Ergebnis des Gesprächs mit Anwohnenden

Die Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann hatte Anwohnende am 15. Februar 2022 eingeladen, um die Planung des Radweges aus Sicht des Bezirksamtes Mitte zu erläutern und ins Gespräch über die Bedenken gegen den Ausbau zu kommen.

Nachdem es bereits im Jahr 2018 intensive Diskussionen um den Spreeradweg gegeben hatte, hatte das Bezirksamt Mitte die Kritik der Anwohnenden aufgenommen und die Pläne optimiert. So werden für den Wegausbau keine Bäume gefällt.

Aktuell hat Stadträtin Dr. Neumann die Rodungen der Hecken entlang des künftigen Weges auf ein absolutes Minimum reduzieren lassen, um die Eingriffe in die Natur so gering wie möglich zu halten. Zugleich sollen während der Arbeiten die Absperrungen der Baustelle so gestaltet werden, dass sowohl die Zugänglichkeit der Wege am Spreeufer als auch die Sicherheit der Baustelle gewährleistet sind. Hierzu wird das Straßen- und Grünflächenamt Mitte permanent in engem Kontakt mit der ausführenden Baufirma stehen.

Im Sinne einer größtmöglichen Transparenz stellt das Bezirksamt Mitte die Pläne zum Ausbau des Spreeradweges in verständlich aufbereiteter Form der Öffentlichkeit zur Verfügung.

Im Grundsatz hält das Bezirksamt Mitte an dem geplanten Ausbau des Spreeradwegs fest. Er ist Teil des Radwanderweges, der sich von der Quelle der Spree bis zu ihrer Mündung in die Havel erstrecken soll. Vom Februar 2022 bis Januar 2024 wird der Weg in Mitte zwischen Bellevueufer bis zur Bezirksgrenze Charlottenburg-Wilmersdorf auf 1,9 Kilometern ausgebaut. Es entsteht über weite Strecken ein bis zu drei Meter breiter asphaltierter Weg, der an den Rändern mit Kleinpflaster eingefasst ist. Er ersetzt die teilweise sehr marode Wegedecke und macht den Weg ganzjährig und auch für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar. Regenwasser kann weiterhin an den Seiten des Weges versickern und wird nicht Kanalisation geleitet. Am Bellevueufer bleibt das denkmalgeschützte Mosaikpflaster erhalten. Entlang des Spreeradwegs entstehen Aufenthaltsbereiche mit Bänken.
Bezirksstadträtin Dr. Almut Neumann: „Auch wenn wir nicht alle von unseren Plänen überzeugen konnten, war es mir wichtig, mit den Anwohnenden ins Gespräch zu kommen. Ich bin fest überzeugt, dass der künftige Spreeradweg ein Ort ist, an dem Radfahrende, zu Fuß Gehende und mobilitätseingeschränkte Menschen gemeinsam die wundervolle Natur am Spreeufer genießen können.“

Hier finden Sie eine Übersicht von Antworten auf häufig gestellte Fragen:

  • Anwohnende kritisieren, sie seien nicht rechtzeitig über den Baubeginn und die Planungen informiert worden.

    Wie sieht das Bezirksamt die Kritik?

    Antwort:
    Diesen Teilabschnitt des überregional bedeutsamen Spree-Radwanderwegs plant der Bezirk Mitte seit 2013 im Auftrag der Senatsverwaltung. Das war lange vor meiner Zeit. Wir haben über den jetzigen Baubeginn mittels einer Pressemitteilung informiert.

    Aber ich sehe, dass wir die erfolgten Anpassungen der Planungen nach der großen Informationsveranstaltung im Jahr 2018 besser hätten kommunizieren können. Das hat mich veranlasst, hier den direkten Kontakt mit den Anwohnenden zu suchen. Ich habe den Menschen, die sich an mich gewandt hatten, bei einem Vor-Ort-Termin die Erwägungen des Straßen- und Grünflächenamtes für die aktuellen Planungen erklärt.
    Für den Radweg werden keine Bäume gefällt und auch den Rückschnitt von Sträuchern habe ich auf ein Minimum reduziert.

    Bei zukünftigen Bauvorhaben ist es uns ein Anliegen, unsere einzelnen Planungsschritte noch besser zu kommunizieren.

  • Den Anwohner*innen wurde mitgeteilt, dass Planungsunterlagen veröffentlicht werden.

    Wann wird das sein? Insbesondere interessiert auch, in welchen Bereichen eine wassergebundene Oberfläche geplant ist.

    Antwort:
    Am Dienstag, dem 15.02.2022, sind bei einer Begehung mit den Planer*innen und der Baufirma weitere Änderungen an der Ausführung besprochen worden, um wie von mir gewünscht den Eingriff in die Gehölzflächen auf ein Minimum zu reduzieren. Dies wurde durch die Planungsbüros in die Unterlagen eingearbeitet.

    aktuelle Lagepläne des Bauvorhabens

    Für den Weg sind keine wassergebundenen Oberflächen geplant.

