Technischer Gewässerschutz

Wassertropfen

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Zu den Aufgaben des Umwelt-und Naturschutzamts im Bereich des Technischen Gewässerschutzes gehören die Überwachung der Betriebe und Anlagen in unsrem Bezirk im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes und des Berliner Wassergesetzes .
Darunter fallen u.a. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und das Einleiten von Abwasser in die öffentliche Kanalisation.
In Mitte gibt es unter anderem ca. 1800 prüfpflichtige AwSV-Anlagen und ca. 1200 Fettabscheider, die wiederkehrend alle 5 Jahre geprüft werden müssen, sowie ca. 500 weitere Indirekteinleiter.

Themenübersicht

Gestapelte Ölfässer

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sollen Anlagen überwacht und Gewässer vor nachteiligen Veränderungen geschützt werden.
Beispiele für solche Anlagen sind Heizöltanks, Dieselnotstromanlagen, Tankstellen, Hydraulische Aufzüge, Wärmepumpen, etc..
Errichtung, wesentliche Änderung und Stilllegung im Bezirk Mitte sind anzeigepflichtig und dem im Umwelt-und Naturschutzamt Mitte zu melden.
Welche technischen Anforderungen es gibt und welche Prüfungen erforderlich sind, ist in Anlage 6 der AwSV geregelt. Vorgeschriebene Prüfungen sind durch anerkannte Sachverständige durchführen zu lassen.

Oelabscheider

Indirekteinleitung

Abwasser, das in privaten Haushalten, aber auch in Gewerbe und Industrie anfällt, wird in das öffentliche Kanalnetz und über die Klärwerke indirekt in Gewässer eingeleitet. Die Indirekteinleitung für nicht häusliches Abwasser bedarf der Zustimmung der Berliner Wasserbetriebe (BWB) und kann gemäß der Indirekteinleiterverordnung genehmigungspflichtig sein. Ausschlaggebend hierfür ist u.a. der Herkunftsbereich des Abwassers. Die Herkunftsbereiche, bei denen eine Genehmigung zur Indirekteinleitung nötig sind, sind in den Anhängen der Abwasserverordnung aufgeführt. Zuständig für die im Bezirk Mitte anfallenden Indirekteinleitungen ist das Umwelt-und Naturschutzamt Mitte.

Abwasch

Fettabscheider

Im Bezirk Mitte sind mit Abstand die meisten Standorte von Gaststätten in Berlin zu finden. Gemäß der Abwasserbeseitigungssatzung der Berliner Wasserbetriebe haben Personen mit Grundstückseigentum bzw. deren Vertragsparteien, bei denen fetthaltige Abwässer anfallen, Vorrichtungen zur Abscheidung dieser Stoffe aus dem Abwasser einzubauen und zu betreiben.
Für den Einbau eines Fettabscheiders muss gemäß §38 Berliner Wassergesetz eine Genehmigung beantragt werden. Die erforderliche Größe des Fettabscheiders ist durch Fachkundige zu ermitteln.
Sollten Sie einen bereits eingebauten Fettabscheider übernehmen, genügt zur Vereinfachung eine Anzeige beim Umweltamt.

Fettabscheider sind vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als 5 Jahren einer Generalinspektion zu unterziehen, wobei ein Prüfbericht durch eine fachkundige Person erstellt wird. Wo Mängel festgestellt werden, sind diese in der jeweils zugehörigen Frist fachgerecht zu beheben.
Im Betrieb muss jeder Fettabscheider einschließlich Schlammfang mindestens einmal im Monat von einem Dienstleistungsbetrieb vollständig entleert und gereinigt werden. Weitere Hinweise rund um Ihren Fettabscheider finden Sie hier.

Formulare/ Dokumente/ Listen

Berliner Umweltportal

Andere Zuständigkeiten

• Kanalisationsprobleme (BWB)
• Bäder und Badestellen in Berliner Gewässern (Landesamt für Gesundheit u. Soziales)
• Regenwasserversickerung (Senatsverwaltung)
• Direkteinleitung in Oberflächengewässer (Senatsverwaltung)

Frau Schöne

Verwaltung – IndV

Frau Brutke

Verwaltung – AwSV

Frau Radtke

Technik

Frau Kästner

Technik

Frau Schmitz

Technik – Fettabscheider