Drucksache - 3284/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht,
Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des geänderten Antrags (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 2 Nein-Stimmen der Fraktion der CDU, 5 Enthaltungen der Fraktion der SPD).
Begründung:Wir sehen das Bezirksamt in der Verantwortung, nach dem Rauswurf des Haus der Weisheit aus der Rathenower Straße, sehr kurzfristig einen vertretbaren alternativen Standort zur Verfügung zu stellen. Das von der WBM/GSE/BIM bisher gemachte Angebot für eine Interimsnutzung zur Lehrter Straße 60 ist aus drei Gründen völlig unzureichend: (1) Die bestehende Raumaufteilung (max. Raumgröße 60m2, jeweils an den Kopfenden des Gebäudes) ist völlig ungeeignet, da ein Saal mit der Mindestgröße von 200m2, besser 300m2 für den Moscheebetrieb erforderlich ist, (2) die BIM bauliche Änderungen (auch nicht tragender Wände) explizit ausschließt, (3) die angebotene Vertragslaufzeit nicht die benötigten 3 Jahre, sondern nur rund die Hälfte dieser Zeit umfasst (für die andere Hälfte soll das Haus der Weisheit dann noch einmal in eine weitere Interimslösung umziehen). Nur mit einer 99 jährigen Pacht zu 0 Euro jährlich hat der Verein eine realistische Möglichkeit, die für einen Moscheebetrieb erforderlichen massiven Umbauten dieses Hauses auch langfristig zu planen, zu organisieren und zu finanzieren. Nur wenn es dem Bezirksamt möglich ist, mit dem Land Berlin und der BIM ein solches Angebot zu vereinbaren, ist die Lehrter Straße 60 eine ernsthafte Alternative zu einer dreijährigen Zwischenlösung für die Moschee mit anschließender Rückkehr in die Rathenower Straße oder ein anderes, festes Gebäude in unmittelbarer Nähe zur bisherigen Moschee. Dass ein entsprechend umfassender und eigenverantwortlicher Erbbaurechtsvertrag erfolgreich durch die Verantwortlichen und für die Menschen im Bezirk dienlich, umgesetzt werden kann, zeigt das Beispiel des REFO-Campus in Moabit. |
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