Drucksache - 2550/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2550/V Mitte von Berlin Vorlage - zur Kenntnisnahme - Rettung der Flora und Fauna des Plötzensees Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.01.2021 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2550/V):
Das BA wird gebeten,
Das BA wird weiterhin gebeten, bis April 2021 der BVV einen Bericht mit einem Konzept für ggfls. weitere notwendige Maßnahmen zum Schutz des Ufers vorzulegen, einschließlich Kostenschätzungen für notwendig Investitionen; die Inanspruchnahme von Förderprogrammen (z. B. zur Biodiversität, Stadtnatur) ist zu prüfen.
Das Bezirksamt hat am 17.08.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Rahmenbedingungen
Das Gewässer liegt im Landschaftsschutzgebiet "Volkspark Rehberge einschließlich des Plötzensees mit Ufergelände" und ist als FFH-Lebensraumtyp „Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation vom Typ Magnopotamion oder Hydrocharition“ (Natura-2000-Code 3150) im Erhaltungszustand C (mittlerer bis ungünstiger Erhaltungszustand) eingestuft, für den nach EU-Recht ein günstiger Erhaltungszustand herbeizuführen ist.
Im Rahmen der Gewässerunterhaltung besteht in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Verpflichtung, die Ufer (insbesondere durch Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation) und die ökologische Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von Tieren und Pflanzen zu erhalten und zu fördern.
Der Plötzensee mit seiner Umgebung wird durch die Bevölkerung als Naherholungs-raum intensiv genutzt. Insbesondere die Nutzung durch Badende hat in der jüngeren Vergangenheit erheblich zugenommen, obwohl dies außerhalb des Strandbades nicht zulässig ist. Entsprechend Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung) vom 7. Juli 2008 und dem § 6 Absatz 2 des Grünanlagengesetzes ist das Baden nur auf dafür besonders ausgewiesenen Flächen gestattet.
Dies ist im Plötzensee außerhalb des Strandbades nicht der Fall. Die starke, in den letzten Jahren deutlich angestiegene illegale Badenutzung hat zu sichtbaren Schäden an dem Gewässer und seinen Ufern geführt. Die Einzäunung des geschützten Uferbereiches wird nicht respektiert und die Zäune zum Baden überklettert. Das Gewässerufer ist bereits erheblich erodiert und weist starke Trittschäden auf. Die empfindlichen Röhrichtbestände wurden nahezu vollständig zerstört. Die Ufer werden immer mehr ausgespült und die Wurzeln der Bäume verlieren ihren Halt.
Die illegale Nutzung des eingezäunten Bereichs beeinträchtigt die naturschutz-fachlichen Schutzgüter sowie die wasserwirtschaftlichen Entwicklungsziele.
Konzeption zur Verringerung der Schäden und schadhaften Handlungen
Zur Verringerung der anhaltenden, durch kumulative Wirkungen der illegalen Badenutzung stärker hervortretenden Beeinträchtigungen des störungsanfälligen Gewässers sowie um den Plötzensee entsprechend seiner naturschutzfachlichen Potenziale und der gesetzlichen Vorgaben zu erhalten und zu entwickeln, sind folgende Maßnahmen in der Umsetzung oder geplant:
Grundsätzlich wird durch das Bezirksamt eingeschätzt, dass es für einen wirksamen Schutz des Ufers erforderlich sein wird, den vorhandenen Zaun mittelfristig zu erneuern. Das heißt, Lücken müssen geschlossen werden und das Übersteigen muss erschwert werden. Bei der Erneuerung muss man mehrere Aspekte beachten: Neben dem Schutz des Ufers muss es weiterhin möglich sein, dass bei einer regelkonformen Nutzung die Natur ungestört beobachtet werden kann.
Aus diesem Grund ist abzuwägen, welche optische Beeinträchtigung durch einen neuen Zaun hinnehmbar ist. Im Bezirksamt ist man zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung des Zaunes zum Schutz des Ufers ein wichtiger Bestandteil einer Lösung der vorhandenen Probleme sein wird. Diese Erhöhung darf jedoch das Sichtfeld nicht signifikant beeinträchtigen. Deshalb wird in Zukunft der Zaun auf 1,4 m erhöht werden. Damit soll das Übersteigen erschwert werden, aber gleichzeitig die Erlebbarkeit des Naturraumes nicht signifikant beeinträchtigt werden.
