Drucksache - 3149/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3149/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Kiezblocks für Mitte Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.08.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3149/V)
Das Bezirksamt wird aufgefordert,
1. mit Blick auf den nächsten Doppelhaushalt abzuschätzen, wie viel Personal und Geld für die Schaffung von 12 Kiezblocks in den nächsten 5 Jahren erforderlich sind.
2. mit dem Senat in den Austausch zu treten, um ein gemeinsames „Kompetenzzentrum Kiezblocks“ Synergien für alle beteiligten Bezirke zu schaffen. Das Kompetenzzentrum bündelt Erkenntnisse der beteiligten Ämter Straßen und Grünflächen, Stadtentwicklung, Umwelt und Naturschutz und der Klimaschutzbeauftragten, der Beiräte nach Mobilitätsgesetz, der Quartiersräte und Stadtteilvertretungen sowie der Initiativen vor Ort und der Organisationen, die kiezübergreifend arbeiten, wie z. B. Changing Cities, Fuss e.V., VCD, ADFC und entwickelt Handlungsempfehlungen.
3. die von der BVV und anderen Gruppen, wie z. B. Changing Cities, vorgeschlagenen Gebiete zur Einrichtung von Kiezblocks auf eine Umsetzungsmöglichkeit zu prüfen und die Ergebnisse darzustellen (hierzu sollen insb. folgende Gebiete betrachtet werden Brüsseler Kiez, Sprengelkiez, Rosenthaler Vorstadt, Spandauer Vorstadt, Brunnenviertel, Nördliche Luisenstadt, Badstraße und Soldiner Kiez, Moabit Nord zwischen Strom- und Beusselstraße, das Westfälische Viertel zwischen Strom- und Jagowstr. sowie im Kiez zwischen der Potsdamer Straße bis zum Gleisdreieck Park).
4. sicherzustellen, dass bei der Einrichtung von Kiezblocks die Bürger*innenbeteiligung gemäß den Richtlinien des Bezirks eingehalten werden. Da der erste Punkt zeitkritisch ist, wird das BA gebeten, nur diesen Punkt vorgezogen und rasch in einem Zwischenbericht zu beantworten.
Das Bezirksamt hat am 02.11.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Zu 1 SGA verfolgt im Bellermankiez derzeit Maßnahmen zur Bildung eines Kiezblocks. Das Projekt hat Pilotcharakter. Es sollen damit auch Abschätzungen zu notwendigen Verfahrensschritten, deren Umfang sowie Zeit- und Ressourcenbedarf möglich werden. Unter Berücksichtigung der derzeitigen Erkenntnisse und Optimierungseffekten infolge Erfahrungszuwachs wird der Bedarf für die Ausweisung von 12 Kiezblöcken mit einem Aufwand von insgesamt ca. 3,1 Mio abgeschätzt. 2,4 Mio€ entfallen dabei auf bauliche Maßnahmen sowie verkehrliche Untersuchungen. 700T€ sind für administrative, koordinierende oder planerische Leistungen veranschlagt. Aus diesen Mitteln wären personelle Verstärkungen des SGA und Leistungen Dritter zu finanzieren. Es sollten mindestens 2 zusätzliche Stellen, und die dafür notwendige Infrastruktur, für die Aufgabe vorgesehen werden. Zu 2 Das „Kompetenzzentrum Kiezblocks“ wird bei der zuständigen Senatsverwaltung, im RdB und im Mobilitätsrat angeregt und diskutiert werden. Die Schaffung von Kiezblocks wird als wichtiges Handlungsfeld im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Mobilitätsgesetzes bewertet. Durchgangsverkehr in Wohnvierteln soll auch vor dem Hintergrund zu erwartender Verlagerungstendenzen aus dem Hauptnetz weitgehend vermieden werden. Der Radverkehrsplan benennt diesen Bedarf ebenfalls.
Zu. 3 Die Untersuchungen zur Vermeidung von Verkehrsverlagerungen in das Nebenstraßennetz sind im Zuge der Umsetzung des Radverkehrsplans für alle Kieze zu führen. Mit der Initiative „Kiezblocks“ vom Verein Changing Cities e.V. wird hierzu ein Fachaustausch angestrebt. Ziel ist die bereits vielfältigen Erkenntnisse in die konzeptionellen Abwägungen und Umsetzung einfließen zu lassen. Zu prüfen sind die Wirkung von Einbahnstraßensystemen und baulichen Absperrungen vor dem Hintergrund der Erreichbarkeit aller Objekte durch Rettungs- Liefer- und Entsorgungsdienste sowie für Menschen mit Behinderungen. Die straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen sind nachzuweisen. Die Prüfung und Umsetzung soll eng mit dem Ausbau des Radverkehrsnetzes kombiniert werden, da die Maßnahmen Abhängigkeiten zueinander aufweisen und somit eine effiziente Bearbeitung besser gewährleistet wird. Zu 4.: Die Richtlinien zur Bürger*innenbeteiligung des Bezirks Mitte von Berlin werden selbstverständlich auch bei diesen Vorhaben berücksichtigt. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 02.11.2021 |
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