Drucksache - 2638/V  

 
 
Betreff: zu: Wohnungsleerstand, Ferienwohnungen & Legionellenbefall Behren- und Wilhelmstraße, Hannah-Arendt-Straße, An der Kolonnade, der Gertrud-Kolmar- sowie Voßstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Neugebauer, Siewer, F. Bertermann und die anderen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
17.09.2020 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. GA Grüne vom 08.09.2020
2. mündliche Beantwortung am 01.12.2020
3. Antwort vom 30.12.2020

Wir fragen das Bezirksamt:

 

1. Wieviel Wohnungen stehen seit wann und warum im Gebäudekomplex Behren- und Wilhelmstraße, Hannah-Arendt-Straße, An der Kolonnade, der Gertrud-Kolmar- sowie Voßstraße leer?

2. r wieviel Wohnungen wurde bis wann und warum der Leerstand genehmigt?

3. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt wann eingeleitet, um gegen den nicht genehmigten Leerstand vorzugehen?

4. Wieviel Wohnungen werden als Ferienwohnungen angeboten und für wieviel davon wurde warum eine Ferienwohnungsvermietung genehmigt?

5. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt wann eingeleitet, um gegen eine nicht genehmigte Ferienwohnungsvermietung vorzugehen?

6. Wann und durch wen wurde der Legionellenbefall Behren- und Wilhelmstraße, Hannah-Arendt-Straße, An der Kolonnade, der Gertrud-Kolmar- sowie Voßstraße?

7. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt mit welchen Ergebnissen eingeleitet, um gegenüber dem/r Eigentümer*in eine umgehende Beseitigung des Legionellenbefalls zu erreichen?

8. Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt eingeleitet, um eine umgehende Beseitigung des Legionellenbefalls zu erreichen?

 

Frau BzStRätin Reiser antwortet: „Im Gebäudekomplex Behren- und Wilhelmstraße, Hannah-Ahrendtstraße, An der Kolonnade, der Gertrud-Kolmar- sowie der Voßstraße ist dem Bezirksamt aktuell kein Leerstand bekannt, bzw. gemeldet.

r 88 Wohnungen wurde im Jahr 2015 der Leerstand genehmigt, davon 6 für Modernisierung und 82 als Ersatzwohnraum, auch für das in Erllung des städtebaulichen Vertrages abgerissene Haus Wilhelmstraße 56-59. Alle Genehmigungen waren befristet, das heißt bis zum 30.06.2015 bzw.  31.12.2015. Es gibt also aktuell keinen genehmigten Leerstand mehr und demnach auch keine Maßnahmen gegen Leerstand.

r 267 Wohnungen wurden Genehmigungsanträge als Ferienwohnungen gestellt. Alle Anträge wurden damals abgelehnt. Die Widerspruchsverfahren ruhen. Die Ablehnungsbescheide sind dementsprechend nicht bestandskräftig. Unter der Mitwirkung des Rechtsamtes wurden 2018 Moratorien beschlossen. Das heißt, nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am 06.04.2017 in 41 Verfahren diese ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage zur Entscheidung vorgelegt hatte, hatte man gemeinsam beschlossen, dass die Nutzung bis zur Entscheidung des Gericht geduldet wird. Für diese Fälle mussten auch auf Anordnung des Verwaltungsgerichts Berlin vorläufige Registriernummern vorgegeben werden.

Die weiteren Fragen, 6-8, die den Legionellenbefall betreffen, habe ich zuständigkeitshalber dem Gesundheitsamt zur Klärung übermittelt. Wie wir ja schon gehört haben ist das Gesundheitsamt ja aktuell, vor allem durch die Pandemiebekämpfung oder -eindämmung sehr beschäftigt und ausgelastet. Das heißt, mir liegen momentan noch keine Rückmeldungen vor oder Prüfergebnisse. Ich gehe aber davon aus, dass es weiter geprüft wird und dass auch die Maßnahmen entsprechend dem Beschluss, der hier vor einiger Zeit gefasst wurde, umgesetzt wird.“

Herr BV Bertermann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erkundigt sich, ob nachgeprüft worden sei, dass sich die Eigentümer an die Befristung gehalten haben. Beglich der Ersatzwohnungen für den Abriss des Baus in der Wilhelmstraße bittet er um Erläuterung, wie überprüft werde, dass diese den betroffenen Mietern zur Verfügung gestellt wurden. Bezüglich der noch ausstehenden Beantwortung der Fragen 6-8 bittet er um eine enge Nachhaltung und ggf. schriftliche Nachreichung.

Herr BzStR Gothe bestätigt die hohe Konzentration an Legionellen im betreffenden Wohnhaus, was auch bereits durch die Medien kommuniziert worden sei. Es sei umgehend ein Duschverbot verhängt worden. Mit dem Eigentümer sei ein Maßnahmekatalog zur Bewältigung des Problems vereinbart worden. Da der betreffende Häuserkomplex ein gemeinsames Wasserversorgungssystem habe, sei das Problem auch entsprechend größer. Die Kooperation mit dem Eigentümer sei schwierig. Es sei auch bekannt, dass er nicht freundlich mit den Mietern umgehe, umso erforderlicher sei für das Bezirksamt die Nachhaltung der vereinbarten Maßnahmen. Ein Rückgang der Belastung sei bisher bemerkt worden. Es werde dennoch weiter kritisch begleitet werden müssen.

Frau BzStRätin Reiser werde die Antworten zu den weiteren Nachfragen Herrn BV Bertermanns nachreichen.

Herr BV Lötzer (Fraktion DIE LINKE) bittet das neue Testergebnis zur Legionellenbelastung auch dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales vorzulegen.

 

 
 

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