Kosten: Aufgrund des schwer kalkulierbaren, bei dem schwierigen Gelände voraussichtlich extrem erhöhten Kostenaufwandes hat man sich zwischen dem Straßen- und Grünflächenamt und dem Umwelt- und Naturschutzamt darauf verständigt, mit einer besonders geschädigten Teilfläche am Südostufer zu beginnen.
Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass man kleinflächig die Wirksamkeit und Akzeptanz der Maßnahme evaluieren kann und so Rückschlüsse für das weitere Vorgehen gezogen werden können. Sofern die Maßnahme am Südostufer sich als erfolgreich erweist, ist geplant, am Nordufer im nächsten Jahr ähnliche Renaturierungsmaßnahmen durchzuführen.
Der Teil des Südostufers mit der besonders stark erodierten Abbruchkante wird durch einen gesonderten Zaun zusätzlich gesichert (Teilbereich von ca. 300 m²). Der Hang wird durch ingenieurbiologische Maßnahmen vor weiterer Erosion geschützt. Der Zaun am Ufer wird geschlossen. Es werden zusätzliche Zaunsegmente in das Wasser ragen, um zum Schutz der Anpflanzung das Entlanglaufen am Ufer zu erschweren.
Um den Zugang zu diesem Uferbereich von der Wasserseite her zu verhindern und die Anpflanzungen vor Verbiss durch Wildtiere zu schützen, wird eine temporäre Absperrung im notwendigen Abstand zum Ufer errichtet. Im abgesperrten Areal ist im direkten Uferbereich die Anpflanzung von Röhricht (Schilf, Seggen u.ä.) zur Regeneration der naturnahen Ufervegetation geplant.
Zeitrahmen: - Zaunbau, Schutz des Südostufers von der Wasserseite und Bepflanzung des Wassersaums/Uferbereichs bis Juli 2021 - ingenieurbiologische Maßnahmen zur Hangsicherung und Pflanzung von Strauchgehölzen im Herbst 2021 - Schutz und Bepflanzung des Nordufers analog zu den Maßnahmen am Südostufer im Frühjahr 2022
Der Volkspark Rehberge mit dem Plötzensee ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Das wird nicht nur an einem erhöhten Nutzungsdruck, sondern auch an Vandalismus, illegalem Betreten des Uferbereichs und Baden außerhalb des Freibads Plötzensee sowie erhebliche Müllablagerungen sichtbar.
An der bestehenden Einzäunung befinden sich bereits Schilder mit der Aufschrift „Landschaftsschutzgebiet – Betreten der Uferzone und Baden verboten“, die teilweise durch Vandalismus, Beklebung und Graffiti beschädigt sind. Die Hinweistafeln zur Natur und zu Betretungsverboten werden jährlich im Rahmen der freien Kapazitäten vom SGA gereinigt.
Die Beschilderung am Zaun wurde überarbeitet und die Anzahl der Schilder wird deutlich erhöht. Der neue Schild-Entwurf wird zusätzlich mit Piktogrammen auf die Verbote hinweisen. Die Schilder werden zudem mit einem QR-Code versehen, der mit einer bereits vorhandenen Informationswebseite (www.berlin.de/ba-mitte/politik-und-verwaltung/aemter/umwelt-und-naturschutzamt/naturschutz/artikel.964353.php) verlinkt wird. Diese Schilder sind bereits beauftragt worden und haben eine Antigraffitibeschichtung.
Zusätzlich werden zeitnah am Bootsverleih Informationen bereitgestellt, die darauf hinweisen, dass sich dem Ufer von der Wasserseite nur im bis zu einem Abstand von 3 m zum Schutz vor Wellenschlag und Beeinträchtigungen des Ufersaums genähert werden darf.
Die Besucher*innen des Volksparks Rehberge sind verpflichtet, die für die Erholungsnutzung notwendigen einschlägigen gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Es zeigte sich, dass ein Teil der Bevölkerung in dieser Hinsicht eine gewisse Beratungsresistenz aufweist. Daher ist es notwendig, zum Schutz der Grünanlage und der Erhaltung des Landschaftsschutzgebietes, sowohl aufklärend und informierend, als auch sanktionierend bei Verstößen zu wirken.
Aufklärung und Information erfolgt durch die Beschilderung, durch den Einsatz der Stadtnatur-Rangerinnen, den Parkdienst und über die Webseite des Umwelt- und Naturschutzamtes. Badewillige werden zum Strandbad Plötzensee verwiesen. Der Pächter des Strandbads ist verantwortlich, dafür zu sorgen, dass der zum Schwimmen freigegebene Bojenbereich nicht überschwommen wird.
