Auszug - Baumaßnahmeplanung 2018
Herr BzStR Spallek verteilt eine Auflistung zur Baumaßnahmeplanung des Fachbereiches Sport 2018 und gibt Erläuterungen dazu. Herr Schmidt wird zu den einzelnen Maßnahmen im Anschluss berichten.
Herr BV Freitag (Piraten) fragt nach, ob er es richtig verstanden habe, dass bei Kategorie I schon begonnen wurde? Herr BzStR Spallek teilt mit, dass es sich um ein laufendes Vorhaben handele, welches aus mehreren Teilen bestehen könne, wie z. B. Arbeiten im Poststadion, die über viele Jahre hinweg laufen. Unter Kategorie II sei zu verstehen, dass hier neu begonnen werden soll. Unter Kategorie IV sei zu verstehen, dass die Planungen in diesem Jahr erarbeitet werden, damit sie idealer Weise, wenn die Planungsunterlagen fertig seien, in die nächst höhere Kategorie – beginnende Maßnahmen – rutschen können. Zur Frage, wenn mit einer Maßnahme begonnen wurde, ob die Maßnahme dann eine Priorität mehr habe, gibt Herr BzStR Spallek anhand des Poststadions Erläuterungen. Dort wurde ein enorm großes Vorhaben geplant. Einerseits müsse das BA entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stellen, sowohl personell, planungsseitig, als auch finanziell. Vor einigen Jahren waren die finanziellen Mittel noch knapp. Das BA hatte einmal mit der Planung angefangen und festgelegt, wohin man möchte und man habe dann begonnen. Teilweise müsse man jetzt noch schauen, wo für die Beendigung der Maßnahmen aus unterschiedlichen Töpfen Geld akquiriert werden könnte. Das könnte das Sportanlagensanierungsprogramm sein, Denkmalschutz sein oder andere Mittel. Zur Priorität teilt Herr Spallek mit, dass in der Baumaßnahmeplanung alle Maßnahmen aufgeführt werden, auch aus dem Bereich Schule, der den größten Bedarfsträger darstelle mit ca. 75 %, 80 % des Finanzvolumens. Durch die Schulbauoffensive werde das Volumen größer werden. Die Ressourcen, die für die Planung und Umsetzung zur Verfügung stehen, stehen allen Fachämtern anteilig zur Verfügung. Das heißt: nicht nur Sport, sondern auch Schule, Jugend, BiKu und anderen. Im Zuge der Planung der Baumaßnahme werden alle potenziellen Baumaßnahmen auf den Tisch gelegt. Danach werde man schauen, welche Maßnahmen es gebe. In der Regel ermittle man das nach den Wiederbeschaffungswerten. Wie groß sei das jeweilige Volumen, wie groß sei der Topf insgesamt. Anteilig werden dann die entsprechenden Maßnahmen angepasst. Der größte Bedarfsträger sei Schule und Sport. Hier habe Schule den größten Anteil. Auch der Bereich Biku könnte sagen, dass er viele Maßnahme habe, die umgesetzt werden müssen. Man könne sich aber vorstellen, was der Bereich Schule dann entgegnen würde. Die mögliche Anzahl der umzusetzenden Maßnahme sei begrenzt. Eine Übersicht dazu wurde den Mitgliedern des Hauptausschusses zur Verfügung gestellt. In der Übersicht wurde dargestellt, die Weiterführung, der Beginn aber auch die Planung von Vorhaben. Diese werden dann in einem Verfahren über die Fachämter verteilt abgestimmt, wer von der Kategorie I den Bereich Sport erhalte. Innerhalb der Kategorie I gebe es in der Regel mehr Maßnahmen als man umsetzen könne. Man verständige sich auf eine Reihenfolge, die unbedingt gemacht werden muss. Die anderen rücken auf Nachrückepositionen. Das gelte für Kategorie I, als auch für Kategorie II, als auch für Kategorie IV.
