Drucksache - 2545/V  

 
 
Betreff: Zielvereinbarungen mit den Wohnungslosentagesstätten abschließen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs, Lötzer 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden überwiesen   
Soziales und Gesundheit Entscheidung
11.08.2020 
43. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.08.2020 
40., öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
28.01.2021 
45. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 09.06.2020
2. ÄA LINKE, Grüne vom 16.06.2020
3. Austauschblatt ÄA LINKE, Grüne vom 11.08.2020
4. BE SozGes vom 11.08.2020
5. Beschluss vom 20.08.2020
6. VzK SB vom 15.12.2020
7. Anlage Produktblatt 80681

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: 30.11.2020

Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600             

 

Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2545/V 

Mitte von Berlin 

 

_____________________________________________________________________________ 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Zielvereinbarungen mit den Wohnungslosentagesstätten abschließen

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.08.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2545/V):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, unter Berücksichtigung der in diesem Antrag genannten Punkte mit den Wohnungslosentagesstätten im Bezirk in einen fachlichen Austausch über die Stärkung und Verbesserung ihrer Arbeit zu treten und an dessen Ende gemeinsam konzeptionalisierte Zielvereinbarungen abzuschließen, um das Aufgabenprofil der Tagesstätten zu schärfen.

Auf Grundlage dieses Fachaustauschs und der geplanten Zielvereinbarungen wird das

Bezirksamt gebeten, für die Wohnungslosentagesstätten in Mitte im nächsten Haushalt mehr Personalstellen und mehr Sachstellen bereit zu stellen, um deren wichtige Arbeit zu verbessern. Dies soll sich im kommenden Eckwertebeschluss niederschlagen.

 

Dabei wird das Bezirksamt gebeten, folgende Anliegen zu berücksichtigen:

 

  1. Wie können mehr Hilfebedürftige (insb. Frauen) durch das Angebot der Tagesstätten erreicht werden? Inwiefern können bzw. sollen durch die Wohnungslosentagesstätten neben Wohnungs- und Obdachlosen auch Personen aus dem Bezirk Mitte erreicht werden, die laut regionalem Sozialbericht 2019 unter „strenge Armut“ fallen (weniger als 40% des mittleren Äquivalenzeinkommens im Bezirk- Anzahl ist annähernd im Bezirk bei sinkender Armutsgefährdung gleich geblieben)?
  2. Wie und durch welche Leistungen werden hilfebedürftige Besucher*innen der Tagesstätten niedrigschwellig dabei unterstützt und welche weiteren Erfordernisse gibt es hierbei, ihre prekäre Lage dauerhaft zu überwinden?
  3. Wie wird die Tätigkeit von Wohnungslosentagesstätten von anderen Hilfsangeboten im Bezirk abgegrenzt bzw. wo gibt es Überschneidungen?
  4. Jährliche Besucher*innen-Statistik, wie vom Bezirksamt geplant (siehe VzK Drs. 1784/V), in die Zielvereinbarung aufnehmen.
  5. Wie kann die Zusammenarbeit mit weiteren Trägern z.B. aus der Suchthilfe, der Erwerbslosenberatung, der Mietschuldenberatung, der Rentenberatung etc. verbessert werden für Personen mit sog. multiplen Problemlagen, um ganzheitlicher Hilfen zu ermöglichen und wie wird dabei sichergestellt, dass Personen nicht zwischen Hilfsangeboten „verloren gehen“?

 

 

  1. Wie können Wohnungslosentagesstätten der Verelendung von Obdachlosen mit teil schweren körperlichen und psychischen Erkrankungen entgegenwirken?
  2. Wie können die Wohnungslosentagesstätten ihre Aufgabenprofile schärfen, um verschiedene Zielgruppen zu erreichen?

 

Das Bezirksamt hat am 08.12.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Grundsätzliches:

Mit dem Beschluss des Zukunftspaktes Verwaltung vom 14. Mai 2019 haben Senat und der Rat der Bürgermeister es sich gemeinsam zum Ziel gesetzt, die gesamtstädtische Verwaltungssteuerung zu verbessern und Zielvereinbarungen als Herzstück für die gesamtstädtische Steuerung zu etablieren.

Mit Hilfe von Zielvereinbarungen wird die Zielerreichung im Land Berlin zwischen den einzelnen Ebenen gesteuert und die Zusammenarbeit auf eine verlässliche Basis gestellt. Mit Zielvereinbarungen soll ein gemeinsames Verständnis der Qualität der Aufgabenerbringung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern bzw. den Unternehmen in Berlin entwickelt und umgesetzt werden.

Grundsätzlich lassen die Beschreibungen im Produktblatt zum hier zutreffenden Produkt 80681 zwar Raum für qualitative Ziele, aber bei Zielvereinbarungen handelt es sich um ein internes Steuerungsinstrument der Verwaltung, sodass dieses Instrument im Rahmen der Projektförderung zuwendungsrechtlich auf die Träger nicht anwendbar ist. Zur Stärkung und Verbesserung der Arbeit der Wohnungslosentagesstätten im Bezirk sind Kooperationsvereinbarungen denkbar, werden aber letztendlich nicht für notwendig und sinnvoll gehalten. Zum einen müssten die Ziele wie bei einer Zielvereinbarung auch im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden und deren Erreichung messbar sein, um Konsequenzen nachfolgen zu lassen. Zum anderen müsste der Zielerreichungsprozess laufend über ein „Performance Management“ begleitet werden. Noch wirkungsvoller als eine Kooperationsvereinbarung wird die Formulierung von Zielen im Rahmen des Produktblattes als Auflagen/Vorgaben im Zuwendungsbescheid erachtet, da deren Einhaltung über die regelmäßigen Sachberichte nachgehalten und über die Zuwendungsvergabe selbst gesteuert werden kann.

 

Die Wohnungslosentagesstätten der Träger und deren Aufgaben/Leistungen fallen unter das Produkt 80681 (s. Anlage). Das Produkt selbst und die Leistungen der Träger sind im Rahmen des Produktblattes dieses Produktes klar definiert. Eine Abweichung von diesen Aufgaben könnte zu einer Verwerfung der Kosten- und Leistungsrechnung führen und dem Bezirk Verluste bringen.

 

Im Produktblatt definierte Produktbeschreibung:

 

Angebote an Wohnungslose durch Wohnungslosentagesstätten und Treffpunkte/Wärme- stuben sowie Angebote in Form von Suppenküchen, Kältebus und ärztliche Versorgung inkl. Hilfe und Unterstützung bei Drogenproblemen durch freie Träger, die durch bezirkliche Zuwendungen gefördert werden.

 

Im Produktblatt definierte Leistungen:

 

  • Aufenthaltsmöglichkeiten mit Tagesstrukturierung inkl. Verpflegung und/oder Vorhalten von Möglichkeiten zur Körperpflege sowie Kleidung zum Wechseln,
  • Ärztliche Versorgung,
  • Beratung und Hilfen bei persönlichen Problemen, z.B. Alkohol- und Drogenproblemen, Vereinsamung, akute Krisen mit Bedrücktheits- und Angstgefühlen - psychosoziale Beratungsarbeit inkl. Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen, bei der Wohnungssuche, im Umgang mit Ämtern, bei der Arbeitssuche,
  • individuell begleitete Kulturangebote, Gruppenaktivitäten oder Ausflüge,
  • Weitervermittlung in Rechtsberatungsstellen, Schuldnerberatungsstellen, Krisendienste, medizinische / therapeutische Dienste,
  • Vermitteln von Notunterkünften, reine Verpflegung und
  • Bereitstellung einer Postadresse inkl. Dokumentenaufbewahrung und -verwaltung.

 

Im Produktblatt definierte Zielgruppe: 

Wohnungslose, Menschen mit einschlägigen Gesundheits- und Drogenproblemen

 

 

Stellungnahme zu 1.: 

Eine Obdachlosentagesstätte hat als Zielgruppe obdachlose Straßenbewohner*innen und betroffene Menschen mit einschlägigen Gesundheits- und Drogenproblemen. Es handelt sich hier um kein Instrument für die Versorgung und Betreuung von so genannten „Stadtarmen“. Bei der Zielgruppe sind die Angebote durchaus bekannt und werden auch regelmäßig nachgefragt.

 

Stellungnahme zu 2.: 

Die primäre Aufgabe einer Tagesstätte ist die kurzfristige Versorgung mit Dingen des täglichen Lebens für Straßenbewohner. Weiter wird eine niedrigschwellige Kurzberatung der Klientel angeboten, um bei Bedarf einen passenden Weg in die Regelversorgung aufzuzeigen.

