Drucksache - 2586/V  

 
 
Betreff: Anton Wilhelm Amo Straße jetzt!

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/ Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Schug, Krause Bündnis 90/Die Grünen, Neugebaquer, Siewer und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.04.2021 
48. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD + Grüne vom 11.08.2020
2. Austauschblatt SPD+Grüne vom 20.08.2020
3. ÄA DIE LINKE vom 20.08.2020
4. ÄA CDU vom 20.08.2020
5. Beschluss vom 20.08.2020
6. VzK SB vom 26.03.2021

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin    16.03.2021

Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen  33500

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.:  2586/V

Mitte von Berlin


Vorlage - zur Kenntnisnahme –

Anton Wilhelm Amo Straße jetzt!“

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.08.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2586/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Umbenennung der Mohrenstraße gem. Berliner Straßengesetz, AV Benennung, Ziff. 2 c), Abs. 3 und Drs. 0384/II BVV-BA-Mitte vorzunehmen und unverzüglich den Vorgang zur Umbenennung zu starten. Nach dem heutigen Demokratieverständnis ist der bestehende rassistische Kern des Namens belastend und schadet dem nationalen und internationalen Ansehen Berlins.

 

Der Umbenennung vorher gehen soll eine Information, der an Anrainer*innen und Stadtgesellschaft gerichtet ist, auf dessen Grundlage und an dessen Ende die Umbenennung der M*Str. steht.

 

Als neuen Namen schlägt die BVV die Benennung der Straße nach Anton Wilhelm Amo (um 1703 - nach 1753), den ersten Gelehrten afrikanischer Herkunft an einer preußischen Universität, vor. Dieser Name wird seit vielen Jahren von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen vorgeschlagen, um eine historische Persönlichkeit afrikanischer Herkunft zu ehren, die eng mit der Geschichte des Straßennamens verbunden ist.

 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Bereich des Fachamtes, das nach erfolgtem BVV-BA-Umbenennungsbeschluss für die Bearbeitung des amtlichen Verfahrens zuständig ist, rechtzeitig personell für diese zusätzliche Aufgabe auszustatten.

 

 

Das Bezirksamt hat am 23.03.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Das Bezirksamt beschließt die Umbenennung der Mohrenstraße in Anton-Wilhelm-Amo-Straße unter Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

 

Der Fachbereich Kunst, Kultur und Geschichte des Amtes für Weiterbildung und Kultur hat am 29.11.2020 in Kooperation mit Each One Teach One (EOTO) e.V. per Livestream ein Forum zur Errichtung eines postkolonialen Lern- und Erinnerungsortes durchgeführt, in dessen Verlauf die Geschichte und die Namensgebung der heutigen Mohrenstraße aufgegriffen wurde.

 

Zusätzlich wird auf einer Website des Amtes über verschiedene Erklärungsansätze für die Namensgebung und die Bedeutungen im Laufe der Jahrhunderte informiert. Die unterschiedlichen, kontroversen Positionen der Communitys, der Wissenschaft und der Anliegenden werden dargestellt.

 

Die Umbenennung folgt auch der Erweiterung der Ausführungsbestimmungen des Berliner Straßengesetzes in ihrer aktualisierten Fassung vom 1. Dezember 2020.

 

Darin heißt es unter Punkt 2. „Umbenennungen …“ Absatz 2: Umbenennungen sind nur zulässig ...(c) „-mit Bezug auf den Kolonialismus, sofern die Straßen nach Wegbereitern und Verfechtern von Kolonialismus, Sklaverei und rassistisch-imperialistischen Ideologien oder nach in diesem Zusammenhang stehenden Orten, Sachen, Ereignissen, Organisationen, Symbolen, Begriffen oder ähnlichem benannt wurden.“

 

A)    Rechtsgrundlage:

§ 5 Berliner Straßengesetzes i.V.m. Ausführungsvorschriften (AV Benennung)

      § 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)    Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung 

  1.   Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
  2.   Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

Berlin, den 23.03.2021

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler

Stammbaum:
2586/V   Anton Wilhelm Amo Straße jetzt!   Fraktionen der SPD, Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen   Vorlage zur Kenntnisnahme
2599/V   M*straße umbenennen - demokratisch, partizipativ, antikolonial   Fraktion DIE LINKE   Antrag
 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen