Drucksache - 3203/V
Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des bezirklichen Immobilienmanagements konsequent gegen Schimmel und andere Schadstoffe an und in öffentlichen Gebäuden frühzeitig und konsequent vorzugehen. Insbesondere sind dabei die Schulen des Bezirks in den Blick zu nehmen. Das Bezirksamt wird ersucht, diesbezüglich unter anderem folgende Maßnahmen einzuleiten: - Der BVV ist bis zum 31. Januar 2022 Bericht über den Schimmelbefall an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden zu erstatten. Es ist standortkonkret darzulegen, welches Gefährdungspotenzial jeweils besteht, wie groß der festgestellte Schaden ist und welche Maßnahmen zur Abwehr von Gesundheitsgefährdung und zur Schadensbeseitigung eingeleitet wurden. - Alle Schulen sind systematisch und kontinuierlich auf Schimmelbefall zu untersuchen. Es darf nicht dem Zufall überlassen bleiben, das Schimmelbefall festgestellt wird. - Es ist ein bezirkliches Schimmelkataster anzulegen. - Alle Meldungen über Schimmelbefall an Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden müssen zuverlässig erfasst und nachvollziehbar dokumentiert werden. Diesen Meldungen ist unverzüglich nachzugehen. Dabei ist festzustellen, ob die Gefahr einer Gesundheitsgefährdung besteht. Es sind ohne Zeitverzug die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen und zur Schadstoffbeseitigung einzuleiten. Auch dies ist zu dokumentieren. - Gemeinsam mit den zuständigen Stellen des Bezirks für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie unter Einbeziehung der Fachaufsicht der Senatsbildungsverwaltung und der Unfallkasse Berlin ist ein verbindliches und einheitlich anzuwendendes Verfahren zu entwickeln, das Prozesse, Zuständigkeiten und Abläufe, Dokumentationspflichten sowie ein Controlling über den Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen zur Feststellung und Beseitigung von Schimmelbefall festlegt. Jeder Schulleiter, jede Schulleiterin muss wissen, an wen er/sie sich wenden muss und welche Maßnahmen in Zuständigkeit der Schulleitung zu ergreifen sind. - Die schulischen Gremien sind frühzeitig über Verdachtsfälle und notwendige Maßnahmen zu informieren und in die Maßnahme- und Zeitplanung zur Feststellung und Beseitigung der Schimmelbelastung einzubeziehen. Die Ergebnisse von gutachterlichen Prüfungen, Analysen, Messungen o.ä. sind den schulischen Gremien zugänglich bzw. bekanntzumachen. - Die für die Gefährdungsbeurteilung sowie Schadstoffbeseitigung notwendigen Mittel sind durch das Bezirksamt bereitzustellen. Die Abwehr von Gesundheitsgefährdungen hat in jedem Falle auch in finanzieller Hinsicht absolute Priorität.
Erledigungsfrist: 31.01.2022 |
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