Drucksache - 3313/V  

 
 
Betreff: Mieter*innenvertreibung in der Rathenower Straße 23- was tut das Bezirksamt?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Siewer 
Drucksache-Art:DringlichkeitsanfrageDringlichkeitsanfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DrAnfr vom 19.08.2021
2. Antwort vom 03.09.2021

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung: Das Haus Rathenower Straße 23 wurde im Rahmen des Vorkaufsrecht nicht durch eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft erworben, noch konnte eine Abwendungsvereinbarung unterzeichnet werden. Der Eigentümer des Gebäudes beginnt nun mit der Sanierung des Hinterhauses und plant die Aufstockung des Gebäudes mit wahrscheinlich hochpreisigen Wohnungen und geht dabei sehr rabiat vor. Das Dach wurde abgenommen, sodass Wasser in die Wohnungen im obersten Stockwerk eingedrungen ist. Hierzu fragen wir:

 

1.          Seit wann ist das Bezirksamt in Kenntnis über die Vorgänge in der Rathenower Straße 23 aufgrund von Beschwerden von MieterInnen?

2.          Was unternimmt die Bauaufsicht kurzfristig, um sicherzustellen, dass das Dach vor Regen gesichert wird, damit kein Regen mehr in die Wohnungen im obersten Stockwerk mehr eindringt?

3.          Warum kündigt die Bauaufsicht gegenüber den MieterInnen im Haus an erst nächste Woche in dieser Angelegenheit tätig zu werden und geht das Bezirksamt davon aus, dass es bis zum Termin mit der Bauaufsicht nicht regnen wird?

4.          Plant das Bezirksamt die Bauarbeiten kurzfristig stoppen zu lassen bis dargelegt wird, wie ein sicherer Bauablauf sicher gestellt wird, der sich nicht wie oben beschrieben zum Nachteil der MieterInnen im Gebäude auswirkt und wenn nein, warum nicht?

 

Begründung der Dringlichkeit:

Wir haben von der Situation im Haus von einem Mieter erst nach dem formellen Antragssschluss erfahren.

 

 
 

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