  • Was halten Sie von Beschwerden, wonach die Versiegelung des geplanten Spreeradweges nicht den Umweltzielen des Landes Berlin entspricht?

    Warum haben Sie sich bzw. gegen Kies oder andere “Naturmaterialien” entschieden?
    Antwort:
    Ein asphaltierter Weg ermöglicht es mobilitätseingeschränkten Personen, also z.B. Menschen im Rollstuhl, mit Rollator oder auch mit Kinderwagen, den Weg gut nutzen zu können. Außerdem führt die Asphaltierung dazu, dass der Weg ganzjährig und auch bei Nässe nutzbar bleibt. Würde Kies oder Tenne verwendet, wäre beides leider nicht gewährleistet.

    An der bestehenden Versickerungssituation ändert sich nichts Wesentliches. Die Niederschläge werden auch zukünftig nicht in die Kanalisation geleitet, sondern versichern am Wegesrand.

  • Sehen Sie beim Teilabschnitt Holsteinufer noch Verhandlungschancen auf eine nicht-Versiegelung des Radwegs mit Asphalt?

    Antwort:
    Leider nicht. Ich habe aber gegenüber den Bürger*innen dargelegt, dass mir eine Berücksichtigung der Interessen mobilitätseingeschränkter Personen wichtig ist. Für Personen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen ist der derzeitige Untergrund an vielen Stellen nur mit Mühe und nicht durchgehend möglich. Es gibt so gut wie keine Versiegelungsunterschiede zwischen dem vorhandenen Wegebelag und dem nun beauftragten Asphalt. Da der Bauvertrag geschlossen ist, wären solche grundsätzlichen Plananpassungen zudem mit hohen finanziellen und zeitlichen Risiken verbunden.

  • Es gibt auf dem Bauabschnitt Gehölze, die als schützenswert eingestuft sind.

    Bisher sind diese nicht gesondert gekennzeichnet. Ist das noch geplant, damit bei den Bauarbeiten in diesen Bereichen besonders behutsam gearbeitet wird?

    Antwort:
    Für die Herstellung des Weges ist ein seitlicher Eingriff von maximal einem Meter vorgesehen. Die Baufirma wurde angewiesen, innerhalb dieses Meterstreifen nur soweit einzugreifen, wie es unbedingt für die Bauarbeiten erforderlich ist.
    Die Bauarbeiten werden durch eine vom Bezirksamt beauftragte ökologische Baubegleitung überwacht.
    Bei der Begehung vom 15.02.2022 wurden besonders schützenswerte Gehölze festgestellt, die nach Möglichkeit erhalten bleiben sollen.
    In diesen Bereichen soll besonders behutsam gearbeitet werden.

  • Ein Mitarbeiter des Bezirksamtes hat auf der Veranstaltung gesagt, dass alles was hinter der Mauer steht (abzgl. 25cm?) nicht gerodet wird.
    Spreeradweg Seitenbereich

    Ist das korrekt? Wird die Mauer dann diese 25cm nach hinten versetzt?

    Antwort:
    Auf der Veranstaltung wurde gesagt, dass der zur Herstellung des Weges erforderliche seitliche Eingriff maximal einen Meter beträgt.
    Der auf dem Foto dargestellte Mauerbereich bleibt in seiner Lage erhalten. Allerdings gilt auch hier für teilweise erforderliche Reparaturarbeiten ein seitlicher Eingriffsbereich von maximal einem Meter.

  • Warum sind Bäume, die sich auf dem Streifen befinden, der nicht gerodet werden soll, mit Stammschutz versehen?

    Dies verunsichert die Anwohnerinnen – sie befürchten, dass diese Bäume doch gefällt werden.

    Antwort:
    Der Stammschutz dient dem Schutz der Bäume und ist vorsorglich vorgenommen worden, um eine Beschädigung der Bäume während der Arbeiten im Randbereich zu vermeiden.

  • Werden die spreeseitigen Büsche alle weggenommen?

    Antwort:
    Die spreeseitigen Büsche im Bereich von der Lessingbrücke bis zum Anleger Riedel werden nur in dem Umfang (innerhalb des 1-Meter-Streifens) weggenommen, wie es für den Rückbau und die Erneuerung des vorhandenen Zaunes erforderlich ist.

  • Wie wird der Wurzelbereich der Bäume geschützt?
    Baumschutz auf Baustellen

    Aktuell gibt es nur einen Stammschutz. Das ist nicht ausreichend. (siehe auch Abbild der GALK)

    Antwort:
    In Abstimmung mit der ökologischen Baubegleitung wird die Baufirma während einer möglichen Beeinträchtigung der Wurzelbereiche durch Baufahrzeuge diese Bereiche mit Wurzelschutzmatten schützen. Die ökologische Baubegleitung wird die Einhaltung der Schutzmaßnahmen vor Ort überwachen.

  • Aktuell gibt es sehr viele ungepflegt aussehende Büsche und Sträucher.

