Kleine Anfrage - 1019/V  

 
 
Nummer:1019/VEingang:12.11.2020
Eingereicht durch:Kurt, Taylan
Weitergabe:12.11.2020
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:11.12.2020
Antwort von:Bezirksamt Mitte von BerlinBeantwortet:21.12.2020
Parlament:BVV Mitte von BerlinErledigt:21.12.2020
  Erfasst:21.12.2020
  Geändert:
 
Betreff:Warum tut sich nichts bei der Perleberger Straße 50?
Anlagen:
1. Eingang SchrA Grüne
2. Antwort vom 21.12.2020
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Schriftliche Anfragen: Eingangstext

 

1. Wie ist der aktuelle Sachstand der „Bemühungen“ des Bezirksamts die Perleberger Straße 50 instandsetzen und bewohnbar zu machen?

 

2. Wie beurteilt das Bezirksamt die öffentliche Wahrnehmung seines Umgangs mit der Perleberger Straße 50 und seiner bisherigen Tätigkeiten bzw. nimmt diese wahr, sofern das Bezirksamt keine Beurteilung treffen möchte?

 

3. Das Bezirksamt erklärt in der Berliner Woche einerseits „Erst wenn alle Zwangsmittel ausgeschöpft sind, könnte die Treuhänderregelung in Anschlag gebracht werden.“ , andererseits wurden aber laut Wem gehört Moabit keinerlei Bußgelder verhängt, keine sogenannte Ersatzvornahme vorgenommen etc., um alle Zwangsmittel auszuschöpfen, um einen Treuhänder einsetzen zu können. Wie passt das zusammen?

https://www.berliner-woche.de/moabit/c-bauen/perleberger-strasse-50-steht-seit-ueber-einem-jahrzehnt-leer_a261283

 

4. In der schriftlichen Anfrage 590/V teilt das Bezirksamt mit, dass seit der Beschlagnahmung der Immobilie im Zuge der Ermittlungen der Berliner Polizei gegen die sogenannte Clan-Kriminalität seine Bemühungen seit 2018 das Haus instand setzen zu lassen, ruhen würden. Auch könne solange kein zweckentfremdungsrechtliches Verfahren geführt werden. Der BZ ist zu entnehmen, dass die im Rahmen der sog. Clan-Kriminalität beschlagnahmten Häuser nun dem Land Berlin gehören würden (https://www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/die-ersten-beschlagnahmten-clan-immobilien-gehoeren-nun-berlin

) Hierzu frage ich:

 

a) Gehört das Haus zu dem Paket, das in Landesbesitz übergegangen ist?

b) Hat das Bezirksamt damit nun begonnen, entsprechende Zwangsmittel anzustrengen, um das Haus wieder instandsetzen zu lassen (schriftliche Anfrage 590/V: „Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, einen Treuhänder gemäß Zweckentfremdungsverbot-Gesetz einzusetzen, bzw. warum ist nach Ansicht des Bezirksamtes die Einsetzung eines Treuhänders rechtlich ausgeschlossen?Zu 2.:Diese Frage kann erst geklärt werden, wenn die Beschlagnahmung endet. Es scheint nach derzeitiger Kenntnisstand sowohl möglich zu sein, die Treuhänderregelung nach §4a ZwVbG als auch nach §4b anzuwenden. Ob und wenn ja, wann ein Verfahrensstand erreicht werden könnte, der eine belastbare Antwort auf diese Frage und ggf. weitere Schritte ermöglichen würde, ist derzeit nicht absehbar.“)?

c) Wie sind die Eigentumsverhältnisse für die einzelnen Wohnungen in dem Haus?

 

5. Auf die schriftliche Anfrage 18/20348 aus dem Abgeordnetenhaus antwortet das Bezirksamt: „Zudem ist nicht bekannt, ob es sich überhaupt noch um schützenswerten Wohnraum handelt, der dem Zweckentfremdungsrecht unterliegt. Aufgrund der Beschaffenheit macht das Gebäude einen nicht bewohnbaren Eindruck. Ein Verwaltungsverfahren kann daher derzeit nicht durchgehrt werden.“ Hierzu frage ich:

a) Warum kann das Bezirksamt nicht beurteilen, ob es sich hier um schätzenswerten Wohnraum handelt und genügt hier der Eindruck der Beschaffenheit?

b) Gibt es bezüglich der Frage, ob es sich um schätzenswerten Wohnraum handelt, ein Gutachten bzw. einen qualifizierten Vermerk des Bezirksamts, um diese Frage zu klären und wenn nein, warum nicht bzw.

ist dessen Erstellung geplant?

c) Ist das Bezirksamt nun nicht tätig geworden bisher, weil es sich nicht um „schützenswerten Wohnraum“ handeln würde oder weil das Haus im Zuge der sog. Clan-Kriminalität beschlagnahmt war?

d) Wie definiert das Bezirksamt schützenswerten Wohnraum?

