Der Runde Tisch Plötzensee

Der Plötzensee ist ein wichtiger Ort für Erholung und Natur im Bezirk Mitte. Gleichzeitig treffen hier unterschiedliche Interessen aufeinander: Der See und seine Ufer sollen öffentlich zugänglich und erlebbar bleiben, zugleich müssen die empfindlichen Natur- und Uferbereiche geschützt werden.

Mit dem Runden Tisch soll der Austausch zwischen den unterschiedlichen Beteiligten verbessert werden. Ziel ist es, die verschiedenen Interessen und Fragestellungen rund um den Plötzensee zusammenzuführen und gemeinsam über die weitere Entwicklung des Gebietes zu sprechen. Dabei werden auch bestehende politische Beschlüsse und fachliche Vorgaben berücksichtigt.

Am 15. September 2026 fand der erste Runde Tisch zum Plötzensee statt.

Dabei wurden verschiedene Themen zur weiteren Entwicklung des Plötzensees und seiner Umgebung diskutiert.

Im Mittelpunkt standen insbesondere:

  • die weitere Entwicklung der Fischerpinte und die damit verbundenen Eigentums- und Rechtsfragen,
  • die öffentliche Zugänglichkeit und dauerhafte Begehbarkeit von Bereichen rund um die Fischerpinte,
  • der Schutz der empfindlichen Uferbereiche und die seit 2026 geltende Allgemeinverfügung,
  • die Nutzung und Situation des Strandbades,
  • Maßnahmen zum Gewässer-, Natur- und Uferschutz

Ein wichtiges Thema war dabei die Frage, wie Erholung und öffentliche Nutzung mit dem Schutz des Naturraums verbunden werden können.

Die einzelnen Themen und der jeweilige Sachstand werden auf dieser Seite näher erläutert.

Die Themen im Überblick

Fischerpinte am Plötzensee

Fischerpinte am Plötzensee

Ufer-, Natur- und Gewässerschutz

Ufer-, Natur- und Gewässerschutz

Strandbad Plötzensee

Strandbad Plötzensee

Fischerpinte – aktuelle Situation und weitere Entwicklung

Die Fischerpinte ist derzeit geschlossen. Nach dem Tod des bisherigen Pächters ist die Frage der Rechtsnachfolge noch nicht abschließend geklärt. Das Bezirksamt steht hierzu mit dem zuständigen Amtsgericht in Verbindung. Der direkte Erbe hat die Erbschaft ausgeschlagen; weitere Erben werden derzeit ermittelt.

Das Grundstück, auf dem sich die Fischerpinte befindet, steht im Eigentum des Bezirks. Die Gebäude und baulichen Anlagen gehören dagegen nicht dem Bezirk. Damit bestehen unterschiedliche Eigentumsverhältnisse, die für die weitere Entwicklung zunächst geklärt werden müssen. Nach den bestehenden vertraglichen Regelungen besteht grundsätzlich eine Rückbauverpflichtung für Gebäude und bauliche Anlagen nach Ende der Pacht.

Verträge
Für die Fischerpinte besteht ein Mietvertrag. Darüber hinaus gibt es einen Vertrag mit der Senatsverwaltung zur Nutzung der Steganlage und der Wasserflächen. Laut bestehender vertraglicher Regelung besteht nach Ende der Pacht grundsätzlich eine Rückbauverpflichtung für Gebäude und bauliche Einrichtungen.
Mietvertrag und Vertrag zur Nutzung der Steganlage und Wasserflächen

Beschlusslage und politische Beratungen
Die Zukunft der Fischerpinte wurde bereits in den vergangenen Jahren politisch beraten. Die bestehende Beschlusslage zur Entwicklung einer „Umweltpinte“ bildet dabei den inhaltlichen Rahmen für die weitere Entwicklung des Bereichs.

Ziel ist es, die öffentliche Zugänglichkeit des Bereichs auszuweiten und eine dauerhafte Begehbarkeit der Flächen zu ermöglichen. Gleichzeitig soll die Privatisierung von Teilen der öffentlichen Grünanlage vermieden werden. Erholung, öffentliche Nutzung und Natur- und Umweltschutz sollen dabei miteinander verbunden werden.

Die weitere Entwicklung hängt derzeit jedoch wesentlich von der Klärung der Eigentums- und Rechtsverhältnisse ab. Solange diese Fragen nicht geklärt sind, ist auch offen, mit wem konkrete Schritte zur weiteren Entwicklung abgestimmt werden können.
Eine Auswahl der für den aktuellen Sachstand relevanten Drucksachen und Anfragen:

Ufer-, Natur- und Gewässerschutz

Am Plötzensee wurden in den vergangenen Jahren verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässer- und Uferzustands durchgeführt. Informationen zu den bereits erfolgten Maßnahmen zur Ufersanierung sind auf der Internetseite des Umwelt- und Naturschutzamtes zusammengestellt.
Weitere Informationen: Ufersanierung Plötzensee

Für den Plötzensee gelten besondere Regelungen zum Schutz des Gewässers und der Uferbereiche. Informationen zum Uferschutz und zum Baden finden Sie auf der Internetseite des Umwelt- und Naturschutzamtes.
Weitere Informationen: Uferschutz am Plötzensee

Beschlusslage und politische Beratungen
Eine Auswahl der für den aktuellen Sachstand relevanten Drucksachen und aktuellen BVV-Anfragen finden Sie hier

Strandbad Plötzensee

Am Strandbad Plötzensee befindet sich die offiziell ausgewiesene Badestelle des Sees. Sie ist als EU-Badestelle ausgewiesen. Während der Badesaison wird die Wasserqualität regelmäßig durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) untersucht. Die aktuelle Bewertung weist eine „ausgezeichnete Badegewässerqualität“ aus. Diese Ausweisung bezieht sich auf mikrobiologische Parameter aus denen man keine Ableitung zu dem ökologischen Zustand des Sees treffen kann.

Das Strandbad Plötzensee wird privat betrieben.
Für den Betrieb und die Organisation des Strandbads ist daher nicht das Bezirksamt Mitte, sondern der Pächter verantwortlich.

Auch wenn es verlockend ist, an heißen Sommertag am Plötzensee eine schnelle Abkühlung zu suchen, stellt das Betreten der eingezäunten Uferschutzzone einen Verstoß gegen das Berliner Grünanlagengesetz dar, der als Ordnungswidrigkeit geahndet wir. Zum Zweck des Uferschutzes wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.

Bußgelder / Ordnungswidrigkeiten /Betreten der Geschützen Uferbereiche
Das Betreten der natürlichen Uferbereiche ist nicht gestattet. Die Regelungen dienen dem Schutz der Vegetation. Nur über eine Intakte Baum-, Strauch,- und Krautschicht kann die Erosion von Boden in das Gewässer minimiert werden.

Die Einhaltung der Vorgaben wird kontrolliert. Bei Verstößen können Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden.
Geregelt ist dies über eine Allgemeinverfügung, die seit 2021 gilt und 2026 in geänderter Form erneut erlassen wurde. Seit 2025 wird ein Bußgeld von 200 € erhoben.

Beschlusslage und politische Beratungen Eine Auswahl der für den aktuellen Sachstand relevanten Drucksachen und aktuellen BVV-Anfragen finden Sie hier:

Der Runde Tisch geht weiter

Der erste Runde Tisch hat gezeigt, wie viele unterschiedliche Fragen und Interessen mit dem Plötzensee verbunden sind. Gleichzeitig wurde deutlich, an welchen Stellen weiterer Austausch und Klärung notwendig sind.

Der Runde Tisch soll deshalb fortgesetzt werden. Die unterschiedlichen Perspektiven sollen dabei weiterhin einbezogen und die nächsten Schritte gemeinsam besprochen werden.

Nicht alle Fragen können dabei sofort beantwortet werden. Gerade bei der Fischerpinte sind zunächst die Eigentums- und Rechtsverhältnisse zu klären. Andere Themen können bereits auf Grundlage bestehender Beschlüsse und fachlicher Vorgaben weiterbearbeitet werden.

Über die weiteren Termine und Ergebnisse informieren wir auf dieser Seite.

Fragen und Antworten

  • Warum gibt es den Runden Tisch zum Plötzensee?

    Am Plötzensee treffen unterschiedliche Interessen aufeinander. Der Runde Tisch bringt die verschiedenen Themen und Sichtweisen zusammen. Ziel ist es, offene Fragen zu klären, miteinander im Gespräch zu bleiben und gemeinsam nach Lösungen für die weitere Entwicklung des Plötzensees zu suchen.

  • Was wurde beim ersten Runden Tisch besprochen?

    Beim ersten Runden Tisch am 15. September 2026 wurden verschiedene Themen rund um den Plötzensee zusammengeführt. Dazu gehörten unter anderem die Zukunft der Fischerpinte, die öffentliche Zugänglichkeit, der Schutz der Uferbereiche, das Strandbad sowie Fragen zum Natur- und Gewässerschutz.

  • Warum gibt es Zäune an den Uferbereichen?

    Die Zäune sollen besonders empfindliche Uferbereiche schützen. Sie verhindern, dass die Ufervegetation durch Betreten beschädigt wird. Eine intakte Vegetation trägt dazu bei, die Ufer zu stabilisieren und Erosion zu vermeiden. Dies verbessert die Wasserqualität und verhindert mittelbar ein „Kippen“ des Sees.

  • Was regelt die Allgemeinverfügung?

    Die Allgemeinverfügung legt fest, welche besonders geschützten Uferbereiche nicht betreten oder befahren werden dürfen und für welchen Zeitraum das Verbot gilt. Die betroffenen Bereiche sind in der dazugehörigen Karte dargestellt. Ausgenommen sind unter anderem die Bereiche am Strandbad, am Tretbootverleih und an der Steinterrasse.

  • Warum darf außerhalb des Strandbades nicht gebadet werden?

    Am Plötzensee ist das Strandbad die offiziell durch das Land ausgewiesene Badestelle, an der sicher im Wasser gebadet werden kann. Für den restlichen See gilt die „Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung)“

  • Was ist mit „Umweltpinte“ gemeint?

    Die „Umweltpinte“ beschreibt den politischen Rahmen für die weitere Entwicklung des Bereichs an der Fischerpinte. Ziel ist unter anderem, die öffentliche Zugänglichkeit des Bereichs auszuweiten und eine dauerhafte Begehbarkeit der Flächen zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen Natur- und Umweltschutz berücksichtigt und eine weitere Privatisierung öffentlicher Grünflächen vermieden werden.

  • Warum kann die Fischerpinte nicht sofort weiterentwickelt werden?

    Die Eigentums- und Rechtsverhältnisse rund um die Fischerpinte sind noch nicht abschließend geklärt. Diese Fragen müssen zunächst geklärt werden, bevor konkrete weitere Schritte abgestimmt werden können.

  • Was könnte künftig in der Fischerpinte angeboten werden?

    Die künftige Nutzung der Fischerpinte ist noch offen. Bei einer möglichen neuen Nutzung könnten unter anderem Angebote für die Allgemeinheit, Umweltbildung und eine gute Zugänglichkeit des Bereichs eine Rolle spielen. Auch die Frage, wie Angebote für möglichst viele Menschen bezahlbar bleiben können, soll berücksichtigt werden.

  • Wie soll über die künftige Nutzung der Fischerpinte entschieden werden?

    Das Verfahren für die weitere Entwicklung ist noch offen. Eine mögliche Grundlage könnte eine Konzeptvergabe sein, bei der neben der Nutzung auch weitere Kriterien berücksichtigt werden.

    Anwohnende und weitere Interessierte sollen in die weitere Entwicklung einbezogen werden. Wie die Beteiligung konkret aussehen wird, soll im weiteren Verfahren geklärt werden.

  • Was kann aktuell rund um den Plötzensee getan werden?

    Auch in der aktuellen Situation gibt es Dinge, die gemeinsam angegangen werden können. Dazu gehören zum Beispiel Aufräumaktionen, das Bergen zurückgelassener oder beschädigter Boote. Dabei können Anwohnende, Initiativen und das Bezirksamt gemeinsam etwas für den Plötzensee tun. Hinweise und Ideen aus dem Umfeld helfen dabei, konkrete Probleme vor Ort aufzugreifen.

  • Wie sollen unterschiedliche Interessen rund um den Plötzensee berücksichtigt werden?

    Am Plötzensee treffen unterschiedliche Nutzungen und Interessen aufeinander. Neben Erholung und Baden geht es auch um Natur- und Uferschutz sowie um das Bedürfnis nach Ruhe. Ziel ist es, diese unterschiedlichen Interessen bei der weiteren Entwicklung zu berücksichtigen und Lösungen zu finden, die den besonderen Charakter des Ortes erhalten.