Drucksache - 2788/V  

 
 
Betreff: Interessenbekundungsverfahren zum Parkcafé niedrigschwellig und transparent gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Schwarz 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
01.12.2020 
öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - MIT LIVESTREAM ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.03.2023 
17. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 17.11.2020
2. Beschluss vom 01.12.2020
3. VzK SB vom 21.03.2023

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .01.2023

Bezirksbürgermeisterin Tel.: 32200

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2788/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme- über

Interessenbekundungsverfahren zum Parkcafé niedrigschwellig und transparent gestalten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 01.12.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2788/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, das Interessenbekundungsverfahren für die zukünftige Nutzung des Parkcafés in den Rehbergen niedrigschwellig und transparent zu gestalten sowie als Startpunkt einer erfolgreichen Bürger*innenbeteiligung das Einberufen eines Bürger*innenrates zur Zukunft des Parkcafés zu prüfen.
Hierzu ist breit, z.B. über die örtlichen sowie sozialen Medien und entsprechende Pressemitteilungen, über das Verfahren und die Möglichkeit der Bewerbung zu informieren. 
Damit Bürger*inneninitiativen, Vereine von Anwohnenden oder freie Träger nicht ausgeschlossen werden, sollte das Büro der Wirtschaftsförderung im Bezirksamt-Mitte diese explizit zu Fragen der Sanierung, Finanzierung und der Förderung beraten. Zudem sollte im Verfahren genügend Zeit eingeräumt werden, damit auch Bürger*innen Ideen entwickeln und sich beteiligen können.
Zusätzlich sollte sichergestellt werden, dass die Auswahl des Konzeptes nicht allein nach Wirtschaftlichkeit erfolgt. Das Bezirksamt wird ersucht, ein Verfahren für die Vergabe zu initiieren, in dem die Interessen der Bevölkerung vor Ort und die Beschlüsse der BVV bestmöglich berücksichtigt werden und Bezirksverordnete sowie Bürger*innen bei der Entscheidungsfindung beteiligt werden.

 

Das Bezirksamt hat am 07.02.2023 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die zukünftige Nutzung des Parkcafés Rehberg wurde am 07.10.2021 nach Beschlussfassung im Bezirksamt vom 22.09.2022 auf der Webseite des Bezirksamts Mitte unter „Aktuelle Bekanntmachungen“ sowie per Pressemitteilung veröffentlicht (s. Anlage). Hierbei sei ebenso verwiesen auf die Antwort zur DS 3376/V.

Im Laufe der ersten Phase stand das Bezirksamt stets für Rückfragen den Interessensbekundenden bereit und stellte Fotos, Gebäudemaße, denkmalrechtlichen Vorgaben und ein Schadstoff-Gutachten auf Anfrage zur Verfügung. Zum 31.12.2021 ging sodann eine komplette, fristgerechte Bewerbung ein: die der Initiative Parkcafé Rehberge.

Die erste Phase des Interessenbekundungsverfahrens ist abgeschlossen.

Die Kriterien für das weitere Verfahren sind durch das IBV geregelt. Dies gilt für den vom Bezirksamt bestätigten Erbbauzins, der auf einem Gutachten des Vermessungsamtes basiert, und die Festlegung, dass die Sanierungslasten ohne bezirkliche Mittel finanziert werden müssen. r die Abschätzung des Sanierungsbedarfes verfügt das Bezirksamt über keine weiteren Unterlagen, hat der Initiative aber Zugang zum Gebäude gewährt, um entsprechende Untersuchungen veranlassen zu können.

Die Initiative Parkcafé Rehberge wurde im Rahmen dieser zweiten Phase des IBV im Januar 2022 aufgefordert, verbindliche, ggf. über Bürgschaften oder Kreditzusagen gesicherte Finanzierungszusagen abzugeben. Dazu ist ein Betriebskonzept zu erstellen, das u.a. die Organisationsform des Betriebes darlegt. Die in der Phase 2 beizubringenden Angaben waren zunächst bis zum 1. April 2022 beim Bezirksamt einzureichen; nach zweimaliger Verlängerung der Frist (u.a. aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung bis Mitte Juli 2022), ist die Initiative Parkcafé Rehberge nunmehr aufgefordert, dem Bezirksamt Mitte bis 30.06.2023 ein valides Finanzierungskonzept vorzulegen.

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V. mit § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

C)    Auswirkungen auf den Klimaschutz

 

Die BA-Vorlage hat voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

 

Berlin, den

Bezirksbürgermeisterin Remlinger 

 

 
 

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