Drucksache - 2985/V  

 
 
Betreff: Wo Geld für hohe Immobilieninvestitionen vorhanden ist muss auch Geld für die Müllentsorgung in der Koloniestraße 122 da sein!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Linnemann 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.03.2021 
47. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.08.2021 
51. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) ----- FORTSETZUNG FOLGT AM 26.08.2021 mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.03.2021
3. Beschluss vom 18.03.2021
4. VzK SB vom 04.08.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum:    .07.2021

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2985/V

Mitte von Berlin


 

Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

Wo Geld für hohe Immobilieninvestitionen vorhanden ist muss auch Geld für die Müllentsorgung in der Koloniestraße 122 da sein!

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.03.2021 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2985/V)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

Das Bezirksamt wird ersucht den Immobilieneigentümer der Koloniestraße 122 dazu aufzufordern seiner Verpflichtung nachzukommen und die Rechnung der Berliner Stadtreinigung (BSR) zu bezahlen, damit der (Haus-)Müll zukünftig wieder regulär abgeholt und beseitigt wird. Sollte der Vermieter zukünftig nicht kooperativ sein und seiner Verpflichtung wieder nicht nachkommen wird das Bezirksamt ersucht, zur Vermeidung der Zuspitzung der Situation sowie zur Vermeidung der Gefahr des Schädlingsbefalls, insbesondere aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Mieter*innen und Anwohnenden, den Abtransport durch die BSR zu veranlassen und die entstehenden Kosten dem Immobilieneigentümer in Rechnung zu stellen. Sollte es durch das Nichtbegleichen der BSR Rechnung und durch die Müllansammlungen zu einem Schädlingsbefall gekommen sein wird das Bezirksamt ersucht einen Kammerjäger zu beauftragen und dem Vermieter die anfallenden Kosten ebenfalls in Rechnung zu stellen.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht Kontakt zu den Mieter*innen aufzunehmen und diese über die weiteren Maßnahmen zu informieren und sie über deren Rechte als Mietparteien (Mietminderung etc.) aufzuklären.

 

 

Das Bezirksamt hat am  13.07.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Mit Beantwortung einer Mündlichen Anfrage in der BVV-Sitzung am 18.03.2021

(DS 2973/V, https://www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/vo040.asp)

wurde die BVV über die bisherigen und laufenden Bemühungen des Bezirksamtes und zum aktuelle Sachverhalt und Sachstand informiert.

 

Zu dem Beschluss der BVV wurde eine Stellungnahme der BSR eingeholt, welche im Folgenden wortgleich wiedergegeben wird:

„Bezüglich o.g. Anfallstelle können wir mitteilen, dass es aktuell keine Vermüllungen mehr gibt. Im Februar wurden einige Behälterleerungen ausgesetzt, da der Transportweg nicht schnee- und eisfrei war.

Es gab in den Vormonaten auch ein Schlüsselproblem, das noch nicht beseitigt ist. Ein Schlüssel wurde seitens des zuständigen Betriebshofes zuletzt am 31. März 2021 angefordert, ist jedoch noch nicht eingetroffen.

Die Tourenmannschaft konnte gestern trotzdem die Behälter leeren, da die Tür offen stand.

Aus Rücksicht auf personenbezogene Daten können wir leider keine Auskunft über offene Zahlungen zum angegebenen Grundstück erteilen. Aber auch wenn Zahlungen vom Immobilieneigentümer offen wären, würden wir als BSR aufgrund der Daseinsvorsorge unserer Entsorgungspflicht nachkommen und die Behälter leeren.

Freundliche Grüße

Kundenmanagement

Beratung - Service - Abrechnung

Berliner Stadtreinigung

Postfach 970221

12702 Berlin“

Mieter*innen können sich wie gewohnt mit Fragen gern telefonisch oder per Mail an die Bau-und Wohnungsaufsicht und/oder das Gesundheitsamt wenden. Zum Mietrecht müssen sie sich an eine Mieterberatung wenden, da es sich um Privatrecht handelt und die Verwaltung nur öffentlich-rechtlich tätig wird.

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 13.07.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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