Einwohner*innenanfragen

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Sehr geehrte Damen und Herren,

eine Einwohnerfragestunde gem. §43, §26 BezVG… wird zu Beginn jeder Sitzung der BVV (17.30 Uhr) angeboten. Sie umfasst insgesamt 30 Minuten.
Bürger*innen des Bezirks können sich mit ihren Fragen zu Themen, die in der Kompetenz des Bezirksamts Mitte liegen, aktiv bei der BVV einbringen. Die Fragen sind schriftlich am Montag vor der Sitzung um 10 Uhr einzureichen und werden in der Regel mündlich bei der nächsten Sitzung beantwortet. Es darf jeweils nur eine thematische Angelegenheit mit höchstens drei Fragen behandelt werden.

Hinweise zur Einwohnerfragestunde:

  1. Frageberechtigt sind alle Bürger*innen mit dem Wohnsitz im Bezirk. Erläuternde Texte sind für eine Einwohneranfrage ungeeignet und werden deshalb nicht zugelassen.
  2. Anspruch auf eine zusätzliche schriftliche Beantwortung besteht nicht.
  3. Bei Abwesenheit einer Fragestellerin/eines Fragestellers während der Einwohnerfragestunde, wird diese nicht beantwortet. Es erfolgt auch keine schriftliche Beantwortung. Eine Übertragung des Fragerechts auf eine andere Person ist nicht möglich.
  4. Sollte die Zeit der Einwohnerfragestunde zur Beantwortung aller Fragen nicht ausreichen, kann eine schriftliche Beantwortung erfolgen.

Jelisaweta Kamm
(Bezirksverordnetenvorsteherin)

Das folgende Formular bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Einwohnerfrage an die BVV online einzureichen.

Angaben zum Absender

Eingabebeispiel: 22.02.2022

Eingabebeispiel: vorname.nachname@berlin.de

Ihr Anliegen

Im Folgenden haben Sie verschieden Möglichkeiten, Ihre Anfrage in das Textfeld einzugeben.
Entweder Sie nutzen die Tastatureingabe oder fügen einen bereits bestehenden Text auf Ihrem Computer durch einfaches Kopieren ein.

Wichtig : Es darf jeweils nur eine thematische Angelegenheit mit höchstens drei Fragen behandelt werden!

Achtung: Für jede Frage steht ein separates Textfeld mit jeweils 700 Zeichen zur Verfügung (ca. 3 Zeilen, inklusive Leer- als auch Satzzeichen) .

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