Drucksache - 3170/V  

 
 
Betreff: Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Mitte: BVV-Beratungsverfahren zu 4.2, Fall B
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher der BVVBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA Vorsteher vom 25.05.2021
2. Beschluss vom 27.05.2021
3. VzK SB vom 15.09.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .09.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

Sozialraumorientierte Planungskoordination

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3170/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Mitte: BVV-Beratungsverfahren zu 4.2, Fall B

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.05.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3170/V)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

In Ergänzung der Leitlinien der Bürgerbeteiligung in Mitte wird die BVV ersucht,

das folgende Verfahren zur Umsetzung eines BVV-Beratungsverfahrens zu Ziffer

4.2, Fall B, zu beschließen:

 

  1. Eingang eines Vorhabenvorschlages beim Vorsteher/Vorstand der BVV-
    Mitte entweder direkt über den/die Einreicher*innen oder durch
    Weiterleitung des Bezirksamtes.

 

  1. Der Vorsteher informiert unter Beifügung aller erforderlicher Unterlagen
    den Beteiligungsbeirat Mitte und den zuständigen BVV-Ausschuss (aktuell:
    Ausschusses für Soziale Stadt [Quartiersmanagement, Transparenz und
    Bürgerbeteiligung, Sozialräumliche Planungskoordinierung] über den
    Eingang des Vorhabenvorschlages

 

  1. Der Beteiligungsbeirat erarbeitet innerhalb eines Zeitraumes von 2
    Monaten ein Votum zur Behandlung des Vorhabenvorschlages durch die
    BVV und legt diesen dem zuständigen BVV-Ausschuss vor.

 

  1. Der zuständige BVV-Ausschuss diskutiert unter Einbeziehung des Votums
    des Beteiligungsbeirates den Vorhabenvorschlag und legt der BVV Mitte
    einen Antrag zur Beschlussfassung vor

 

  1. Die BVV befasst sich in ihrer nächstmöglichen Sitzung mit dem Antrag des
    zuständigen BVV-Ausschusses und beschließt ein Ersuchen an das
    Bezirksamt, ob und ggf. in welcher Form eine Beteiligung durchgeführt
    werden sollte.

 

 

Das Bezirksamt hat am 07.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Die Leitlinien für Bürgerbeteiligung des Bezirks Mitte sehen die Möglichkeit einer Beteiligungsanregung von Seiten der Bürgerschaft auch für eine Maßnahme vor, die noch kein Vorhaben des Bezirksamtes ist.

Zu Beginn dieses Jahres wurde dem Bezirksamt nun von Seiten der Bürgerschaft erstmalig eine derartige Beteiligungsanregung übermittelt und in Folge gemäß der Leitlinien der BVV zur Beratung vorgelegt. In diesem Zusammenhang erfolgte nunmehr der im Rahmen des vorliegenden BVV-Beschlusses skizzierte Verfahrensablauf. Eine Änderung der Leitlinien geht hiermit nicht einher, vielmehr ist das beschlossene Umsetzungskonzept der Leitlinien um die Darstellung des konkreten Verfahrensablaufs zu ergänzen.

In diesem Sinne hat das Bezirksamt den Verfahrensablauf bezüglich der Möglichkeit der Beteiligungsanregung im Rahmen der Fortschreibung des diesbezüglichen Umsetzungskonzepts aufnehmend beschlossen.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 07.09.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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