Auszug - Frische Luft in das JobCenter!
Herr von Dassel merkt an, dass ihm mitgeteilt wurde, dass die Thematik der Drucksache im Sozialausschuss diskutiert wurde und Konsens besteht. Herr
Allendorf möchte darauf hinweisen, dass es hier einmal um die Entlüftungsanlage
geht, die auch im Antrag gefordert wird, und es gibt die Sache mit dem
Gutachten, wo es die Tendenz gab, dass evtl. die Luft in dem Gebäude verseucht
ist. Diese Verseuchung wird zurzeit durch Baumaßnahmen abgebaut, das hat aber
nichts mit der Lüftungsanlage zu tun. Die Frage besteht nun, was muss das
Bezirksamt zusteuern, wie viel die Bundesagentur und kann sich der Bezirk diese
Lüftungsanlage leisten. Herr
von Dassel ist der Auffassung, dass das Bezirksamt bzw. das Jobcenter auf jeden
Fall mit der Bundesagentur in Konflikt gehen sollte , da dieses Gebäude nicht
ordnungsgemäß übergeben wurde, wenn nun klar ist, dass die Leute in Ohnmacht
fallen, wenn sie sich hier in den Räumen aufhalten. Weiterhin fragt er nach,
inwieweit die stattfindenden Umbauarbeiten vom Jobcenter finanziert werden,
wenn sich doch klar herausstellt, dass die Umbaumaßnahmen in 2005 nicht in der
richtigen Weise durchgeführt wurden. Herr
Dr. Heuer führt aus, dass dieses Gebäude ordnungsgemäß abgenommen wurde. Dass
es hier zu Geruchsbelästigungen kommt, dann sehr unterschiedliche Gründe haben.
Das Gebäude wurde durch den Nutzer (Jobcenter) abgenommen. Alle Maßnahmen, die
jetzt in diesem Gebäude stattfinden, sind aus dem Verwaltungsbudget der Arge zu
finanzieren. Die Arge hat grundsätzlich ein Budget für Transferausgaben und ein
Budget für Verwaltungsausgaben. Insofern hat sich tatsächlich die Zuständigkeit
geändert. Das Budget für die Verwaltungsausgaben wird aus Mitteln der Agentur
für Arbeit und aus Mitteln des Bezirksamtes gespeist. Es liegt aber in der
alleinigen Verantwortung des Jobcenter, diese Mittel in ihrem Verwaltungsbudget
auszugeben. Insofern kann das Bezirksamt, so wie es im Antragstext enthalten
ist, keinesfalls sicher stellen, dass eine Be- und Entlüftungsanlage eingebaut
wird. Denn das ist Entscheidungshoheit des Jobcenters. Zu den Möglichkeiten der
Finanzierung aus dem Verwaltungsbudget der Arge führt Herr Dr. Heuer aus, dass
Herr Krüger dazu am Anfang der Sitzung Ausführungen gemacht hatte. Was den
kommunalen Finanzierungsanteil an solchen Maßnahmen betrifft, so hat das
Bezirksamt gegenüber dem Jobcenter immer deutlich gemacht, dass wenn diese
Maßnahme bestritten werden sollte, es am kommunalen Finanzierungsanteil nicht
scheitern würde. Und das weiß die Arge auch. Der Hintergrund ist, dass im
Haushaltsplan 2006 für solche Aufgaben Finanzmittel eingestellt sind und auch
zur Verfügung stehen. Es müssen keine gesonderten Maßnahmen ergriffen werden,
um irgend etwas zu finanzieren. Es gibt einen Titel in Kapitel 3960, der zur
Begleichung von Kosten, die von der Arge in Rechnung gestellt werden, zur
Verfügung steht. Dieser Titel ist so auskömmlich ausgestattet, dass auch der
kommunale Finanzierungsanteil einer Lüftungsanlage enthalten ist. Das
Bezirksamt kann aber die Belüftungsanlage nicht alleine finanzieren. Herr
von Dassel macht den Vorschlag, dass der Antrag dahingehend geändert wird, dass
das Bezirksamt ersucht wird, sich dafür einzusetzen. Er merkt weiterhin an,