 

6. Warum setzt das Bezirksamt den BVV Beschluss zur Drs. 854/V seit fast

2 Jahren nicht um und sieht auch keine Notwendigkeit, hierzu einen Zwischenbericht zu verfassen?

 

7. In der schriftlichen Anfrage 969/V teilt das Bezirksamt mit, dass ihm der Leerstand in der Perleberger Straße 50 nicht bekannt sei (Antwort 8). Worauf stützt sich diese Behauptung?

 

a) Wie viele Personen sind aktuell melderechtlich in der Perleberger Straße 50 angemeldet?

b) Sofern niemand melderechtlich angemeldet ist, wie kommt die Behauptung des Bezirksamts zustande?

c) Wann war das Bezirksamt zur Überprüfung, ob dort Menschen wohnhaft sind, vor Ort?

 

8. In der schriftlichen Anfrage 969/V teilt das Bezirksamt auf die Frage "Wie gestaltet sich das Verfahren und der zeitliche Ablauf exemplarisch von der Anzeige einer Zweckentfremdung bis zur Wiederzuführung des Wohnraums der Wohnnutzung?“ mit: „Grundsätzlich sind bei einer entsprechenden Amtsermittlung folgende Schritte notwendig:

1.Anzeige der Zweckentfremdung

2.Zuständigkeit prüfen(örtlich, sozialer Wohnungsbau, Gewerberaum?) 3.Abgleich mit ZWOL/Excel-Statistik(Gibt es bereits einen

bestehendenVorgang?)

4.Akte anlegen(ZWOL, Aktendeckel)

5.Notieren in Excel

6.Überprüfung vor Ort durch Außendienstmitarbeiterin 7.Ggf. Fall einstellen (ABS ZWOL und Excel) 8.Ermittlung des Verursachers und des Verfügungsberechtigten, ggf.

Nutzungsberechtigten

9.Auswahlermessen in Vermerk darlegen

10.Anhörung des Ausgewählten

(Verfügungsberechtigter/Mieter/Verursacher), in Excel notieren a.Bei Nachweis der Wohnnutzung Fall schließen 11.Zwangsgeldandrohung immer mit Zustellungsurkunde (bei anwaltlicher Vertretung Vollmacht mit Empfangsbekenntnis!), Zwangsgeld i.H.v.

10.000 € je Wohnung (Nr. 21.2.1 AV-Zw), angemessene Frist zur Beseitigung der Zweckentfremdung setzen (mind. 3 Monate) 12. Widerspruch oder Rückführung zu Wohnzwecken oder Antragstellung?

13. Wenn keine Widerspruch oder keine Rückführung: Zwangsgeld festsetzen a. Annahmeanordnung in ProFiskal (hier Vier-Augen-Prinzip beachten!) b.Notieren in Excelc.Einnahme in ProFiskal überwachen und in Excel notieren 14. Bei Widerspruch gegen Zwangsgeldfestsetzung, Fälligkeitstermin in ProFiskal anpassen!

15.Bei Vorlage eines Wohnmietvertrages auch formlos -(vgl. Begriff des Wohnens, BVerwG vom 25.03.2004 4 B 15/04), auch befristet:

a.EMA-Anfrage

b.Zwangsgeld(Sollabgang, in Excel notieren) c.Fall schließen = ABS in ZWOL und Excel

 

Hierzu frage ich: In welchem Stadium befindet sich hierbei die Perleberger Straße 50 im Verwaltungsverfahren und welche Ergebnisse haben die einzelnen Verwaltungsschritte davor erbracht?

 

9. Inwiefern hat das Bezirksamt geprüft, ob es erfolgsversprechender wäre im Sinne bezüglich der Perleberger Straße 50 im Sinne der Instandsetzung des Gebäudes auf Grundlage des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes oder auf Grundlage des Wohnungsaufsichtsgesetzes entsprechende Verwaltungsverfahren anzustrengen und wenn nein, warum nicht?

 

10. Wie hoch ist aktuell die Summe, die die Eigentümer dem Bezirksamt schulden bezüglich der Instandsetzung des Gebäudedachs vor einigen Jahren?

a) Wer sind die Eigentümer, mit denen das Bezirksamts diesbezüglich in Kontakt steht?

 
 

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