Drucksache - 3006/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, rechtlich gegen Vermieter:innen in Mitte vorzugehen, die Mietverträge mit sog. „Schattenmietklauseln“ anbieten, und die Anwendung diesbezüglicher Mietvertragsklauseln zu untersagen. Das Bezirksamt möge sich hierbei insbesondere mit dem Bezirk Pankow abstimmen, der bereits einem Wohnungsunternehmen unter Androhung von Zwangsgeldern, die Verwendung derartiger Vertragsklauseln untersagt hat.
Der Ausschuss für Bürgerdienste und Wohnen empfiehlt der BVV einstimmig die Annahme des Antrags (3 Ja-Stimmen der Fraktion Bü90/Die Grünen, 4 Ja-Stimmen der Fraktion der SPD, 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung der Fraktion der CDU, 1 Enthaltung der Fraktion der AfD).
Begründung:Einige Vermieter:innen, wie z. B. Akelius, verwenden in ihren Mietverträgen sog. „Schattenmietklauseln“. Dieser Art von Versuchen, die Regelungen des Gesetzes zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (Berliner MietenWoG) zu umgehen, muss der Bezirk konsequent unterbinden, wie es der Bezirk Pankow bereits praktiziert.
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