Kleine Anfrage - 0690/V  

 
 
Nummer:0690/VEingang:30.08.2019
Eingereicht durch:Bertermann, Frank
Weitergabe:30.08.2019
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:16.09.2019
Antwort von:Bezirksamt Mitte von BerlinBeantwortet:30.09.2019
Parlament:BVV Mitte von BerlinErledigt:30.09.2019
  Erfasst:30.09.2019
  Geändert:
 
Betreff:zu: Sickingenstraße 9-13 (I): Wohnungsneubau
Anlagen:
1. Eingang SchrA Grüne
2. Antwort vom 30.09.2019
   

Kleine Anfragen Eingangstext

1.Wann traten die Eigentümer bzw. deren Bevollmächtigte an das Bezirksamt mit der Planung heran, auf dem Grundstück Sickingenstraße 9-13 einen Wohnungsneubau zu errichten?

 

2.Welche planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wurden der Prüfung, ob auf dem Grundstück ein Wohnungsneubau zulässig ist, zu Grund gelegt?

 

3.Warum ist das Bezirksamt der Auffassung, dass die Erteilung einer Befreiung nach § 31, Abs. 2 des BauGB, nicht möglich ist, um einen Wohnungsneubau zu ermöglichen? Warum ist das Bezirksamt dabei insbesondere der Auffassung, dass

- die Abweichung städtebaulich nicht vertretbar ist, oder

- die Durchführung des Bebauungsplans nicht zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und

-die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen nicht vereinbar ist?

 

 

 
 

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