Drucksache - 2815/V  

 
 
Betreff: Beschluss über das Anhörungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans II-91-1 „Rathenower Str. 16“ und die Durchführung der Behördenbetei-ligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK SB vom 24.11.2020
2. Anlage-1-1-B-Plan-II-91-1-Zusammenfassung-Ergebnisse-frühe-Öff
3. Anlage-1-2-B-Plan-II-91-1-frühe-Öff Abwägungstabelle
4. Anlage-1-3-B-Plan-II-91-1-Zusammenfassung-Ergebnisse-frühe-TÖB
5. Anlage-1-4-B-Plan--II-91-1-
6. Anlage 2.1 Bebuungsplan II 91 1_Entwurf-Geltungsbereich
7. Anlage 2.2 B-Plan-II-9-1-textliche Festsetzungen

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2815/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme-

über

den Beschluss über das Anhörungsergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans II-91-1 „Rathenower Str. 16“ und die Durchführung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17.11.2020 beschlossen:

 

1. Die Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

2. Die Auswertung der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat zu keiner, die Grundzüge der Planung berührenden Änderung der Planung geführt.

3. Für den Bebauungsplanentwurf wird die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch durchgeführt.

 

Begründung:

zu 1., 2., 3.: siehe Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB mit zusammenfassenden Ergebnis vom 22.09.2020 (Anlage 1) zum Entwurf des Bebauungsplanes II-91-1. Das Verfahren soll auf Grundlage des konkretisierten Bebauungsplanentwurfs II-91-1 vom 03.11.2020 (Anlage 2) mit der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB fortgeführt werden.

Rechtsgrundlage

Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

Baugesetzbuch (BauGB)

Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2. Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, den 17.11.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 

 

Anlage

1) Auswertung und Zusammenfassende Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vom 22.09.2020

2)Bebauungsplanentwurf II-91-1 vom 03.11.2020 mit textlichen Festsetzungen zur Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

 
 

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