Drucksache - 3163/V  

 
 
Betreff: KEIN ABRISS DER WOHNUNGEN IN DER SEYDLITZSTR.21 DURCH DIE STADTMISSION!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEFraktion DIE LINKE
Verfasser:Urchs, Mayer und die anderen Mitglieder der Fraktion DIE LINKE 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
23.06.2021 
55. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. DA DIE LINKE vom 25.05.2021
2. BE StadtE
3. Beschluss vom 26.08.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Zweckentfremdungsverbotsgesetz konsequent anzuwenden, das heißt keine Abrissgenehmigung des schützenswerten Wohnraums in der Seydlitzstr.21 zu erteilen, wenn nicht nach §3 Abs.1 ZwfG und §3 Abs. 4 ZwVbVO angemessener Ersatzwohnraum in entsprechender Größe und für maximal 7,92 €/qm geschaffen wird.

 

 

 

 

 

 

Erledigungsfrist: 10.11.2021

 
 

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