Drucksache - 3341/V  

 
 
Betreff: Keine Wohnhausabrisse und Mieter*innenvertreibung in der Tegeler Straße 2-5 sowie Tegeler Straße 6-7 und Tegeler Straße 1/Fennstraße 33/34 durch Bayer-Schering II
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Siewer, F. Bertermann und die anderen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.09.2021 
52. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) vertagt   
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung, Facility Management Entscheidung
15.12.2021 
2. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtenticklung und Facility Management ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.12.2021 
3. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit Livestream) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 07.09.2021
2. BE StadtE-FM vom 15.12.2021
3. Beschluss vom 16.12.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Aufbauend auf den BVV-Beschluss DS 3312/V vom 18.09.2021 zu „Keine Wohnhausabrisse und Mieter*innenvertreibung in der Tegeler Straße 2-5 sowie Tegeler Straße 6-7 und Tegeler Straße 1/Fennstraße 33/34 durch Bayer-Schering“ wird das Bezirksamt ersucht, sich für den Fall, dass der Abriss der Wohnhäuser planungsrechtlich nicht zu verhindern ist, gegenüber der „Sechsten Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG“, sowie der für die Grundstücke beauftragten „Hausverwaltung Hoell GmbH“ r folgende Maßnahmen einzusetzen:

-  cknahme der bereits erfolgten Wohnungskündigungen von Mieter*innen

- Keine weiteren Wohnungskündigungen

-  Einleitung eines Sozialplanverfahrens durch ein unabhängiges

Mieterberatungsbüro und Aufstellung von Sozialplänen,

-  Einbeziehung der Mieter*innen und insb. Beteiligung von Mietervertreter*innen der Häuser an Gesprächen mit „Bayer“?

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 10.04.2022

 
 

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