Die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) hat 2016 eine internationale Arbeitsdefinition von Antisemitismus verabschiedet. Sie dient dazu, antisemitische Erscheinungsformen zu erkennen, einzuordnen und ihnen wirksam entgegenzutreten.
Nach der IHRA ist Antisemitismus
„eine bestimmte Wahrnehmung von Jüdinnen und Juden, die sich als Hass gegenüber Jüdinnen und Juden ausdrücken kann.“
Antisemitismus kann sich demnach gegen jüdische und nichtjüdische Einzelpersonen, jüdische Einrichtungen und Gemeinden sowie religiöse Einrichtungen richten. Auch der Staat Israel kann Ziel antisemitischer Angriffe sein, wenn er als jüdisches Kollektiv verstanden und entsprechend angegriffen wird.
Die IHRA-Arbeitsdefinition ist rechtlich nicht bindend. Sie dient insbesondere als Orientierung für die Auseinandersetzung mit und die Einordnung von Antisemitismus.
Antisemitismus erkennen und entgegenwirken
Antisemitismus kann in unterschiedlichen Formen auftreten, etwa in stereotypen Vorstellungen über Jüdinnen und Juden, in Verschwörungserzählungen, in der Leugnung oder Relativierung der Shoah oder in der Zuschreibung einer kollektiven Verantwortung für politische Entwicklungen.
Ein besonderes Merkmal antisemitischer Weltbilder ist die Vorstellung, Jüdinnen und Juden verfügten über eine besondere oder geheime Macht und kontrollierten beispielsweise Politik, Wirtschaft oder Medien. Solche Vorstellungen können mit Verschwörungsmythen und einer Umkehr von Täter- und Opferrollen verbunden sein.
Dabei ist zwischen zulässiger Kritik an politischen Entscheidungen und antisemitischen Zuschreibungen zu unterscheiden. Die IHRA-Arbeitsdefinition bietet hierfür eine Orientierung.