Drucksache - 2535/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: (Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600 Stadtentwicklungsamt Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2535/V Mitte von Berlin
Vorlage -zur Kenntnisnahme- Denkmalschutz für den Wohn? und Gewerbehof in der Koloniestr. 10 Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 folgendes Auskunftsverlangen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2535/V)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Landesdenkmalamt dafür einzusetzen, dass das historische Gesamtensemble der Koloniestraße 10 (Wohn-/Gewerbehof und Gartenanlage) auf die Voraussetzungen für eine Untersschutzstellung als Baudenkmal geprüft wird. Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, soll das Ensemble unter Denkmalschutz gestellt werden.
Das Bezirksamt hat am 14.09.2021 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt hat sich mit Schreiben vom 29.06.2021 an das Landesdenkmalamt gewandt (s. Anlage 1). Mit dem Schreiben vom 13.07.2020 teilte das Landesdenkmalamt zur Anfrage des Bezirksstadtrates bezüglich der Prüfung zur Aufnahme in die Berliner Denkmalliste des Grundstücks Koloniestraße 10 mit, „dass die Bausubstanz und die Hintergründe für ihre Errichtung nach derzeitigem Kenntnisstand nicht für eine gesonderte geschichtliche Bedeutung im Sinne des Denkmalschutzgesetzes Berlin ausreichen, um ein Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit zu begründen.“ Die Aufnahme in die Berliner Denkmalliste wurde abgelehnt. Das Landesdenkmalamt macht weiterhin darauf aufmerksam, dass es bereits in den Jahren 1989 und 2007 Prüfungen des Amtes über den Denkmalwert gegeben hat und auch diese nicht zur Eintragung in die Berliner Denkmalliste geführt haben. Letztlich führt das Landesdenkmalamt an, dass bei einer Besichtigung im Juli 2020 „weitere entstellende Veränderungen“ festgestellt wurden, „die mit einer fortlaufenden Reduzierung der überlieferten Bausubstanz verbunden ist.“ (s. Anlage 2). A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 14.09.2021 Bezirksbürgermeister von Dassel Bezirksstadtrat Gothe |
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