Kleine Anfrage - 0211/VI
Schriftliche Anfragen: Eingangstext
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Vereinbarungen oder Genehmigungen hat der Bezirk dem Besitzer bzw. Betreiber der Märchenhütten für die Spielzeit im Winter 2022/23 erteilt (u.a. Brandschutz, Gaststätte, Planungsrecht)? Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die weitere Duldung?
2. Hat der Bezirk auf seine Rechtstitel gegen den (früheren?) Besitzer Schulze verzichtet?
3. Wer ist der Vertragspartner des Bezirks?
5. Wenn nein, wer trägt die Risiken?
6. Wie ist der Stand hinsichtlich einer angemessenen Toilette im Monbijoupark, insbesondere auch während der Betriebszeiten des Theaters („Zählt man alle Märchenhütten-Besucher zusammen, dann machen wir im Winter einmal das Olympiastadion voll“ heißt es in der Presse)
7. Welche Zielstellung ist mit der HU vereinbart worden, um einen langfristigen Kulturstandort zu sichern und gleichzeitig einen Mehrwert für den Park zu erreichen?
8. Wie stellt der Bezirk sicher, dass die wettbewerbsrechtlichen Aspekte bei der Zwischennutzung des Geländes gewahrt werden? Ab wann wird ein Interessenbekundungsverfahren für die Vergabe der Flächen durchgeführt?
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