Drucksache - 2481/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen 33500
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2481/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.09.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2481/V)
Das Bezirksamt wird aufgefordert, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Pankow die Überquerung der Kreuzung Nordbahnstraße/Wilhelm-Kuhrstraße für Fußgänger*-Innen sicherer zu gestalten (durch Gehwegvorstreckungen, Zebrastreifen u.a.), insbesondere auch in bzw. aus der Richtung der S-Bahn-Unterführung.
Das Bezirksamt hat am 10.11.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Die in Rede stehende Örtlichkeit wird nicht als verkehrlich auffällig bewertet. Der Abschnitt ist gut einsehbar, im Einmündungsbereich nicht zugeparkt und befindet sich zudem in einer Tempo 30-Zone. Der Wechsel der Straßenseite ist dort allein für den Bezirkswechsel und den Besuch des Bürgerparks durch die Unterführung der S-Bahn-Trasse erforderlich. Weder von der angrenzenden Kita noch von der Grundschule in der Kattegatstraße sind bisher Beschwerden bekannt. Die bauliche Errichtung von Fußgängerüberwegen (Zebra-streifen) ist immer nur bei einer nachgewiesenen Gefährdungslage möglich. Diese liegt hier nicht vor. Im Kreuzungsbereich Nordbahnstraße/ Wilhelm-Kuhr-Str. befinden sich seit Jahren beidseitig Markierungssperrflächen einschließlich Bordabsenkung, so dass ein Queren für Fußgänger* und auch Radfahrer*innen sicher ermöglicht wird. Im Vorfeld der Erörterung der Drucksache im Ausschuss für Umwelt, Natur, Verkehr und Grünflächen wurde am 18.08.2020 eine Ortskontrolle vorgenommen, bei der auch keine Sichtbehinderung durch parkende Autos festgestellt wurde. Als Anlage wird ein Foto der Vorortkontrolle beigefügt, die auch dem Ausschuss zur Verfügung gestellt wurde. Da auch weitere Begehungen im Nachgang dies bestätigt haben, ist aus Sicht der Straßenunterhaltung kein akuter Handlungsbedarf festzustellen. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 10 .11 .2020 Bezirksbürgermeister von Dassel Für die Leiterin der Abteilung Stephan von Dassel Bezirksbürgermeister |
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