Drucksache - 3297/V
Ich frage das Bezirksamt:
1. Wie geht’s der Umsetzung des BVV-Beschlusses DS 0678/V zu „Bebauungsplan zur Sicherung der Nutzungen auf der Wiesenburg (Wiesenstraße 55) aus der BVV vom 21.09.2017 und wann ist mit einem Aufstellungsbeschluss zu rechnen?
2. Sollte sich das Bezirksamt zeitnah nicht in der Lage sehen, einen B-Pan-Aufstellungsbeschluss zu fassen, was sind die Gründe dafür? BzBm Herr von Dassel antwortet: Sowohl der Fortbestand der derzeitigen Nutzungen im Altbaubestand der Wiesenburg und auch die damals geplante und bereits realisierte Wohnbebauung sind planungsrechtlich nach bestehenden Bauplanungsrecht zulässig. Durch das gemeinsame mit der DeGeWo und der Wiesenburg entwickelte Nutzungskonzept und die abgeschlossene Kooperationsvereinbarung sind die Nutzungen gesichert. Da das Wohnungsbauvorhaben und die Nutzungen gesichert und planungsrechtlich zulässig sind, kann ein Planerfordernis zur Aufstellung eines B-Planes nicht abgeleitet werden.
3. Welchen widrigen Umständen haben bisher verhindert, dass das Bezirksamt auch nach fast 4 Jahren nicht die Möglichkeit in Anspruch nehmen konnte, der BVV hierzu eine Vorlage zur Kenntnisnahme - wenigstens als Zwischenbericht - zur Verfügung zu stellen?
BzBm Herr von Dassel antwortet: Durch den lang andauernden Planungsprozess zwischen DeGeWo und Wiesenburg für ein stabiles Nutzungskonzept und den erst im Jahr 2020 abgeschlossenen Kooperationsvertrag, hätte die BVV zum jeweiligen Verfahrensstand als Zwischenbericht informiert werden können. Ein Endbericht wäre durch die fortlaufenden Abstimmungen nicht möglich gewesen. Die Drucksache 0678/V kann nunmehr kurzfristig erledigt werden. Vielen Dank.
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