Drucksache - 2740/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite‘‘)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2740/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Radfahren auf der Perleberger Str. sicherer machen Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.01.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2740/V)
Das Bezirksamt wird gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass der Radweg auf der Perleberger Straße sicher und entsprechend den Vorgaben des Mobilitätsgesetzes gestaltet wird. Wenn umfangreiche Maßnahmen nicht in Kürze umgesetzt werden können, muss zumindest sichergestellt werden, dass der besonders enge Abschnitt zwischen der Hausnummer 17 bzw. Einmündung Feldzeugmeisterstraße und der Rathenower Straße so gestaltet wird, dass der Radweg eine Mindestbreite aufweist und nicht zugeparkt werden kann. Dies könnte z. B. durch eine Verringerung des Straßenraums für den motorisierten Verkehr auf eine Spur, den Verzicht auf Parkplätze und die Abpollerung des Radweges erfolgen.
Das Bezirksamt hat am 03.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Senatsverwaltung verweist regelmäßig darauf, dass die Beantwortung von Fragen von Bürgerinnen und Bürgern sowie aus der Politik zwar für eine transparente und zugewandte öffentliche Verwaltung selbstverständlich ist und die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Bezirke hierbei auch in vielerlei Hinsicht unterstützt, dieser Unterstützung aber aufgrund der Grundsätze der Verfassung von Berlin (VvB) und der begrenzten Ressourcen auf Senatsseite auch Grenzen gesetzt sind. Die Senatsverwaltung führt weiter aus, dass sie im Kern ausschließlich ihr eigenes Handeln im Rahmen der ihr verfassungsrechtlich zugewiesenen Aufgaben von gesamtstädtischer Bedeutung verantwortet und bittet um Verständnis, dass Anfragen, die die Zuständigkeit der Senatsverwaltung betreffen daher grundsätzlich über das Abgeordnetenhaus oder direkt an sie zu stellen sind, jedoch nicht über das Bezirksamt. Entsprechende Bitten um Zuarbeit werden daher regelmäßig abgelehnt. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 03.08.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler
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