Drucksache - 2935/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Schule, Sport und Facility Management Tel.: 33900
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2935/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Kein Kind zurücklassen – schnelle und flexible Lösungen müssen her Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.02.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2935/V): „Das Bezirksamt wird ersucht, unverzüglich pragmatische und kreative Wege zu suchen, um das kostenlose Schulessen für Grundschüler*innen weiterhin an die Kinder in Mitte auszugeben. Hierzu sollte sich das Bezirksamt an funktionierenden Beispielen aus anderen Bezirken orientieren und schnellstmöglich Gespräche mit den Catering-Firmen aufzunehmen. Das Bezirksamt wird ersucht, dezentrale Krisenstäbe bestehend aus Schulvertreter*innen, außerschulischer Jugendarbeit, der Fanny-Hensel-Musikschule, Vertreter*innen der Familienhilfe sowie Migrant*innenselbstorganisationen einzurichten. Ziel ist es, dass sozialräumlich zusammenhängende Bildungseinrichtungen und Akteur*innen gemeinsam den Blick auf die einzelnen Kinder richten und sicherstellen, dass besonders Kinder, bei denen Bedarf an Präsenzbetreuung besteht, auch in den Genuss solcher kommt. Die Notbetreuung ist entsprechend der dringend notwendigen Bedarfe anzupassen.“
Das Bezirksamt hat am 10.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Gemeinsam mit den Beteiligten vor Ort in den Schulen und den Caterern wurden Verfahren zur Sicherstellung der kostenlosen Mittagsverpflegung für alle Schülerinnen und Schüler entwickelt. Im Ergebnis haben neben den Schülerinnen und Schülern in der Notbetreuung auch die Kinder ein Mittagessen angeboten bekommen, die nicht an der Notbetreuung bzw. dem Unterricht vor Ort teilgenommen haben.
Die konkrete Umsetzung vor Ort war dabei unterschiedlich. Überwiegend wurden Lunchpakete für die Kinder ausgegeben, die nicht in der Notbetreuung oder im Präsenzunterricht waren.
Hinsichtlich der Notbetreuung besteht eine enge Zusammenarbeit der Schulen und des Jugendamtes sowie anderer Akteure, um die Präsenzbetreuung sofern möglich auch sicherzustellen.
A) Rechtsgrundlage § 12 i.V.m. §36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
keine
keine Berlin, den 10.08.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Spallek |
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