Der Bezirk Mitte wird als Zentral- und Hauptstadtbezirk insbesondere für Veranstaltungen häufig angefragt. Hierbei bildet die traditionelle Weihnachtszeit keine Ausnahme. Dabei haben sich bestimmte Plätze im Bezirk Mitte als Standorte für Weihnachtsmärkte etabliert. Um eine einheitliche und rechtssichere Vergabe zu gewährleisten und die Weihnachtsmärkte ihrem Ort entsprechend weiterzuentwickeln, hat sich das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) entschieden, zwei Interessenbekundungsverfahren (IBV) für die als geeignet identifizierten Plätze durchzuführen.
Aufgrund der verschiedenen Anforderungen an die Bewerbungen und der daraus hervorgehenden zeitlichen Abläufe erfolgen die Verfahren mit verschiedenen Zeitabläufen und -laufzeiten. Die Vergabe der Platzflächen für die Weihnachtszeit erfolgt auf Grundlage dieses Interessenbekundungsverfahrens und wird anschließend für jeden einzelnen Standort durch einen öffentlichen-rechtlichen Vertrag geregelt.
Für die drei für Weihnachtsmärkte geeigneten Plätze Gendarmenmarkt, Alexanderplatz und Potsdamer Platz (inkl. Alte Potsdamer Str.) werden zwei getrennte Verfahren durchgeführt. Ziel ist eine Mehrzahl von ortsspezifischen Weihnachtsmärkten mit eigenem Profil.
Dieses IBV folgt inhaltlich dem Beschluss-Nr. 1185 vom 24.03.2026 des Bezirksamtes Mitte von Berlin.
Die Festlegungen zur Sondernutzungen des Bezirksamtes Mitte – den sogenannten Positiv-Negativ-Katalog (PNK) – sowie das IBV Alexanderplatz für die Durchführung von Veranstaltungen im Laufe eines Kalenderjahres bleiben hiervon unberührt.
Am Ende dieser Webseite finden Sie den Download-Bereich (hier klicken) zum IBV Weihnachtsmärkte.