Drucksache - 3341/V
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Aufbauend auf den BVV-Beschluss DS 3312/V vom 18.09.2021 zu „Keine Wohnhausabrisse und Mieter*innenvertreibung in der Tegeler Straße 2-5 sowie Tegeler Straße 6-7 und Tegeler Straße 1/Fennstraße 33/34 durch Bayer-Schering“ wird das Bezirksamt ersucht, sich für den Fall, dass der Abriss der Wohnhäuser planungsrechtlich nicht zu verhindern ist, gegenüber der „Sechsten Bayer Real Estate VV GmbH & Co. KG“, sowie der für die Grundstücke beauftragten „Hausverwaltung Hoell GmbH“ für folgende Maßnahmen einzusetzen: - Rücknahme der bereits erfolgten Wohnungskündigungen von Mieter*innen - Keine weiteren Wohnungskündigungen - Einleitung eines Sozialplanverfahrens durch ein unabhängiges Mieterberatungsbüro und Aufstellung von Sozialplänen, - Einbeziehung der Mieter*innen und insb. Beteiligung von Mietervertreter*innen der Häuser an Gesprächen mit „Bayer“?
Erledigungsfrist: 10.04.2022 |
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