Frau BV Kreitmair (SPD) möchte wissen, ob die heute verteilte Auflistung die aktualisierte Liste sei? Sie habe sich im Vorfeld der Haushaltsberatungen die Senatsauflistung angesehen. Ihr sei aufgefallen, dass bei der Sportanlage Lüderitzstraße Mittel für 2017 eingestellt wurden. In der Baumaßnahmeplanung vom Dezember 2017 wurde die Kategorie IV angegeben. Jetzt sei die Lüderitzstraße in die Kategorie II gerutscht, werde aber nicht in 2018 gebaut. Sie fragt nach, ob die vom Senat zur Verfügung gestellten Mittel für 2018 übertragen werden können oder nicht? Herr Spallek berichtet hinsichtlich der Mittelausgabe folgendes: Handele es sich um Investitionsmittel, die in der Investitionsplanung eingestellt waren, sei das relativ einfach. Diese könne man dann schon von dem einen zum anderen Jahr übertragen. Die Summe müsse insgesamt stimmen. Da schaue der Finanzsenator drauf. Die Jahresscheiben könne man hier einfach verschieben. Bei den Sonderprogrammen sei das relativ schwierig. Im Sportanlagensanierungsprogramm gab es in der Vergangenheit die Jährlichkeit. Wenn Mittel für 2018 zur Verfügung gestellt werden, müssen sie in der Regel in 2018 ausgegeben werden. Es gebe aber Ausnahmen. Man müsse Anträge stellen, um ausnahmsweise die Mittel, die für 2018 zugewiesen wurden, ausnahmsweise im nächsten Jahr verwenden zu dürfen. Häufig werde dem stattgegeben. Trotzdem möchte die Senatsverwaltung, dass das im jeweiligen einzelnen Jahr umgesetzt werde. Es sei manchmal nicht möglich. Witterung sei das eine, Lieferschwierigkeiten das andere, wenn eine Firma in Konkurs gehe und man im begründeten Fall das Geld in das nächste Jahr mitnehmen müsse. Das gelte auch für Bauunterhaltungsmittel. Gerade im Bereich Schule müsse man schauen, wenn viel Mittel zur Verfügung gestellt werden, ob man die Mittel im laufenden Jahr verbrauchen kann. Mittlerweile habe die Sport- und auch die Schulverwaltung erkannt, dass es vor dem Hintergrund zusätzlicher Mittel und bei der Herausforderung bei der Umsetzung von Maßnahmen eher hinderlich sei, wenn man unterschiedliche Töpfe habe und sie synchronisieren müsse. Derzeit seien Überlegungen in Gange. Es wurde aber noch keine abschließende Regelung getroffen. Das sei schwierig, die Mittel zu steuern, insbesondere, wenn eine Maßnahme aus unterschiedlichen Quellen finanziert werde. Zur Sportanlage in der Lüderitzstraße weist Herr Schmidt auf die verteilte Auflistung hin und gibt Erläuterungen. Herr Spallek teilt ergänzend mit, dass in der Lüderitzstraße die Sanierung der Stehtribünen aus Sondermitteln finanziert werden. Hier sei die Jährlichkeit maßgeblich. Der Ergänzungsbau in der Lüderitzstraße werde aus I-Mitteln finanziert. Hier habe das BA eine größere Freiheit bei der Verschiebung der Jahresscheiben.
Frau BV Schrader (DIE LINKE) fragt nach
Sie bezieht sich dabei auf die verteilte Auflistung. Beispiel: kleinere Maßnahmen, wie z.B. 20.000 € in der Franz-Mett-Halle (dort fand ein Wassereinbruch statt), durchführen oder in den Rehbergen einen Zaun für den Tennisverein.
Herr BV Lehmann (Grüne) fragt nach, ob eine Vergabe an die Baufirmen realisierbar sei? Herr Spallek geht davon aus, dass die Auftragslage in der Bauwirtschaft deutlich besser sei, als noch vor 2 bis 3 Jahren. Wann und wo es das BA im Einzelnen treffe, ob man nur sehr teure Angebote erhalte oder gar keine Zuschlagsfähigen, müsse man später sehen. Nicht nur Mitte gebe mehr Geld aus, sondern auch andere Bezirke. Die private Bauwirtschaft frage auch nach Leistungen nach. Deshalb könne es auch sein, dass sich manches auch mal nach hintern verschiebe, wenn es keine erfolgreichen Vergaben gebe. An einem Beispiel hatte Herr Spallek darüber in der letzten BVV berichtet. Wenn man erkenne, dass es an der einen oder anderen Stelle Schwierigkeiten bei der Umsetzung gebe, entweder weil das BA die Finanzierung nicht erhalte, Zusagen nicht erhalte oder die Maßnahme nicht aus anderen Gründen umsetzen könne, versuche man durch die Nachrückerliste andere vor zu ziehen, wenn es z. B. sogenannte „Schubladenvorhaben“ gebe, die dann stattdessen auf den Weg gebracht werden könnten. Ziel des Bezirksamtes sei es insgesamt, so viel Mitte für bauliche Maßnahmen umzusetzen, wie sie zu 100 % vorhanden sind oder mehr, als sie im Haushalt stehen. Ob man das erreichen werde, wisse Herr Spallek nicht. Er weiß aber, dass das BA spätestens im Februar eines jeden Jahres gefragt werde, wie weit man gekommen sei. Wenn es nicht 100 % seien, dann werde gefragt, warum? Man schaue eher quantitativ als qualitativ.
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