Drucksache - 3060/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt soll sich dafür einsetzen, dass Schüler:innen bzw. deren Eltern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, müssen Tablets oder Laptops unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, so dass die Schüler:innen am digitalen lernen teilnehmen können. Damit verbunden ist auch sicherzustellen, dass eine stabile Internetverbindung den Schüler:innen an ihrem Wohnort zur Verfügung steht.
Begründung: Um der Schulpflicht nachzukommen, müssen auch Schüler:innen mit Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die notwendigen Voraussetzungen haben, um am digitalen Unterricht und digitalen Lernen teilzunehmen.
Da auch weiterhin, bedingt durch die Corona-Pandemie ein regulärer Unterricht nicht stattfinden wird, ist sicherzustellen, dass die Teilnahme am digitalen Unterricht von zu Hause erfolgen kann. Wenn die Teilnahme wegen fehlender technischer Ausstattung nicht möglich ist, ist dies eine erhebliche Benachteiligung und Bildungsungerechtigkeit mit geringeren Bildungschancen.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit empfiehlt der BVV mehrheitlich den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten (4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion der CDU, 1 Ja-Stimme der Fraktion der AfD, 3 Nein-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 2 Nein-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 0 Enthaltungen).
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