Darüberhinausgehende „mittelschwellige Maßnahmen“, wie zum Beispiel Anspruchsklärung, Beratung, konkrete Betreuung bzw. Begleitung, sind Thema in Überlegungen mit den Trägern von Obdachloseneinrichtungen und können zum Bestandteil des Zuwendungsbescheides werden. Diese Maßnahmen müssen zwar nicht zwangsläufig eine ergänzende Finanzierung bedeuten, können aber durchaus Auswirkungen auf die KLR haben. Darüber hinaus ist zu prüfen, wie die Aufgabe, von Obdachlosigkeit betroffene Personen zu betreuen, kommunalisiert werden kann. Dies schließt die gute Vernetzung der Träger untereinander sowie mit der Fachstelle Soziale Wohnhilfe, insbesondere mit der Aufsuchenden Sozialarbeit, des Bezirks ein. Die Vernetzung wird durch die AG Wohnungslosigkeit und die tägliche Arbeit speziell der Straßensozialarbeit des Amtes für Soziales vorangetrieben.

 

Stellungnahme zu 3.: 

Die Abgrenzung erfolgt über Zielgruppen und Aufgabendefinition im Produktblatt der Kosten- und Leistungsrechnung. Redundante Angebote gibt es nicht, da die Zielgruppen unterschiedlich sind.

 

Stellungnahme zu 4.:

Wie bereits oben erwähnt ist das Instrument der Zielvereinbarung auf die Träger nicht unmittelbar anwendbar und eine Kooperationsvereinbarung nicht sinnvoll und notwendig. Für die neuen Bewilligungszeiträume ist eine Aufnahme dieser Anforderungen in die Zuwendungsbescheide möglich und ab 2021 als verpflichtendes Element (s. DS 1784/V) geplant.

 

Stellungnahme zu 5.: 

Wichtig ist die Weitervermittlung in das Regelsystem. Hier kann interdisziplinär nach den Bedarfen gesteuert werden.

Innerhalb des Amtes für Soziales ist eine gesamtheitliche Betrachtung eines Falles mit multiplen Problemlagen durch Querschnittsbereiche wie beispielsweise der Allgemeine Sozialdienst, der Teilhabefachdienst und die Soziale Wohnhilfe sichergestellt. Zudem sind zur reibungslosen Zusammenarbeit Schnittstellenregelungen zwischen dem Amt für Soziales, dem Gesundheitsamt, dem Jugendamt und dem Jobcenter (Clearingstelle) vorhanden.

Zwischen den Trägern und den einzelnen Ämtern gibt es derzeit u.a. aus datenschutzrechtlichen Gründen keine etablierten Austauschstrukturen. Es bedarf hier gesetzlicher Grundlagen, die durch die Politik zu schaffen wären.

 

Stellungnahme zu 6.: 

Wichtig ist ebenfalls eine motivierende Erstberatung und bei Bedarf eine enge Zusammenarbeit mit den Regeldiensten.

Um einer Verelendung von Obdachlosen entgegenzuwirken, bedarf es vor allem der Schaffung einer langfristigen Vertrauensbasis durch intensive psychosoziale Kontakte sowie der Verbesserung der Informationslage, die Teilaufgaben der Wohnungslosentagesstätten bilden. Auch die mobile Straßensozialarbeit des Bezirks kann einen großen Anteil und Unterstützung leisten. Dabei spielt die vom Amt für Soziales geförderte Vernetzung der Träger untereinander sowie mit dem Bezirksamt eine große Rolle. Weiterhin ist die Feststellung der Zuständigkeiten und die Zuordnung zu einer Zielgruppe vonnöten, um personengenaue Maßnahmen anbieten zu können. Leider fehlt es insgesamt an kleinräumlichen zielgruppenorientierten Unterbringungsangeboten u.a. für drogenkonsumierende Obdachlose.

 

Stellungnahme zu 7.: 

Hier besteht die Bindung an das Produktblatt mit seiner genauen Beschreibung der Zielgruppe.

Durch die Formulierung von Zielvorgaben im Zuwendungsbescheid können hier ein stärkerer Blick auf die Zielgruppen, das Angebot von „mittelschwelligen Maßnahmen“, das Führen von Statistiken sowie die bessere Vernetzung erreicht und damit insgesamt das Aufgabenprofil nach Maßgabe des Produktblattes geschärft werden.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

 § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

 a.  Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

  keine
 

 b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

  keine
 

Berlin, den 08.12.2020

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe

 
 

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