Kleine Anfrage - 0928/V  

 
 
Nummer:0928/VEingang:09.07.2020
Eingereicht durch:Bertermann, Frank
Weitergabe:09.07.2020
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:24.07.2020
Antwort von:Bezirksamt Mitte von BerlinBeantwortet:08.09.2020
Parlament:BVV Mitte von BerlinErledigt:08.09.2020
  Erfasst:08.09.2020
  Geändert:
 
Betreff:Konzept Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutz) II
Anlagen:
1. SchrA Eingang Grüne
2. Antwort vom 08.09.2020
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Schriftliche Anfrage:

 

Vorbemerkung:

Die BVV Mitte hatte in ihrer Sitzung am 16.02.2017 mit der DS 0243/V den Antrag Konzept Vorkaufsrecht gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in sozialen Erhaltungsgebieten (Milieuschutz)“ beschlossen. Darin heißt es unter Punkt 1.: „Das Bezirksamt wird ersucht, die erforderlichen konzeptionellen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, die eine Ausübung des Vorkaufsrechts gem. § 24 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in sozialen Erhaltungsgebieten in Mitte gewährleistet. Hierbei sind insb. folgenden Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:

1. Regelmäßige Prüfung der Ausübung des Vorkaufsrechts in Sozialen Erhaltungsgebieten im Bezirk Mitte gem. § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BauGB. Das Vorkaufsrecht soll zugunsten Dritter ausgeübt werden gem. § 27a BauGB. Zu diesem Zweck soll ein Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung vorkaufsberechtigter Dritter durchgeführt werden.“

 

In seiner Vorlage zur Kenntnisnahme für die BVV am 21.09.2017 erklärt das Bezirksamt diesbezüglich: Der Fachbereich Stadtplanung ist darüber hinaus im engen Kontakt mit dem Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamtes Friedrichshain Kreuzberg, dessen Pilotfunktion im Umgang mit der Wahrnehmung von Vorkaufsrechten richtungsweisend in Berlin ist. Der letzte Erfahrungsaustausch unter der Leitung des Bezirksstadtrats für Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit fand am 06.07.2017 statt. Auf diesen Grundlagen werden bereits jetzt die Grundlagen einer bezirklichen Verfahrenspraxis vorbereitet. Nach der Beschlussfassung des Leitfadens durch Senat und Abgeordnetenhaus liegen einheitliche Rahmenbedingungen für die Berliner Bezirke vor, nach denen insbesondere auch die Forderungen der BVV aus dieser Drucksache eingearbeitet werden können. Die Einzelheiten, Inhalte und nächsten Schritte der bezirklichen Vorgehensweise sowie die damit verbundenen personellen und haushaltsmäßigen Auswirkungen können jetzt erarbeitet werden und werden durch das Bezirksamt der BVV in einer separaten Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.“

 

Ich frage daher das Bezirksamt:

1. Wann hat das Bezirksamt der BVV die avisierte Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt und was war Inhalt der Vorlage?

2. Sollte eine solche Vorlage nicht erfolgt sein, warum nicht und wann ist eine Vorlage mit welchem Inhalt zu erwarten?

3. Wie gestaltet sich in welchen durchschnittlichen Zeitabschnitten die aktuelle Verfahrenspraxis vom Beginn bis zum Abschluss der Prüfung eines bezirklichen Vorkaufsrechtes für ein Grundstück?

4. Wann und mit welchem Ergebnis wurde das von der BVV beschlossene Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung vorkaufsberechtigter Dritter durchgeführt?

4a. Sollte kein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt worden sein, warum nicht?

5. Wann und mit welchen Ergebnissen wurden bisher – neben den Wohnungsbaugesellschaften degewo und WBM - gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen (z. B. Wohnungsbaugenossenschaften, Stiftungen) vom Bezirksamt angesprochen, durch den Kauf von Grundstücken dem Bezirk die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes zu ermöglichen? Welche Grundstücke wurden auf diesem Wege von den Unternehmen erworben?

 

6. In welcher Form wurden – neben den Wohnungsbaugesellschaften degewo und WBM - gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen kontinuierlich vom Bezirksamt dahingehend angesprochen, durch den Kauf von Grundstücken dem Bezirk die Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes zu ermöglichen? 

7. Sollte bisher keine kontinuierliche Ansprache von gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen erfolgt sein, warum nicht?

8. Hält es das Bezirksamt vor dem Hintergrund, dass die Wohnungsbaugesellschaften vermehrt das Vorkaufsrecht für den Bezirk nicht wahrzunehmen, nicht auch für sinnvoll, die Voraussetzungen zu schaffen, hierfür einen größeren „Pool“ von gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen zu bilden?  

 7a. Wenn ja, warum ist dies nicht schon längst erfolgt?

 7b. Wenn nein, warum nicht?

9. Bei wieviel der aktuell insgesamt bekannten 134 Grundstücke (Stand 24.06.2020), die in Milieuschutzgebieten seit dem 01.11.2017 verkauft wurden, konnte der Bezirk das Vorkaufsrecht wahrnehmen?

10. Bei wieviel der aktuell insgesamt bekannten 134 Grundstücke (Stand 24.06.2020), die in Milieuschutzgebieten seit dem 01.11.2017 verkauft wurden, konnte der Bezirk das Vorkaufsrecht nicht wahrnehmen, da sich keine Wohnungsbaugesellschaft oder sonstige Dritte bereit erklärt hatten, die Grundstücke zu kaufen?

11. Bei wieviel der aktuell insgesamt bekannten 134 Grundstücke (Stand 24.06.2020), die in Milieuschutzgebieten seit dem 01.11.2017 verkauft wurden, konnten vollumfängliche Abwendungsvereinbarungen mit den Käufern abgeschlossen werden?

12. Bei wieviel der aktuell insgesamt bekannten 134 Grundstücke (Stand 24.06.2020), die in Milieuschutzgebieten seit dem 01.11.2017 verkauft wurden, konnten nur „abgespeckte“ Abwendungsvereinbarungen mit den Käufern abgeschlossen werden und welche Regelungen wurden dabei nicht vollumfänglich vereinbart?

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen