Drucksache - 2466/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2466/V Mitte von Berlin
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Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Keine Aussetzung der Umstellung des Geburtsdatenprinzips auf das Wohnortprinzip für wohnungslose Geflüchtete durch die Hintertür!
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 30.04.2020 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2466/V):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der Senatsverwaltung für Soziales für eine zeitliche Befristung in diesem Jahr der durch die Senatsverwaltung für Soziales aufgrund der Corona-Krise ausgesetzten Umstellung des Geburtsdatenprinzips auf das Wohnortprinzip für wohnungslose Geflüchtete einzusetzen und entsprechendes Anliegen auch zeitnah im Rat der Bürgermeister*innen (RdB) zu thematisieren.
Das Bezirksamt hat am 11.08.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Mit Rundschreiben Soz Nr. 04/2020 hatte die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales die mit dem 01.01.2020 begonnene Umstellung vom Geburtsdaten- auf das Wohn- ortprinzip für die Zuständigkeiten nach dem SGB II, SGB XII und AsylbLG angesichts der Corona-Pandemie für die Zeit vom 1. April 2020 bis zunächst zum 31.08.2020 ausgesetzt, um die Kontinuität der Leistungsgewährung nicht zu gefährden. Das Amt für Soziales hat sich gegenüber der Senatsverwaltung mit Nachdruck dafür eingesetzt, den Umstellungsprozess ab dem 01.09.2020 fortzusetzen. Als Begründung wurden das rückläufige pandemische Geschehen und der langsame Übergang der Bezirke in den Normalbetrieb genannt. Zudem wurde betont, dass es so möglich sei, noch viele Klient*innen in die Zuständigkeit ihrer Wohnorte zu überführen, bevor die für den Herbst/Winter erwartete zweite Infektionswelle Berlin erfasst. Bei voraussichtlichen dann wieder gebotenen Kontaktbeschränkungen und Schutzmaßnahmen könnten weite Wege durch Berlin und damit eine weitere Verbreitung des Virus vermieden werden. Leider konnte sich das Amt für Soziales Mitte nicht mit seiner Meinung durchsetzen. In einer Abfrage der Senatsverwaltung haben sich alle anderen Bezirksämter, die Jobcenter und das LAF für die Verlängerung der Aussetzung des Verfahrens bis zum 31.12.2020 ausgesprochen. Auch der Rat der Bürgermeister hatte keine Einwände. Die Senatsverwaltung plant nunmehr, das verabredete reguläre Verfahren zur Umstellung vom Geburtsdaten- auf das Wohnortprinzip für alle Rechtskreise mit dem 01. Januar 2021 wiederaufzunehmen. Das Rundschreiben Soz Nr. 04/2020 sowie die entsprechenden Ausführungsvorschriften wurden mit 03.07.2020 bereits seitens der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales angepasst.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine Berlin, den 11.08.2020
Bezirksstadtrat Gothe |
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