wenn sich im Nachhinein ein Mangel offenbart, dann muss ggf. derjenige, der das
Gebäude zur Verfügung gestellt hat, in Regress genommen werden. Unabhängig
davon will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag als Signal aufrecht
erhalten. Auf
die Nachfrage von Herrn Zander teilt Herr Dr. Heuer mit, dass die Bundesagentur
Mieter ist und die Arge Nutzer. Herr
Zander merkt an, dass dann die Bundesagentur als Mieter irgend welche Mängel
geltend machen kann. Er fragt nach, ob die Bundesagentur diesbezüglich
aufgefordert wurde. Die
Frage von Herrn Zander wird von Herrn Krüger verneint. Im Jahre 2005 wurde
dieses Thema eingebracht und die Bundesagentur hätte den größten Teil auch
bezahlen müssen. Der Vermieter des Gebäudes nicht, da das Gebäude abgenommen
wurde. Herr
Allendorf fragt nach, ob bei der Planung des Umbaus überhaupt eine
Lüftungsanlage vorgesehen war. Herr
Krüger führt aus, dass er die Frage nicht beantworten kann, da man bei der
Planung nicht beteiligt war. Auf
Nachfrage von Herrn von Dassel führt Herr Krüger aus, dass man vor vollendete
Tatsachen gestellt wurde. Man hatte ein Mitspracherecht bei der Auswahl der
Accessoires auf den Toiletten. Das war das einzige. Herr
Bertermann hätte gerne gewusst, wer genau dieses Gebäude abgenommen hat. Herr
Krüger führt aus, dass das Haus durch den Mieter (Agentur für Arbeit)
abgenommen wurde. Das Jobcenter ist nur Nutzer dieses Gebäudes. Es gibt auch
keinen Untermietvertrag. Man ist einfach nur Nutzer. Die Abnahme ist damals
wohl auch unter Beteiligung der Personalräte der Agentur und der entsprechenden
Behörden erfolgt. Mehr kann Herr Krüger dazu nicht sagen. Für das Gebäude wird
auch keine monatliche Miete gezahlt, sondern die sog. Miete wird vom
Verwaltungsbudget abgezogen. Herr
von Dassel macht den Vorschlag, dass man den Antrag beschließt und das Thema
trotzdem auf der Tagesordnung lässt, um dem Bezirksamt bzw. dem Jobcenter
Gelegenheit zu geben, die noch offenen Fragen, nämlich nur ein Nutzer zu sein
und diese Lüftungsanlage allein bezahlen zu müssen, als Hausaufgabe
mitzunehmen. Das wäre so, als wenn man auf einen Campingplatz fährt und die
Sanitäranlagen bezahlen muss. Dass kann sich ihm nicht erschließen. Herr
Diedrich hätte gerne gewusst, ob es üblich ist, dass in einer Bestandsanierung
von vornherein eine Be- und Entlüftungsanlage vorgesehen ist. Die
Frage von Herrn Diedrich wird von Frau Dubrau verneint. Es ist relativ selten,
dass im Altbau Lüftungsanlagen eingebaut werden, wenn sich die Fenster normal
öffnen lassen. Auch bei Neubauten gibt es relativ wenige Zwangslüftungen.
Zwangslüftungen sind immer dann notwendig, wenn ein großer Anteil von offenen
Räumen besteht, wo keine Fenster geöffnet werden können (z.B.
Congress-Centrum). Abschließend
hält Frau Wildenhein-Lauterbach fest, dass folgender geänderter Text der BVV
einstimmig (12 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung) zur Annahme empfohlen
wird: „Das Bezirksamt wird ersucht sich dafür einzusetzen,
dass zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zur Vermeidung späterer
gesundheitlicher Schäden von ArbeitnehmerInnen aber auch zum Schutz der KundInnen
eine Be- und Entlüftungsanlage eingebaut wird.“ |
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