Drucksache - 2463/V
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.: 2463/V 2470/V Mitte von Berlin Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske (Community-Maske) und Wiedereröffnung der Rathäuser und Dienstgebäude für die Bevölkerung und die Beschäftigten Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2463/V)
Das Bezirksamt wird ersucht,
umgehend eine verpflichtende Regelung zu treffen, die das Tragen einer vom Gesundheitsamt als geeignet bewerteten Mund-Nase-Bedeckung in allen bezirklichen Dienstgebäuden für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen bei Publikumsverkehr vorschreibt. Eine entsprechende Dienstanweisung ist herauszugeben. Die Besucher*innen der bezirklichen Einrichtungen sind mit geeigneten Maßnahmen zu informieren.
Des Weiteren sind dringendst die Gefährdungsbeurteilungen für Mitarbeitende mit Publikumsverkehr anzupassen und die daraus sich ergebenden Maßnahmen umgehend umzusetzen.
Auch soll das Bezirksamt sich erneut beim Senat und den Bezirken dafür einsetzen, dass es hier zu einer einheitlichen Vorgehensweise in den Dienstgebäuden kommt.
Es ist sicherzustellen, dass keine Besucher*innen ausgeschlossen werden: Im Bedarfsfall werden geeignete Masken kostenlos zur Verfügung gestellt.
Sowie in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2470/V)
Das Bezirksamt Mitte wird schrittweise in einen erweiterten Notbetrieb übergehen. Das Bezirksamt wird ersucht, während der Zeit der Covid-19-Pandemie
Das Bezirksamt hat am 19.09.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen: Das Bezirksamt hat während der Covid-19-Pandemie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Mitarbeitende sowie Bürgerinnen und Bürger beim Betreten der sowie während des Aufenthalts im Bürodienstgebäude zu schützen. So wurden im Eingangsbereich der Bürodienstgebäude Desinfektionsspender aufgestellt, an Bürgerinnen und Bürger wurden kostenlose Mund-Nasen-Bedeckungen verteilt sowie Mitarbeitende auf Wunsch mit Gesichtsschildern und (Stoff-)Masken ausgestattet. Nachdem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zuerst dringend empfohlen wurde, ist auf dringliche Empfehlung des Leiters des Gesundheitsamtes vom 29.06.2020 sowie einer erneuten Verlängerung vom 15.09.2020, eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in sämtlichen Bürodienstgebäuden befristet bis 31.12.2020 eingetreten. Informations-, Beratungs- und Anmelderäume sind gemäß dem Arbeitsschutz der Charité ausgestattet worden. Mitarbeitenden, die Büroräume teilen, wurde eine Plexiglasscheibe als Trennwand zur Verfügung gestellt, die auch bei höhenverstellbaren Schreibtischen Sicherheit bietet. In seiner Sitzung vom 09.06.2020 hat das Bezirksamt die Ämter aufgefordert, ihren Personaleinsatz auf hundert Prozent zu planen. Die Berücksichtigung der Einhaltung der Hygieneregeln, der Sicherstellung von Kinderbetreuung, der Einrichtung eines sicheren Arbeitsplatzes für Beschäftigte in Risikogruppen und der Nutzung der Möglichkeit des Home Office werden dabei berücksichtigt. Eine Überschreitung der von der Senatsfinanzverwaltung aktuell festgelegten Obergrenze von achtzig Prozent des Präsenzpersonals wird bereits dadurch ausgeschlossen, dass in der Regel mehr als zwanzig Prozent der Beschäftigten arbeitsunfähig, im Urlaub oder auf Fortbildung sind. Eine dritte E-Bike-Entleihstation im Gebäudekomplex an der Turmstr. 21 wurde den Beschäftigten im Juni zur Verfügung gestellt. Weitere Stationen sind u.a. im Dienstgebäude der Karl-Marx-Allee geplant und befinden sich derzeit in der Umsetzung. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V.m. § 36 BezVG B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
Keine
Keine Berlin, den 29.09.2020 |
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