Mit Stand vom Juli 2024 befinden sich im Bezirk Mitte 1 Erstaufnahmeeinrichtung und 6 Gemeinschaftsunterkünfte des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten. Die Unterkünfte bieten Platz für circa 1500 Personen. Für die Errichtung, Belegung und Qualitätssicherung dieser Unterkünfte ist das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) zuständig.
Eine Übersicht der Standort im Bezirk Mitte und der Ansprechpersonen finden Sie hier: