Drucksache - 3136/V  

 
 
Betreff: Teepeeland bei Sanierung der Uferpromenade des Spreeuferweges sichern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Siewer, Bertermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.11.2021 
2. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 18.05.2021
2. Beschluss vom 27.05.2021
3. VzK SB vom 11.10.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin 22.09.202

Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 3136/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

Teepeeland bei Sanierung der Uferpromenade des Spreeuferweges sichern

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.05.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3136/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, durch vertragliche Vereinbarung mit dem „Teepeeland Nachbarschafts- und Kulturprojekt e. V.“ sicherzustellen, dass die Nutzung des Teepeeland auch nach Sanierung der Uferpromenade am Spreeuferweg in der „Nördlichen Luisenstadt“ gewährleistet ist.

 

Das Bezirksamt hat am 05.10.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Bei der Frage der Sicherung von Teepeeland sind zwei aufeinanderfolgende Phasen zu unterscheiden.

Die Phase 1 betrifft die Herstellung und den Betrieb eines provisorischen Uferwegs durch den beauftragten Sanierungsträger im Sanierungsgebiet Luisenstadt Nord, die Phase 2 betrifft einen noch nicht terminierten Wettbewerb mit anschließender Umsetzung einer endgültigen Gestaltungslösung.

 

Zur Phase 1:

Das Bezirksamt und seine Beauftragten haben in den letzten 10 Jahren sämtliche zur Herstellung erforderlichen Flächen entlang der Spree erwerben oder dauerhafte Nutzungsrechte sichern können.

 

Da die wasserbaulichen Maßnahmen direkt an oder in der Spree kostspielig und vom Planungsprozess aufwändig sind, wurde entschieden, den Spreeuferweg provisorisch herzustellen. Hierzu wurde das Freiraumplanungsbüro Gruppe F beauftragt, eine Planung zu erarbeiten, die die vorhandenen Nutzungen, die topographischen Gegebenheiten und die denkmalwürdigen Relikte der Grenzsicherung sensibel und mit umfassender Partizipation der Betroffenen sensibel berücksichtigt. Diese Planung umfasst die Sicherung von Teepeeland am bisherigen Standort. Die Stadtentwicklung wird eine Vereinbarung mit Teepeeland schließen, die diese Absicherung beinhaltet.

 

Die Planung wurde im zuständigen Fachausschuss der BVV im Oktober 2020 vorgestellt und erneut im Format eines öffentlichen Spazierganges vor Ort im August 2021. Die Zustimmung zur Planung war einhellig.

 

Eine Vereinbarung mit Teepeeland für die Phase 1 wird zeitnah erfüllt.

 

Die Umsetzung der Planung und der Betrieb des Weges erfolgt ebenfalls zeitnah und dann bis auf Weiteres in Regie des sanierungsrechtlichen Treuhänders, da weder das bezirkliche Straßen- und Grünflächenamt noch die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz über personelle Ressourcen für diese Maßnahme verfügen.

 

Zur Phase 2:

Die Zur-Verfügung-Stellung von Optionsflächen kann sich nur aus dem Planungswettbewerb ergeben und nicht pauschal garantiert werden. Grundsätzlich sind Optionalflächen eine gute Idee, um flexibel auf Ansprüche der Stadtbevölkerung reagieren zu können, jedoch ist ausgeschlossen, dass diese Flächen dauerhaft nur einem Nutzenden zur Verfügung gestellt werden können.

Dies würde dem Grundsatz des öffentlichen Guts „Öffentliches Straßenland“ widersprechen. Natürlich ist es grundsätzlich denkbar, solche Flächen zeitweise durch die bereits ansässigen Initiativen bespielen zu lassen.

Da sich rechtliche Rahmenbedingungen und die Ansprüche der Stadtbevölkerung ändern und somit auch die öffentliche Verwaltung darauf zu reagieren hat, erscheint eine grundsätzliche Freihaltung von Flächen für eine spezifische Nutzung nicht sinnvoll.

Vielmehr soll der Wettbewerb zur dauerhaften Umgestaltung des Spreeuferwegs zutage fördern, welche Nutzungen wo untergebracht werden.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 05.10.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

 
 

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