Kleine Anfragen: Eingangstext
- Wie viele Wohnungen stehen in der Cavinstraße 21 seit wann leer?
- Bei wie vielen Wohnungen ist davon auszugehen, dass eine Zweckentfremdung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz bzw. der Zweckentfremdungsverbotsverordnung vorliegt?
- Bei wie vielen Wohnungen ist davon auszugehen, dass keine Zweckentfremdung nach dem Berliner Zweckentfremdungsverbotsgesetz bzw. der Zweckentfremdungsverbotsverordnung vorliegt und was sind die Gründe dafür?
- Für wie viele Wohnungen erfolgte wann, für welche Zeiträume und warum eine Genehmigung der Zweckentfremdung?
- Auf welcher Grundlage erfolgte die Einschätzung des Bezirksamtes, dass es bei den Wohnungen in der Calvinstraße 21 „noch strittig ist, ob es sich um schützenswerten Wohnraum handelt“?
(vergl. Beantwortung Frage 8 der Schriftlichen Anfrage DS 0144/V)
- Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt wann und mit welchem Ergebnis eingeleitet, um gegenüber dem Eigentümer die Wiedervermietung der Wohnungen geltend zu machen?
2a.Sollten keine Maßnahmen eingeleitet worden sein, warum nicht?
- Welche weiteren Maßnahmen plant das Bezirksamt wann, um gegenüber dem Eigentümer die Wiedervermietung der Wohnungen geltend zu machen?
7a.Sollten keine Maßnahmen geplant sein, warum nicht?