Es ist ebenfalls geplant, gemeinsam mit Stadtnatur-Ranger*innen aus allen Bezirken zum Ende der Sommerferien einen „Aktionstag Plötzensee“ durchzuführen. Durch verschiedene Aktionen soll auf den Schutz der Uferbereiche; die Bademöglichkeit im Strandbad und die Wichtigkeit des Schutzes der Natur hingewiesen werden und die Besucher*innen zum Nachdenken und Mitwirken animiert werden. Diese Aktionen sind in der Planungsphase.
Da die Information und Aufklärung zur Verhinderung von Verstößen nicht ausreichend sein wird, erkennbar am wiederholten Beschädigen und Verschmutzen der Schilder, Vermüllung der Anlagen sowie dem Ignorieren der Hinweise der Stadtnatur-Rangerinnen oder des Parkdienstes zum Verhalten im Landschaftsschutzgebiet, wurde über weitere Sanktionen nachgedacht.
Aus Abstimmungen zwischen dem Umwelt- und Naturschutzamt und dem Ordnungsamt ist hervorgegangen, dass sich bei der Ahndung von Verstößen gegen das Betreten der Uferbereiche aktuell rechtliche Interpretationsspielräume ergeben, die einer konsequenten Ahndung von Verstöße entgegenstehen können. Aus diesem Grund wird durch eine Allgemeinverfügung der Rechtsrahmen konkretisiert. Über den Erlass einer Allgemeinverfügung „Betretungsverbot für bestimmte Uferbereiche des Plötzensees“, die auf der Grundlage des Grünanlagengesetzes die Nutzung der gesperrten Flächen untersagt, wird dem Ordnungsamt ermöglicht, bei Verstößen gegen das Betretungsverbot der Ufer rechtsicher vorzugehen.
Nach Erlass dieser Allgemeinverfügung ist geplant, mit Ordnungsamt und Polizei ebenfalls Aktionstage zu gestalten, an denen durch eine verstärkte Bestreifung und Ahndung die Ernsthaftigkeit der Schutzbemühungen unterstrichen wird.
Diese Aktionen werden noch abgestimmt.
Zeitrahmen: - Aktionstag Stadtnatur-Ranger*innen Anfang/Mitte August 2021 - Informationen am Bootsverleih bis Ende Juni 2021 - Hinweisschreiben an Pächter Strandbad bis Ende Juni 2021 - Erlass Allgemeinverfügung bis Ende Juni 2021 - Anbringung der überarbeiteten Schilder bis Ende Juli 2021 - Aktionen mit Ordnungsamt und Polizei Kosten: - Renaturierungsmaßnahme Südostufer: ca. 41.000 EUR - Renaturierungsmaßnahme Nordufer: ca. 53.000 EUR - Beschilderung: ca. 2800 EUR - Aktionstag Stadtnatur-Ranger*innen: ca. 150 EUR - Informationen an Bootsverleih: keine (Büromaterial) - Hinweisschreiben an Pächter Strandbad: keine (Büromaterial) - Erlass Allgemeinverfügung: keine (Büromaterial) - Allgemeinverfügung: erhöhter Personalressourcen im Ordnungsamt für Kontrolle, Ahndung und Bearbeitung
Fördermittel Die Inanspruchnahme von Förderprogrammen wurde geprüft. Zurzeit sind keine Förderprogramme bekannt, durch die die notwendigen Maßnahmen unterstützt werden können. In der Regel sind Förderprogramme so ausgerichtet, dass investive Neu- und Umbaumaßnahmen gefördert werden. Eine Reparatur von Schäden ist in der Regel nicht förderfähig. Die Neuauflage von Förderprogrammen wird durch UmNat beobachtet und laufend auf kompatible Zulassungsvoraussetzungen geprüft. A) Rechtsgrundlage § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine direkten Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben. Bei einer konsequenten Ahndung der Verstöße gegen das Betretungsverbot sind Steigerung von Einnahmen durch Bußgelder möglich. In Spitzenzeiten 1000 Verstöße gleichzeitig. bei einer konsequenten Verfolgung und einem Bußgeld von 50 Euro sind Einnahmen von 50.000 Euro pro Kontrolltag/Kontrolleinsatz möglich. Wobei es wünschenswert wäre, wenn die Verstöße dann auch zügig weniger werden.
Keine direkten personalwirtschaftlichen Auswirkungen der Drucksache. Indirekte Auswirkungen möglich, entsprechend der Prioritätensetzung im Bezirksamt Berlin, den 17.08.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadträtin Weißler
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