Veranstaltungen im Bezirk Mitte von Berlin

Veranstaltungen in Grünanlagen

Veranstaltungen im Bereich öffentlicher Grünanlagen benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach dem Grünanlagengesetz, diese wird durch das Straßen- und Grünflächenamt erteilt.

Grundsätzlich werden Ausnahmegenehmigungen nach dem Grünanlagengesetz nur erteilt, wenn es das öffentliche Interesse erfordert. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht möglich.

Anträge können an die E-Mail-Adresse veranstaltungen@ba-mitte.berlin.de gesandt werden.

Anträge müssen spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Aufbaubeginn beim Straßen- und Grünflächenamt eingehen.
Folgende Unterlagen sind mindestens beizufügen:

  • Formloser schriftlicher und unterschriebener Antrag
  • Antragsteller mit Anschrift und Kontaktdaten
  • Ort der Nutzung mit Lageplan
  • Zeitraum der Nutzung mit separaten Angaben zu Auf- und Abbauzeiten
  • Zweck der Nutzung mit genauer Beschreibung des Anlasses der Veranstaltung, der geplanten Aktivitäten und der Beteiligten

Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen benötigen eine Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung. Grundsätze des Bezirkes zur Vergabe von Veranstaltungen können unter: Was ist eine Sondernutzung? und den dortigen Festlegungen nachgelesen werden.

Anträge können an die E-Mail-Adresse veranstaltungen@ba-mitte.berlin.de gesandt werden.

Anträge müssen spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Aufbaubeginn beim Straßen- und Grünflächenamt eingehen.
Folgende Unterlagen sind mindestens beizufügen:

  • Formloser schriftlicher unterschriebener Antrag
  • Antragsteller mit Anschrift und Kontaktdaten
  • Ort der Nutzung mit Lageplan
  • Zeitraum der Nutzung mit separaten Angaben zu Auf- und Abbauzeiten
  • Zweck der Nutzung mit genauer Beschreibung des Anlasses der Veranstaltung, der geplanten Aktivitäten und der Beteiligten

Weiteres Verfahren

Nach Eingang des Antrages erhalten die Antragsteller eine Bestätigung des Eingangs, sowie evtl. die Aufforderung zum Einreichen weiterer Unterlagen oder eine begründete Ablehnung.

Erforderliche Unterlagen können ggf. sein:

Weitere notwendige Genehmigungen

Neben der Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung, die auch die Sondernutzungserlaubnis nach dem Berliner Straßengesetz enthält, können weitere Genehmigungen für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sein, z.B. Ausnahmegenehmigung nach der Lärmschutzverordnung, gewerberechtliche Gestattung, denkmalrechtliche Genehmigung. Die Prüfung der Erforderlichkeit dieser Genehmigungen erfolgt nicht im Straßen- und Grünflächenamt.
Es müssen jeweils getrennte Anträge bei den zuständigen Ämtern (Ordnungsamt: ordnungsamt-zab@ba-mitte.berlin.de , Umweltamt: umweltamt.azl@ba-mitte.berlin.de) gestellt werden.

Erlaubniserteilung nach positiver Prüfung

Die Erlaubnis nach der Straßenverkehrsordnung ist gebührenpflichtig. Sie enthält die Verwaltungsgebühren nach der Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) und Sondernutzungsgebühren nach der Sondernutzungsgebührenverordnung (SNGebV).

Jede Erlaubnis enthält Bedingungen und Auflagen, die zu beachten sind, sowie einen genehmigten Lageplan, der unbedingt einzuhalten ist.

Hinweise zu Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz und dem Potsdamer Platz

Das Bezirksamt Mitte hat ein neues Konzept zur Vergabe von Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz erarbeitet. Das bis 2020 praktizierte System, nach dem die Veranstaltungsanträge „nach Eingang“ beschieden wurden, verhindert eine Profilierung des Ortes, entsprechend seiner internationalen, gesamtstädtischen, aber auch lokalen Bedeutung. Nach intensiven Beratungen wurde ein neues Vorgehen zur zukünftigen Auswahl von Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz verabredet.

In Zukunft wird ein Stichtag veröffentlicht, bis zu welchem Anträge eingehen können. Die Informationsseite zum aktuell laufenden Interessenbekundungsverfahren für den Alexanderplatz befindet sich nach Veröffentlichung in einem gelblich unterlegtem Rahmen am Anfang dieser Webseite und wird nach Fristende (i. d. R. Ende November) wieder ausgeblendet. Eine Kommission wird die Anträge sichten und dann Vorschläge für Veranstaltungen zur Realisierung dem Bezirksamt unterbreiten. Nur das Bezirksamt kann die Entscheidung rechtswirksam treffen.

Das Bezirksamt hat zudem neue Regelungen zur Vergabe von Veranstaltungen auf dem Potsdamer Platz beschlossen. Auch hier wurden bislang Veranstaltungsanträge “nach Eingang” beschieden. Der Platz darf für 120 Tage im Jahr für Veranstaltungen genutzt werden. Zur Gewährleistung einer vielfältigen Veranstaltungskultur gilt ab dem Jahr 2027 eine Begrenzung von 16 Veranstaltungstagen inkl. Auf- und Abbauzeit je Einzelveranstaltung. 50 von 120 Veranstaltungstagen bleiben der Vorweihnachtszeit vorbehalten und werden in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben. Anträge für die verbleibenden 70 Tage sind nur für sechs Monate im Voraus möglich. Für die erste Veranstaltungsjahreshälfte von Januar bis Juni werden Anträge im davorliegenden Jahr in der Zeit von Juli bis September entgegengenommen. Für die Veranstaltungszeit von Juli bis einschließlich Oktober werden Anträge in der Zeit von Januar bis März des gleichen Jahres entgegengenommen.

Die entsprechend eingegangenen Anträge werden zunächst gesammelt und dann nach ihrer Diversität, Außenwirkung und im Hinblick auf eine gerechte Verteilung zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Anträgen für die jeweilige Jahreshälfte beschieden. Die Entscheidung liegt beim zuständigen Straßen- und Grünflächenamt.

Kontaktinformationen

Frau Freitag