    Aber gerade dieser Wildwuchs und das Ausbleiben von Pflegemaßnahmen bewirkt, dass sich ein Lebensraum für Insekten, Vögel und Kleintiere entwickelt hat. Wie soll das Pflegeprogramm zukünftig in diesem Bereich aussehen? Ist hier eine Intensivierung der Pflege geplant?

    Antwort:
    Dass die Flächen Wildwuchs gleichen ist nicht beabsichtigt. Es ist vielmehr so, dass laut Planung Spreeradweg eine Überarbeitung des gesamten Grünzugs vorgesehen war und von Seiten des zuständigen Fachbereichs nur noch eine Minimalpflege geleistet wurde. Im Grunde ist eine Erhaltungspflege vorgesehen, welche auf Grund der dünnen Personaldecke nicht über eine Verkehrssicherungspflege hinausgeht. Dies hat dann die Anmutung von scheinbar wildem Bewuchs zur Folge.

  • Warum war das Naturschutzamt bei den Planungen nicht involviert?

    Antwort:
    Die untere Naturschutzbehörde wurde nicht beteiligt, da die Baumaßnahme keine erhebliche Beeinträchtigung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes und damit keinen Eingriff nach §14 (1) BNatSchG darstellt.

  • Artenschutz im Kontext Spreeradweg / Sind bedrohte Fledermausarten durch die Bauarbeiten am Schleswiger Ufer in akuter Gefahr?

    Gehölzbestände als Lebensraum für Vögel
    Grundsätzlich stimmt es, dass durch die Herstellung des Weges vorhandene Gehölzbe-stände beeinträchtigt werden. Aufgrund der Eigenschaften des Vorhabens kann dies auch nicht vollständig vermieden werden. Für die Herstellung des Weges ist ein seitlicher Eingriff von maximal einem Meter vorgesehen. Die Baufirma wurde angewiesen, innerhalb dieses Meterstreifen nur soweit einzugreifen, wie es unbedingt für die Bauarbeiten erforderlich ist. Um alle Möglichkeiten zur Vermeidung/Verminderung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft auszuschöpfen, erfolgt die Umsetzung des Vorhabens unter Beteiligung eines Landschaftsplanungsbüros als „Ökologische Baubegleitung“.
    Um die Verträglichkeit gegenüber den europäischen Vogelarten und anderen nach europäischen Recht gemäß Fauna-Flora-Habitat Richtlinie streng geschützten Arten zu gewährleisten und vor allem die Zugriffsverbote des besonderen Artenschutzes nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz zu vermeiden, erfolgte im Vorfeld der Vegetationsarbeiten eine entsprechende Begehung und anschließende Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange (Mai 2020 und Februar 2022). Bei den durchgeführten Begehungen wurde vor allem nach Fortpflanzungsstätten (Nester) geschaut. In den von der Rodung betroffenen Bereichen wurden keine Nester gefunden. Hinsichtlich der Ruhestätten ist festzustellen, dass mit dem weitgehenden Erhalt der Gehölze auch das Zugriffsverbot auf die Ruhestätten nicht greift. Grundsätzlich ist es vom Gesetz her zwar auch verboten, Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Ein Verbot liegt aber nicht vor, wenn die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird.
    Da anhand er durchgeführten Untersuchungen herausgekommen ist, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände berührt sind, ist auch kein Genehmigungsverfahren im Umwelt- und Naturschutzamt erforderlich.

    Fledermäuse im Baustellenbereich
    Bauarbeiten können ganz allgemein dazu führen, in Winterruhe befindliche Fledermausarten aufzuwecken. Im Bereich der Baumaßnahme sind keine Winterquartiere von Fledermäusen bekannt. Dennoch wird für die Artengruppe der Fledermäuse noch eine ergänzende Begehung erfolgen, um evtl. aktuell erforderliche Maßnahmen zu identifizieren.
    Durch das Entfernen von Büschen gehen keine Lebensräume für Fledermäuse verloren. Der Wurzelbereich von Büschen ist kein Lebensraum für Fledermäuse.

    Ausgleichsflächen für die Wegebaumaßnahme
    Für die Wegebaumaßnahme sind keine Ausgleichsflächen vorgesehen, da es sich nicht um einen Eingriff nach Naturschutzgesetz handelt. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich um einen Eingriff, wenn Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Das Berliner Naturschutzgesetz konkretisiert die Definition des Eingriffes. Eingriffe in Natur und Landschaft im Sinne von § 14 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes sind insbesondere die Errichtung oder wesentliche Änderung von baulichen Anlagen, Straßen und Wegen im Außenbereich. Das Schleswiger Ufer liegt nicht im Außenbereich. Im Innenbereich ist die Errichtung oder Änderung von Wegen demgegenüber grundsätzlich nicht als Eingriff zu werten. Somit liegt hier keine naturschutzrechtlicher Eingriff nach dem Berliner Naturschutzgesetz vor, der zu kompensieren ist.