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Veranstaltungen im Bezirk Mitte von Berlin
Interessenbekundungsverfahren Weihnachtsmärkte im Bezirk Mitte von Berlin
Hinweise zu Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz und dem Potsdamer Platz
Das Bezirksamt Mitte hat ein neues Konzept zur Vergabe von Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz erarbeitet. Das bis 2020 praktizierte System, nach dem die Veranstaltungsanträge „nach Eingang“ beschieden wurden, verhindert eine Profilierung des Ortes, entsprechend seiner internationalen, gesamtstädtischen, aber auch lokalen Bedeutung. Nach intensiven Beratungen wurde ein neues Vorgehen zur zukünftigen Auswahl von Veranstaltungen auf dem Alexanderplatz verabredet.
In Zukunft wird ein Stichtag veröffentlicht, bis zu welchem Anträge eingehen können. Die Informationsseite zum aktuell laufenden Interessenbekundungsverfahren für den Alexanderplatz befindet sich nach Veröffentlichung in einem gelblich unterlegtem Rahmen am Anfang dieser Webseite und wird nach Fristende (i. d. R. Ende November) wieder ausgeblendet. Eine Kommission wird die Anträge sichten und dann Vorschläge für Veranstaltungen zur Realisierung dem Bezirksamt unterbreiten. Nur das Bezirksamt kann die Entscheidung rechtswirksam treffen.
Das Bezirksamt hat zudem neue Regelungen zur Vergabe von Veranstaltungen auf dem Potsdamer Platz beschlossen. Auch hier wurden bislang Veranstaltungsanträge “nach Eingang” beschieden. Der Platz darf für 120 Tage im Jahr für Veranstaltungen genutzt werden. Zur Gewährleistung einer vielfältigen Veranstaltungskultur gilt ab dem Jahr 2027 eine Begrenzung von 16 Veranstaltungstagen inkl. Auf- und Abbauzeit je Einzelveranstaltung. 50 von 120 Veranstaltungstagen bleiben der Vorweihnachtszeit vorbehalten und werden in einem gesonderten Verfahren ausgeschrieben. Anträge für die verbleibenden 70 Tage sind nur für sechs Monate im Voraus möglich. Für die erste Veranstaltungsjahreshälfte von Januar bis Juni werden Anträge im davorliegenden Jahr in der Zeit von Juli bis September entgegengenommen. Für die Veranstaltungszeit von Juli bis einschließlich Oktober werden Anträge in der Zeit von Januar bis März des gleichen Jahres entgegengenommen.
Die entsprechend eingegangenen Anträge werden zunächst gesammelt und dann nach ihrer Diversität, Außenwirkung und im Hinblick auf eine gerechte Verteilung zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Anträgen für die jeweilige Jahreshälfte beschieden. Die Entscheidung liegt beim zuständigen Straßen- und Grünflächenamt.
Herr Pradel
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