Drucksache - 3006/V  

 
 
Betreff: Mieter:innenrechte vom Schatten ins Licht führen: „Schattenmieten“ in Mitte untersagen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Siewer, F. Bertermann und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bürgerdienste und Wohnen Entscheidung
25.03.2021 
37. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Wohnen ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
27.05.2021 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
17.06.2021 
50. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 erledigt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 09.03.2021
3. BE BüDWohn vom 26.03.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, rechtlich gegen Vermieter:innen in Mitte vorzugehen, die Mietverträge mit sog. „Schattenmietklauseln“ anbieten, und die Anwendung diesbezüglicher Mietvertragsklauseln zu untersagen.

Das Bezirksamt möge sich hierbei insbesondere mit dem Bezirk Pankow abstimmen, der bereits einem Wohnungsunternehmen unter Androhung von Zwangsgeldern, die Verwendung derartiger Vertragsklauseln untersagt hat.

 

 

Der Ausschuss für Bürgerdienste und Wohnen empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrags (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung der Fraktion der CDU, 1 Enthaltung der Fraktion der AfD).

 

Begründung:

Einige Vermieter:innen, wie z. B. Akelius, verwenden in ihren Mietverträgen sog.  „Schattenmietklauseln“. Dieser Art von Versuchen, die Regelungen des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner MietenWoG) zu umgehen, muss der Bezirk konsequent unterbinden, wie es der Bezirk Pankow bereits praktiziert.

 

 
 

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