Drucksache - 2463/V  

 
 
Betreff: Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske (Community-Maske) und Wiedereröffnung der Rathäuser und Dienstgebäude für die Bevölkerung und die Beschäftigten

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Gruppe der PiratenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Neugebauer, Siewer, Stein und die übrigen Mitglieder der Fraktion Bü90/Die Grünen 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
30.04.2020 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin - mit LIVESTREAM - vertagt   
28.05.2020 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Soziales und Gesundheit Vorberatung
09.06.2020 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.06.2020 
39. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin (mit LIVESTREAM) - Gäste bitte vorher anmelden mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
05.11.2020 
42. Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag Grüne vom 21.04.2020
5. Austauschbl. Grüne + ÄA Piraten vom 27.05.2020
6. BE SozGes vom 09.06.2020
7. Beschluss vom 18.06.2020
8. VzK SB vom 05.10.2020

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin Datum: .2020

Ordnung, Personal und Finanzen Tel.: 32200

 

Bezirksverordnetenversammlung  Drucksache Nr.:  2463/V

  2470/V

Mitte von Berlin


Vorlage -zur Kenntnisnahme- über Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske (Community-Maske) und Wiedereröffnung der Rathäuser und Dienstgebäude für die Bevölkerung und die Beschäftigten

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2463/V)

 

Das Bezirksamt wird ersucht,

 

umgehend eine verpflichtende Regelung zu treffen, die das Tragen einer vom Gesundheitsamt als geeignet bewerteten Mund-Nase-Bedeckung in allen bezirklichen Dienstgebäuden für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen bei Publikumsverkehr vorschreibt. Eine entsprechende Dienstanweisung ist herauszugeben. Die Besucher*innen der bezirklichen Einrichtungen sind mit geeigneten Maßnahmen zu informieren.

 

Des Weiteren sind dringendst die Gefährdungsbeurteilungen für Mitarbeitende mit Publikumsverkehr anzupassen und die daraus sich ergebenden Maßnahmen umgehend umzusetzen.

 

Auch soll das Bezirksamt sich erneut beim Senat und den Bezirken dafür einsetzen, dass es hier zu einer einheitlichen Vorgehensweise in den Dienstgebäuden kommt.

 

Es ist sicherzustellen, dass keine Besucher*innen ausgeschlossen werden: Im Bedarfsfall werden geeignete Masken kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Sowie in ihrer Sitzung am 28.05.2020 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2470/V)

 

Das Bezirksamt Mitte wird schrittweise in einen erweiterten Notbetrieb übergehen.

Das Bezirksamt wird ersucht, während der Zeit der Covid-19-Pandemie

 

  • alle erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Hygieneregeln umzusetzen, z.B. Desinfektionsspender an den Eingängen, in den sanitären Einrichtungen und weiteren zentralen Orten der Dienstgebäude und Einrichtungen einzurichten.
  • die Hausordnung des Bezirksamts und seiner Dienstgebäude und Einrichtungen so zu ändern, dass externen Besuchenden der Zutritt nur mit einem funktionsfähigen Mund- und Nasenschutz gewährt wird. Besucher*innen ohne Mund-Nasenschutz mit dringendem Anliegen soll kostenlos ein entsprechender Mund-Nasenschutz zur Verfügung gestellt werden.
  • Mitarbeitenden jeweils geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen, z.B. Mund- und Nasenschutz, Gesichtsschild, Desinfektionsmittel etc.
  • Informations-, Beratungs- und Anmelderäume baulich so zu gestalten, dass Schutzabtrennungen vorhanden sind.
  • Beschäftigte in Risikogruppen weiterhin im Homeoffice zu belassen, unabhängig von ihrer technischen Anbindung.
  • Beschäftigte, die zuhause voll arbeitsfähig sind, weiterhin von zuhause arbeiten zu lassen.
  • Beschäftige, die Kinder mit geschlossenen Kitas und Schulen betreuen, weiterhin von zuhause arbeiten zu lassen, deren Arbeitszeit äußerst flexibel zu handhaben und Ihnen Freistellung zwecks Kinderbetreuung gem. des Rundschreibens Nr. 28/2020 der Senatsverwaltung für Finanzen ohne weiteres zu gewähren.
  • zeitnah bestehende und ggf. neu zu beschaffende Elektrofahrräder des Bezirksamtes an zusätzlichen Dienstgebäuden zur Verfügung zu stellen, um den Kreis der Nutzer*innen zu vergrößern und Dienstfahrten z.B. mit der BVG weniger notwendig zu machen.

 

Das Bezirksamt hat am 19.09.2020 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Das Bezirksamt hat während der Covid-19-Pandemie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um Mitarbeitende sowie Bürgerinnen und Bürger beim Betreten der sowie während des Aufenthalts im Bürodienstgebäude zu schützen. So wurden im Eingangsbereich der Bürodienstgebäude Desinfektionsspender aufgestellt, an Bürgerinnen und Bürger wurden kostenlose Mund-Nasen-Bedeckungen verteilt sowie Mitarbeitende auf Wunsch mit Gesichtsschildern und (Stoff-)Masken ausgestattet. Nachdem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zuerst dringend empfohlen wurde, ist auf dringliche Empfehlung des Leiters des Gesundheitsamtes vom 29.06.2020 sowie einer erneuten Verlängerung vom 15.09.2020, eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht in sämtlichen Bürodienstgebäuden befristet bis 31.12.2020 eingetreten. Informations-, Beratungs- und Anmelderäume sind gemäß dem Arbeitsschutz der Charité ausgestattet worden.  Mitarbeitenden, die Büroräume teilen, wurde eine Plexiglasscheibe als Trennwand zur Verfügung gestellt, die auch bei höhenverstellbaren Schreibtischen Sicherheit bietet.

In seiner Sitzung vom 09.06.2020 hat das Bezirksamt die Ämter aufgefordert, ihren Personaleinsatz auf hundert Prozent zu planen. Die Berücksichtigung der Einhaltung der Hygieneregeln, der Sicherstellung von Kinderbetreuung, der Einrichtung eines sicheren Arbeitsplatzes für Beschäftigte in Risikogruppen und der Nutzung der Möglichkeit des Home Office werden dabei berücksichtigt. Eine Überschreitung der von der Senatsfinanzverwaltung aktuell festgelegten Obergrenze von achtzig Prozent des Präsenzpersonals wird bereits dadurch ausgeschlossen, dass in der Regel mehr als zwanzig Prozent der Beschäftigten arbeitsunfähig, im Urlaub oder auf Fortbildung sind.

Eine dritte E-Bike-Entleihstation im Gebäudekomplex an der Turmstr. 21 wurde den Beschäftigten im Juni zur Verfügung gestellt. Weitere Stationen sind u.a. im Dienstgebäude der Karl-Marx-Allee geplant und befinden sich derzeit in der Umsetzung.

A)     Rechtsgrundlage:

§ 13 i.V.m. § 36 BezVG

B)     Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

Keine

  1. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

Keine

Berlin, den 29.09.2020

Bezirksbürgermeister von Dassel

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen