Straßen- und Grünflächenamt Mitte von Berlin – Grundstücksangelegenheiten, Kleingartenwesen, Erschließungsbeitragsangelegenheiten

Rathaus Mitte

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Hinweis zu unseren Öffnungszeiten:

Die Arbeitsgruppe Grundstücksangelegenheiten, Kleingartenwesen und Erschließungsbeitragsangelegenheiten hat keine festen Sprechzeiten, da die zu erledigenden Aufgaben nahezu keinen Publikumsverkehr bedingen. Nichtsdestotrotz kann es in besonderen Einzelangelegenheiten natürlich bisweilen hilfreich oder erforderlich sein, auch persönliche Gespräche zu führen. Sollten Sie also einmal einen Terminwunsch haben, bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse darum, in jedem Fall im Vorfeld einen Termin zu vereinbaren, damit Ihrem Anliegen von vornherein ausreichend Zeit eingeräumt werden kann. Bitte schildern Sie uns hierzu kurz den Inhalt Ihres Gesprächsanliegens per E-Mail .

Grundstücksangelegenheiten

Es werden hier ausschließlich Grundstücksangelegenheiten unserer eigenen Fachverwaltung bearbeitet, also bloß solche, die unmittelbar mit den eigenen Grundstücken des Straßen- und Grünflächenamtes zu tun haben.

Besonderer Hinweis
Häufig erhalten wir Anfragen, wem ein im Bezirk Mitte befindliches Grundstück gehört. Derartige Auskünfte, welche gebührenpflichtig sind, erteilt jedoch ausschließlich das Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Kataster und Vermessung:
Link zu diesem Bereich

Benennung, Widmung und Einziehung öffentlicher Verkehrsflächen und öffentlicher Grün- und Erholungsanlagen

Neu entstehende Straßen benötigen zur eindeutigen Auffindung und Orientierung für Anwohner, Gäste, Einsatz- und Rettungsfahrzeuge, Ver- und Entsorgung, Post, Lieferanten etc. einen Straßennamen. Grundlage für die Benennung öffentlicher Verkehrsflächen ist § 5 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) in Verbindung mit den Ausführungsvorschriften zu § 5 BerlStrG vom 01. Februar 2017 zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 1. Dezember 2020. Vorschläge für Straßennamen werden beim Ausschuss für Kultur und Bildung des Bezirksamtes Mitte gesammelt und geprüft und finden bei Bedarf Verwendung. Das formelle Verwaltungsverfahren erfolgt im Bereich Grundstücksangelegenheiten.

Den Status der öffentlichen Nutzung für die Allgemeinheit erhalten Verkehrsflächen oder Grünflächen durch Widmung. Grundlage hierfür sind die §§ 3 und 4 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) und § 2 des Grünanlagengesetzes (GrünAnlG). Im Rahmen eines formellen Verwaltungsaktes mit Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin erhalten Flächen im Vermögen bzw. in Verfügung des Landes Berlin diesen Status (Widmung). Flächen, die für die Allgemeinheit als Verkehrsflächen durch beispielsweise Neu- oder Umverlegung nicht mehr erforderlich sind oder zum Zwecke der Grundstücksarrondierung benötigt werden, werden mit Grundlage v.g. Gesetze in einem formellen Verwaltungsakt und einer Amtsblattveröffentlichung der Nutzung für die Allgemeinheit entzogen (Einziehung).

Kleingartenwesen

Kleingärten sind besondere Pachtgelände, welche klar definierten Nutzungsbeschränkungen unterliegen, die sich in der Hauptsache aus dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ergeben.

So sollen Kleingartenparzellen vor allem kleingärtnerisch genutzt werden, wozu beispielsweise die Pflicht zum Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf auf einem Großteil der Nutzfläche zählt. Dennoch ist auch die Erholung als wesentlicher Bestandteil der kleingärtnerischen Nutzung anzusehen. Dieser Erholung dient die Gartenlaube, die nicht größer als 24 m² sein darf und von einfacher Art und Ausstattung sein soll. Bestimmte Bauhöhen dürfen nicht überschritten werden. Im begründeten Einzelfall können über historisch bedingt abweichende Regelungen im Pachtvertrag auch besondere Vereinbarungen getroffen werden. Ein Bewohnen von Kleingartenparzellen ist grundsätzlich nicht zulässig.

Sämtliche durch den Bezirk Mitte von Berlin zu verwaltenden Kleingärten sind mittels Zwischenpachtvertrag an den Bezirksverband Wedding der Kleingärtner e.V. im Bezirk Mitte verpachtet.

Die Kleingartenanlagen sind in einzelne Parzellen unterteilt, welche durch den Zwischenpächter (Bezirksverband) an den Unterpächter, also den einzelnen Kleingärtner, verpachtet werden.

Wenn Sie also Interesse daran haben sollten, einen Kleingarten im Bezirk Mitte zu pachten oder sich tiefergehend zu sämtlichen Modalitäten informieren lassen wollen, wenden Sie sich bitte an den:

  • Bezirksverband Wedding der Kleingärtner e.V. im Bezirk Mitte,
    Petersallee 34, 13351 Berlin.
    Sprechzeiten: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung unter (030) 46 77 62 60

Weitere Informationen: Kleingartenverband Wedding
Kontakt: E-Mail an den Kleingartenverband

Erschließungsbeiträge und Erschließungsbeitragsbescheinigungen

Erschließungsbeiträge

Wenn öffentliche Straßen, Plätze und ggfs. auch Grün- und Erholungsanlagen erstmalig endgültig hergestellt werden, sind diejenigen Eigentümer oder Erbbauberechtigte, deren Grundstücke an der erschlossenen Straße oder am erschlossenen Platz oder in einem bestimmten Umkreis um eine neu hergestellte Grün- und Erholungsanlage liegen, verpflichtet, die umlagefähigen Kosten zu tragen. Mit einem amtlichen Bescheid wird den Betroffenen der anfallende Erschließungsbeitrag mitgeteilt, welcher sich aus den entsprechenden Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) sowie des Berliner Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) ergibt.

Erschließungsbeitragsbescheinigungen

Auf schriftlichen Antrag können Erschließungsbeitragsbescheinigungen gefertigt werden. Diese enthalten die wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu Ihrem Grundstück. Die Ausstellung einer solchen Bescheinigung ist gebührenpflichtig.

Mittels einer Erschließungsbeitragsbescheinigung können Sie sich darüber informieren, ob für Ihr Grundstück bereits Erschließungsbeiträge gezahlt wurden oder ob ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt damit zu rechnen ist, dass noch Erschließungsbeiträge erhoben werden oder ob beispielsweise noch Beiträge offen sind. Wenn etwa die Straße, an der Ihr Grundstück anliegt, nach den Maßstäben des Erschließungsbeitragsrechtes noch nicht endgültig hergestellt ist, kann die Erhebung der Erschließungsbeiträge erst dann erfolgen, wenn die Herstellung rechtlich und tatsächlich endgültig abgeschlossen ist. Auf Antrag erteilt das Straßen- und Grünflächenamt Mitte Grundstückseigentümern, Rechtsanwälten und Notaren oder durch den jeweiligen Eigentümer bevollmächtigten Personen die Erschließungsbeitragsbescheinigung. Bescheinigungen an andere Personen oder Institutionen, z.B. an Kaufinteressenten, erfolgen nicht.

Antrag und Bearbeitung:

Benötigt wird ein formloser Antrag einer zum Antrag berechtigten oder entsprechend bevollmächtigten Person (siehe oben). Der Antrag kann sowohl schriftlich als auch per Fax oder direkt per E-Mail gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass die Antwort in jedem Falle schriftlich erfolgt und daher unabhängig vom gewählten Weg der Antragstellung Ihre Adresse benötigt wird. Telefonisch können die entsprechenden Auskünfte nicht erteilt werden.

Gebühren:

Die Verwaltungsgebühren für eine Erschließungsbeitragsbescheinigung liegen je Grundstück entweder bei 31,00 € (ohne Berechnung) oder bei 82,00 € (mit Berechnung).