Zentrale Vergabestelle

Ordner Ausschreibungen

Die Vergabestelle ist zentral zuständig für Vergabeverfahren nach der VgV (VOB, UVgO) aller Abteilungen des Bezirksamtes Mitte von Berlin.

Reihe von Aktenordnern

Allgemeines

Das Bezirksamt Mitte von Berlin führt Ausschreibungsverfahren für Bauleistungen (VOB), Liefer- und Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Berlin durch.

Mit der elektronischen Vergabe werden verschiedene Kernziele verfolgt. Zum einen führt dieser Weg zu mehr Transparenz und Verfahrenssicherheit bei der öffentlichen Auftragsvergabe, zum anderen gibt sie dem Wettbewerb neue Impulse und eröffnet günstigere Geschäftsprozesse sowohl in den Unternehmen als auch in der öffentlichen Verwaltung. Nach einer einmaligen, kostenlosen Registrierung stehen potentiellen Auftragnehmenden die Funktionalitäten der Plattform in vollem Umfang zur Verfügung, wie z.B kostenfreie Recherche öffentlicher Ausschreibungen, Download der Vergabeunterlagen sowie ava-sign zum Ausfüllen der Leistungsverzeichnisse im GAEB-Standard und elektronische Abgabe der Angebote. Unmittelbar nach Abschluss der Öffnung werden bei Bauvergaben die Protokolle über die Vergabeplattform an alle Firmen versandt.

Mit der Vergaberechtsreform 2016 wurde die e-Vergabe schrittweise verbindlich eingeführt. Seit 18.10.2018 muss bei öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte die Kommunikation zwischen Bietern und öffentlichen Auftraggebern grundsätzlich elektronisch im Wege der e-Vergabe erfolgen.

Die Anwendung selbst ist einfach und verringert durch die Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung das Risiko, wegen formeller Fehler ausgeschlossen zu werden.
Interessierte Unternehmen können sich unter www.vergabe.berlin.de registrieren und erhalten somit einen Zugang zur Vergabeplattform. Dort können sie sich online sofort die kompletten Vergabeunterlagen in digitaler Form herunterladen.

Seit 01.04 2019 werden im BA Mitte auch alle nationalen Vergabeverfahren für Bauleistungen komplett über die Vergabeplattform des Landes Berlin abgewickelt. So kann seit 01.04.2019 entsprechend § 126b BGB als Regelfall elektronisch in Textform geboten werden. Hierfür sind weder Signaturkarte noch Kartenlesegerät erforderlich. Das verbindliche Angebot wird verschlüsselt, bevor es via Internet an die Vergabeplattform übertragen und zum Öffnungstermin entschlüsselt wird.

Desperation Paragraphs

Rechtsgrundlagen

Seit der Vergaberechtsreform im April 2016 gilt das neue Vergaberecht.

Grundlage ist die Allgemeine Vergaberichtlinie RL 2014/24/EU.

Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergRModG) wurde der vierte bis sechste Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) neu gefasst.

In der Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) sind fünf Einzelverordnungen enthalten:
  • die Vergabeverordnung (VgV)
  • die Sektorenverordnung (SektVO)
  • die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
  • die Vergabestatistikverordnung (VergStatVO)
  • die Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VgVVS).

Für alle Bauausschreibungen gilt die VOB/A 2019.

Für alle Baudienststellen Berlins gilt die ABau 2013, in der auch alle Vordrucke enthalten sind.

Gemäß Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 14.02.2020 ist ab 01.04.2020 nach den überarbeiteten Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (AV LHO) zu verfahren. Die Anwendung der Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung ist verpflichtend.

Auf der Grundlage des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) trat am 01.01.2013 auch die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt in Kraft. Sie gilt für alle Vergaben von Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen ab einem geschätzten Wert von 10.000,00 € netto.

Am 1. Mai 2020 ist das in wesentlichen Punkten neu gefasste Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl. S. 276 vom 30. April 2020) in Kraft getreten.