Drucksache - 3073/V  

 
 
Betreff: Soziale Sanierungsziele für Vorkaufsrechte nutzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Siewer, Bertermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Stadtentwicklung Entscheidung
28.04.2021 
53. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne vertagt   
19.05.2021 
54. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
27.05.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.01.2022 
4. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 13.04.2021
2. BE StadtE vom 19.05.2021
3. Beschluss vom 27.05.2021
4. VzK SB vom 22.12.2021
5. Anlage 1
6. Anlage 2

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 27.05.2021 folgendes Ersuchen  an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 3073/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Erarbeitung der Konkretisierung der sozialen Sanierungsziele durch die sich derzeit in der Erarbeitung befindlichen Sozialstudien in den Sanierungsgebieten Turmstraße, Müllerstraße und Nördliche Luisenstadt die Grundlagen erarbeiten zu lassen, die die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, eine erweiterte Vorkaufsrechtsausübung im Sanierungsgebiet nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 für Grundstücke mit Wohngebäude zu ermöglichen.

 

r die Gewährleistung einer evtl. erforderlichen Bezuschussung zur Finanzierung von Ankäufen durch Wohnungsbaugesellschaften oder-genossenschaften oder sonstiger gemeinwohlorientierter Unternehmen soll der Einsatz revolvierender Mittel aus den Einnahmen durch die vorzeitige Ablöse der Sanierungsausgleichsbeträge (sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen) geprüft werden. Sollte die Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommen, ist das Verfahren anzuwenden.

 

Sollte sich darüber hinaus in Prüfungsverfahren herausstellen, dass Zuschüsse des Landes Berlin erforderlich sind, die es einem/r interessierten gemeinwohlorientierten Käufer*in erst ermöglichen, die Grundstücke zu erwerben, so möge sich das Bezirksamt gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass diese bereitgestellt werden.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass das bisherige „Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin“ (vergl. VzK Abgh DS 18/0494) dahingehend überarbeitet wird, dass erforderliche Anpassungen zur Umsetzung des Vorkaufsrechtes in Sanierungsgebieten gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 erfolgen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 14.12.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

r die Förder- und Sanierungsgebiete Turmstraße und Müllerstraße befinden sich die Untersuchungen „Ableitung und Sicherung sozialer Sanierungsziele“ (Sozialstudie) in der Durchführung. Im Gebiet Nördliche Luisenstadt / Heine-Viertel Ost fanden die Untersuchungen „zur Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen einer sozialen Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 S. 1 Nr. 2 BauGB r den Planungsraum Heine-Viertel Ost sowie zur Ableitung und Sicherung der sozialen Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt“ in 2020 abschließend statt.

Der Beschluss der BVV wurde den mit der Durchführung der Studien in den Gebieten Turmstraße und Müllerstraße beauftragten Gutachtern S.T.E.R.N. + argus zur Kenntnis gegeben und wird in den Untersuchungen berücksichtigt. Die Gutachter sind mit der Erhebung und Auswertung der gebietsbezogenen Daten, aus denen Ziele und mögliche anzuwendenden Rechtsinstrumente abzuleiten sind, beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchungen in Form eines jeweiligen Schlussberichts sollen zum Jahresende 2021 zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses (öffentlicher Teil) am 21. September 2021 wurden die Untersuchungen exemplarisch für das Sanierungsgebiet Turmstraße durch die Gutachter vorgestellt.

Mit Hinweis auf den BVV-Beschluss „Soziale Sanierungsziele für Vorkaufsrechte nutzen“ wurde der Senat in Form eines Briefs des Bezirksstadtrats Gothe an Staatsekretärin Christoph vom 22. Juli 2021 innerhalb der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen um Unterstützung gebeten (s. Anlage 1). Die Information und erbetene Unterstützung bezogenen sich auf die Erweiterung des „Konzept für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin“ um das Vorkaufsrecht in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und einem Einsatz revolvierender Mittel aus den Einnahmen durch die vorzeitige Ablöse der Sanierungsausgleichsbeträge im Rahmen einer eventuell erforderlichen Ankaufsbezuschussung für Dritterwerber. Die Beantwortung des Briefs durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen erfolgte am 14. September 2021 (s. Anlage 2).

Aus dem Ersuchen der BVV resultiert die Notwendigkeit einer vertiefenden Betrachtung der rechtlichen Instrumente zur Sicherung sozialer Sanierungsziele, insbesondere einer erweiterten Vorkaufsrechtsausübung in Sanierungsgebieten, die über den Umfang der beauftragten Untersuchungen zur Ableitung und Sicherung sozialer Sanierungsziele hinausgehen. Die rechtliche Prüfung bezüglich des Ineinandergreifens der verschiedenen Rechtsinstrumente und der Schlussfolgerungen für die Anwendungspraxis der Stadtplanung soll mit einer ergänzenden juristischen Expertise, die die Berliner Sachverhalte und die vom BVerG am 10. November 2021 in Frage gestellte Praxis der Ausübung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten mit Auswirkungen auf die Praxis in den Sanierungsgebieten vertieft, erfolgen. In Folge soll das Gespräch mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gesucht werden. Im Ergebnis dieses Vorgehens kann eingeschätzt werden, ob das Bezirksamt die rechtlichen, organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen zur Umsetzung des Ersuchens der BVV schaffen kann. Somit kann dann geprüft werden, inwieweit Ergebnisse der Sozialstudien nebst der juristischen Expertise der Sanierungsgebiete Turmstraße und Müllerstraße auch für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt anwendbar sind.

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

Berlin, den Datum

Bezirksbürgermeister von Dassel  Bezirksstadtrat Gothe

 

 
 

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