsplan nachträglich zu erhöhen. Es kann nur die tatsächlich vertraglich vereinbarte Miete berücksichtigt werden.

Abgesehen davon würde das Projekt Kiezcafé je nach Finanzierungsmodell insgesamt zusätzliche jährliche Kosten i.H.v. 132.367,96 € in den nächsten 10 Jahren bzw. i.H.v. 147.667,96 € in den nächsten 5 Jahren über die bisher geplanten Kosten hinaus verursachen. Zusätzlich würde in den Folgejahren bei beiden Varianten der zusätzliche Finanzierungsbedarf durch die berücksichtigten Kostensteigerungen bei den Personal- und Sachkosten um ca. weitere 10.000 € pro Jahr ansteigen.

r das Jahr 2024 würde die BSM damit Zuwendungen für das Kiezcafé i.H.v. 336.680,73 € bzw. i.H.v. 321.380,73 € im Vergleich zu den für den „Warmen Otto“ im Haushalt 2021 eingeplanten Zuwendungen i.H.v. 189.012,77 € beantragen.  

Bezüglich beider Varianten ist zu beachten, dass das Bezirksamt ohne die Bewilligung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen sich für beide Laufzeiten nicht finanziell verpflichten darf. Es ist nicht davon auszugehen, dass ein entsprechender Antrag positiv beschieden werden würde. Vielmehr wurde seitens der Serviceeinheit Personal und Finanzen bereits signalisiert, dass ein entsprechender Bedarf, der sehr deutlich über dem finanziellen Bedarf für das Projekt „Warmer Otto“ liegt, im Rahmen der „Chefgespräche“ bei der Haushaltsplanaufstellung für den nächsten Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet werden müsste. Aufgrund der zu erwartenden Einsparvorgaben wird die Chance auf Berücksichtigung von Mehrbedarfen als relativ gering eingeschätzt.

 

Aus den genannten Gründen kann eine Förderung des Projekts Kiezcafé durch das Bezirksamt Mitte zuwendungsrechtlich und finanzierungstechnisch in dieser Form nicht erfolgen.

 

In einem Gespräch am 05.01.2023 legte das Amt für Soziales der BSM dar, dass das Kiezcafé mit der personellen Ausstattung und den Umbaumaßnahmen in der vorgeschlagenen Form und finanziellen Größenordnung vom Bezirksamt nicht finanzierbar ist. Die BSM begründete den im Vergleich zum Betrieb des „Warmen Otto“ unveränderten Personaleinsatz und die Höhe der Umbaukosten mit arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und sah unter den gegebenen Umständen keine Möglichkeit, den Standort Wittstocker Straße für das Projekt Kiezcafé zu nutzen. Bereits mit der Vorstellung der möglichen Finanzierungsvarianten Ende November 2022 hatte die BSM dem Amt für Soziales per Mail angekündigt, dass die Räume in der Wittstocker Straße anderweitig genutzt bzw. weitervermietet werden, sofern sich mit dem Bezirk Mitte keine Refinanzierungsoption finden sollte. Im Gespräch erwähnte die BSM nunmehr alternative Ideen des Trägers für die Nutzung der Räumlichkeiten in der Wittsocker Straße und betonte dabei im Einklang mit dem Amt für Soziales nochmals die Ungeeignetheit des Standortes für die Obdachlosenarbeit, insbesondere angesichts des Hotspots am Alexanderplatz, und die gute Versorgung mit Einrichtungen der Stadtteilarbeit in der Bezirksregion Moabit West (vgl. Zwischenbericht zu dieser Drucksache und die Große Anfrage 0313/VI).

Vorstellbar sind für die BSM, am Standort Wittstocker Straße Büroräume, aber auch ein Begegnungscafé oder eine Beratungsstelle für Entlassene aus dem Maßregelvollzug bzw. der Haft einzurichten. Insbesondere bei den letzten beiden Varianten sieht die Berliner Stadtmission auf Anregung des Amtes für Soziales die Möglichkeit, mit einem reduzierten Angebot doch noch eine Teilleistung des Kiezcafés und damit das Ziel, den Standort für die anwohnenden Menschen mit Bedarf eines Tagestreffs zu erhalten, zu erfüllen. Das Amt für Soziales hat zugesagt, eine dafür zu gegebener Zeit notwendig werdende Finanzierung im Rahmen einer Zuwendung wohlwollend zu prüfen.

Zudem wurde zwischen dem Amt für Soziales und der BSM vereinbart, den Gesprächsfaden diesbezüglich nicht abreißen zu lassen und auch weiterhin im Bereich der Obdachlosenarbeit eine gute Zusammenarbeit sowie einen Fachaustausch, u.a. hinsichtlich des wünschenswerten Tagestreffs am Alexanderplatz, zu pflegen.

 

Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Bei neuen Erkenntnissen wird das Bezirksamt unaufgefordert im Ausschuss für Soziales, Bürgerdienste und Wohnen Bericht erstatten.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz, da diese lediglich einen berichtenden Charakter besitzt.

 

Berlin, den   14.02.2023

Bezirksstadtrat Spallek Bezirksbürgermeisterin Remlinger

 

 
 

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