Auszug - Aktuelle Viertelstunde
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Auf Nachfrage von Herrn Lehmann (Grüne) antwortet Herr Rinner, dass es allgemein nicht möglich sei, auch wegen der KLR Vorgaben, Hausbesuche bei behinderten Bürgern zu tätigen, um dort Verwaltungsangelegenheiten zu bewältigen. In besonderen Einzelfällen könne man von dieser Regel abweichen. Er ergänzt, dass für behinderte Menschen hinsichtlich dieses Themas zwei Möglichkeiten bestünden. Sollten diese Menschen trotz Behinderung in der Lage sein das Haus zu verlassen, würden sie auch den Weg ins Bezirksamt finden. Falls nicht, bestünde die Möglichkeit sich von der Ausweispflicht befreien zu lassen. Somit würde das Erfordernis nicht weiter bestehen. Es gebe kein Beschwerdeaufkommen hinsichtlich dieses Themas. Es wird zugesichert, die Vorschrift, aus der die Befreiung von Ausweispflicht hervorgeht, im Nachgang an die Mitglieder des Ausschusses zu versenden.
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